EU-weite Ausschreibung von TGA-Planungsleistungen für das Wilhelm-Hofmann-Gymnasium
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-lahn.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von TGA-Planungsleistungen für das Wilhelm-Hofmann-Gymnasium
Der Rhein-Lahn-Kreis beabsichtigt die Vergabe von Fachplanungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI) im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau des Hauptgebäudes (Südostflügel) des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums (WHG) in St. Goarshausen.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Gymnasialstraße 2 – 5 56346 St. Goarshausen
Der Südostflügel (Hauptgebäude) des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums kann wegen statischen Mängeln an den Betondecken nicht mehr genutzt werden und soll abgebrochen werden.
Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren werden die erforderlichen Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau des Südostflügels ausgeschrieben.
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI. Hierbei sind insbesondere die Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1 bis 8) zu erbringen.
Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass der Standort im Bereich des Oberen Mittelrheintals liegt, welches im Jahr 2002 durch die UNESCO als Welterbestätte anerkannt wurde. Von daher sind besonders hohe Anforderungen an die visuelle Integrität des Baukörpers, insbesondere im Hinblick auf die Fassadengestaltung, auf die Materialität und an die farbliche Gestaltung des Baukörpers zu stellen.
Die Vergabe der zu erbringenden Leistungen erfolgt stufenweise.
Darüber hinaus sollen voraussichtlich auch folgende Besondere Leistungen beauftragt werden:
• Mitwirken bei der Bedarfsplanung;
• Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches (LPH 2).
Nach Planungs- und Baufortschritt
Zur Abgabe eines Angebotes, werden vorrangig Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert mit einem Mindestumsatz von 2 Mio. EUR in jedem einzelnen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (Auswahlkriterium 1) und welche zusätzlich als Auswahlkriterium 2 über je mindestens eine weitere Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung zu den Bereichen ELT und HLS für den/die Neubau/Umbau/Sanierung einer Schule der Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg) mit Baukosten (KG 300 und 400) von mindestens 5,0 Mio. EUR (netto) verfügen. Es ist somit eine weitere Referenz für den Bereich HLS und eine weitere Referenz für den Bereich ELT erforderlich. Die jeweils beauftragte Planungsleistung muss mindestens die LPH 2 – 8 der HOAI (§ 55) umfassen. Das jeweilige Projekt muss zudem im Zeitraum 2018 – 2022 abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im Bau (LPH 8) befinden. Die Referenzen müssen diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang).
Hinweis: Die Auswahlkriterien 1 und 2 müssen beide erfüllt sein, damit ein Bewerber vorrangig berücksichtigt wird.
Sollten nicht mindestens vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, werden aus der Gruppe der Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, weitere Bewerber hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von vier Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist.
Sollten mehr als vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, erfolgt auch in diesem Fall eine Losentscheidung (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals;
- Eigenerklärung zu mindestens je einer Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung zu den Bereichen ELT und HLS für den/die Neubau/Umbau/Sanierung einer Bildungseinrichtung.
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) jeweils durchschnittlich mindestens drei Ingenieure im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung beim Bewerber beschäftigt waren;
- Eigenerklärung zu mindestens je einer Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung zu den Bereichen ELT und HLS für den/die Neubau/Umbau/Sanierung einer Bildungseinrichtung für einen öffentlichen Auftraggeber mit Baukosten (KG 300 und 400) von mindestens 5 Mio. EUR (netto) pro Referenz. Es ist somit eine Referenz für den Bereich HLS und eine Referenz für den Bereich ELT erforderlich. Die beauftragten Leistungen müssen jeweils mindestens die LPH 2 – 8 der HOAI (§ 55) umfassen. Das jeweilige Projekt muss zudem im Zeitraum 2018 – 2022 abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im Bau (LPH 8) befinden. Die Referenzen müssen diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (§ 55).
Einhaltung der Regelungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 01.08.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.