Dienstleistungen zur Klinischen Chemie, Protein- und Immunchemie sowie Hämostaseologie für die Westpfalz-Klinikum GmbH
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.westpfalz-klinikum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Klinischen Chemie, Protein- und Immunchemie sowie Hämostaseologie für die Westpfalz-Klinikum GmbH
Die Westpfalz-Klinikum GmbH stellt die moderne medizinische Versorgung für die ganze Region der Westpfalz und des angrenzenden Nordpfälzer Berglandes sicher. Aus diesem Grund finden Sie die zugehörigen Kliniken, Abteilungen, Institute und Zentren an den insgesamt vier Standorten Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen.
Rund 4.000 MitarbeiterInnen betreuen rund 160.000 PatientInnen pro Jahr bei einer Kapazität von fast 1.400 Betten – ganz nach dem Leitbild „Moderne Medizin mit menschlichem Gesicht“.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Erbringung von Dienstleistungen für die Klinische Chemie, Protein- und Immunchemie sowie Hämostaseologie der Westpfalz-Klinikum GmbH an den Standorten Kaiserslautern, Kusel sowie Kirchheimbolanden.
- Standort Kaiserslautern
- Standort Kusel
- Standort Kirchheimbolanden
Der Leistungsumfang umfasst die Ausführung aller Lieferungen und Leistungen, u.a. Koordinierung, Herstellung, Errichtung, Montage, Inbetriebnahme und Prüfung, für die betriebsbereite, funktionsgerechte und abnahmefähige Einführung von Analyseautomaten inkl. Lieferung der benötigten Reagenzien, Kontrollen, Kalibratoren und sonstigen Verbrauchsmaterialien für die Bereiche Klinische Chemie, Protein- und Immunchemie sowie Hämostaseologie über eine Vertragslaufzeit von 72 Monaten mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Für das Zentrallabor am Standort Kaiserslautern soll eine Vollautomation für die Bereiche Klinische Chemie, Protein- und Immunchemie sowie Hämostaseologie inkl. Prä- und Postanalytik angeboten werden.
Für die Standorte Kusel und Kirchheimbolanden sind stand-alone Systeme für die Bereiche Klinische Chemie, Protein- und Immunchemie sowie Hämostaseologie vorzusehen.
In diesen Bereichen werden am Standort Kaiserslautern ca. 2,5 Mio. Analysen, am Standort Kusel ca. 400.000 Analysen und am Standort Kirchheimbolanden ca. 250.000 Analysen im Jahr erbracht.
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Der Auftraggeber verzichtet auf die Erstellung einer Auftragsbekanntmachung nach §37 Absatz 1 VgV, da die Dienstleistung, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein wird, in der Vorinformation benannt wird.
Wir bitten Sie Ihr Interesse bei der angegebenen Kontaktstelle innerhalb der angegebenen Frist (siehe IV.2.2) zu bekunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Name, Sitz, Rechtsform der Gesellschaft, kurze Unternehmensbeschreibung
- Nachweis, dass der Bewerber im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
- Eigenerklärung Bietergemeinschaft
- Angaben zur Mitarbeiterentwicklung
- Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement und Umweltmanagement
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und Sachschäden jeweils mind. 5.000.000 EUR, mind. 2-fach maximiert im Versicherungsjahr) oder die unbedingte Erklärung eine solche Versicherung abzuschließen in Verbindung mit der Erklärung der Versicherung zur
Abschlussbereitschaft bei Zuschlag.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen jeweils auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Der Bewerber muss den Nachweis führen (kurze Projektbeschreibung), dass er über vergleichbare Analysesysteme und Diagnostika verfügt, die seit mindestens 12 Monaten in mindestens 3 vergleichbaren Laboratorien im Routinebetrieb eingesetzt werden,
- Angabe, ob der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs-und Instandsetzungsarbeiten für die Analysengeräte eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können,
Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 51 VgV, die Anzahl der geeigneten Bewerber /Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser Bekanntmachung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
B) Ablauf des Verfahrens
1) Phase Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse per Email an die genannte Kontaktstelle bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 38 Abs. 4 VgV). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 8Abs. 5 VgV).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2) Phase Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, erhalten Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages(Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf
jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Aufgrund der Veröffentlichung einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung werden die Dokumente mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
3) Phase Angebotsphase:
Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden vom AG zur Angebotsabgabe aufgefordert.
C) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.