Neubau Grundschule Osburg, Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: O-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldrach
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ruwer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Osburg, Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, für den Neubau der Grundschule Osburg
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 vorgesehen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, für den Neubau der Grundschule Osburg.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 vorgesehen.
Die Grundschule Osberg liegt nordöstlich des Ortszentrums der Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg. Träger der Grundschule ist die Verbandsgemeinde Ruwer. Die 2-zügige Grundschule mit derzeit ca. 150 Schülerinnen und Schülern wird seit 2016 als Ganztagsschule betrieben.
Der Schulstandort war ursprünglich für den Betrieb als Grund- und Hauptschule ausgelegt. Allerdings wurden die weiterführenden Schulen zwischenzeitlich an einem zentralen Standort zusammenführt. Der Gebäudebestand in Osburg ist darum heute weit größer als der Bedarf. Zudem sind die bestehenden Schulgebäude in schlechtem Bauzustand, nach Vorstudien nicht wirtschaftlich sanierungsfähig und somit abgängig.
Da die Grundschulen in den Ortsgemeinden langfristig erhalten bleiben sollen, soll ein Neubau errichtet werden. Dafür wurde 2021 ein Planungswettbewerb ausgelobt. Ziel ist ein städtebaulich, architektonisch und funktional hochwertiger Neubau, der zudem auch technisch, wirtschaftlich und ökologisch hohe Qualitäten aufweist.
Projektziele:
A. Projektziele Objektplanung Freianlagen:
Für die Außenanlage der Schule soll ein Konzept erarbeitet werden, das vielfältige Aktivitäten auf der zur Verfügung stehenden Fläche zulässt. Bei der Neugestaltung sollen die vorhandenen Qualitäten der Außenanlagen erhalten und in die Neukonzeption eingebunden werden. Das gesamte Außengelände soll barrierefrei angelegt werden.
Die notwendige Zahl von Stellplätzen und eine ausreichende Anzahl an Abstellmöglichkeiten, Fahrräder sowie Skooter etc. sollen berücksichtigt werden. Ein Konzept für die Abfallentsorgung soll entwickelt werden.
B. Projektziele Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt:
Es wird ein nachhaltiges Konzept angestrebt. Beachtet werden sollen in diesem
Sinne insbesondere folgende Punkte:
- wirtschaftliche Lösungsvorschläge bezogen auf die Erstellung der Maßnahme sowie für die spätere Unterhaltung (Betrieb und Pflege)
- möglichst geringe Versiegelung
- barrierefreie Erschließung
- Auswahl der Materialien nach dem Prinzip cradle to cradle
- Auswahl der Materialien nach CO2-sparenden Kriterien
- Auswahl von Pflanzen mit geringem Pflegeaufwand
- wartungsfreundliche Oberflächen
.
Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen.
Abschluss Vorentwurf: 11/2022;
Abgabe Bauantrag: 2. Quartal 2023
Baubeginn: 1./2.Quartal 2024;
Fertigstellung: 2. Quartal 2025.
.
Baukosten nach derzeitigem Kenntnisstand (brutto):
KG 500: ca. 700.000 EUR
.
Weitere Angaben s. VI.3
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
.
1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 3 Punkte;
2 Personen = 1 Punkt.
.
2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
.
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
.
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 10 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 10 v.H.
Wertungskriterium Bauleitung 10 v.H.
.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung und Bauleitung, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
.
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
.
Wertungskriterium 1-2 Büro/Unternehmen 20 v.H.
WK Projektleitung 20 v.H.
WK Bauleitung 20 v.H.
.
Für das Büro/Unternehmen, die Projektleitung und die Bauleitung jeweils:
.
Wertungskriterium:
.
Erfahrungen in Planung einer Freifläche mit Spiel- und Bewegungsangebot für Vorschulkinder in vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 100.000 EUR Baukosten (KG 500) brutto.
.
A)
Schulhofflächen mit Spiel- und Bewegungsangebot = 3 Punkte
Freianlagen mit Spiel- und Bewegungsangebot für Kinder = 2 P.
Sonstige Anlagen mit Bewegungsangebot = 1 P.
.
B)
≥ 500.000 EUR Baukosten brutto = 3 Punkte
≥ 300.000 EUR und < 500.000 EUR Baukosten brutto = 2 P.
≥ 100.000 EUR und < 300.000 EUR Baukosten brutto = 1 P.
.
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 1 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung (PL) und die Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
.
Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muß eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in der Leistungsphase 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 2-3 und 5-8, für die PL die Leistungsphasen 2-3 und 5-6 und für die BL die Leistungsphase 8 umfassen.
.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
- Die Referenzen von Büro/Unternehmen dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2017 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2022 begonnen haben.
- Die Referenzen der Projektleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2017 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 6 muss spätestens 2022 begonnen haben.
- Die Referenzen der Bauleitung dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2017 begonnen haben.
.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
.
Für das Büro/Unternehmen, die Projektleitung und für die Bauleitung ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben – vorzulegen.
.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt”, „Architekt”, „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL)) und/oder Bachelor (dies gilt für den/die Bauleiter(in) BL). Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter*in zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
- Projekt- und Planbesprechungen finden in Osburg bzw. Waldrach statt.
- Die Präsenz in Osburg ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4:
Fortsetzung
.
Planung unter Beachtung aller Vorschriften, Regelungen und Auflagen, u. a.:
- LBO Rheinland-Pfalz
- Auflagen Gewerbeaufsicht
- Auflagen Barrierefreies Bauen
- Vorschriften Unfallkasse Rheinland-Pfalz
- Hinweise des Landesjugendamtes im Zuge der Erteilung der Betriebserlaubnis
.
Zu II.2.9:
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, während eines Verhandlungsgesprächs ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
.
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.