Kopiergeräte Großformat bis DIN A0 Referenznummer der Bekanntmachung: Q/U2CF/NA117/HA294
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kopiergeräte Großformat bis DIN A0
Lieferung, Installation und Ersteinweisung von 50 SE "Kopier-Ger Großformat bis DIN A0"
Beide Lose werden gemeinsam vergeben / zusammengefasst, sofern dies am wirtschaftlichsten ist. Maßstab für die Wirtschaftlichkeit ist die ausgegebene Bewertungsmatrix (Details s. im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe - AzA).
25 Geräte (+ Option auf weitere 25)
Gegenstand der Ausschreibung sind 50 Kopiergeräte bis DIN A0 gemäß den Vergabeunterlagen sowie eine Option auf die Lieferung von weiteren 50 Geräten. Die Ausschreibung wird dabei verteilt auf zwei Lose mit je "25 + 25" Geräten.
Des Weiteren sind Aufbau, Installation und Erstausbildung an den Geräten als optionale Leistungen vorgesehen. Die Lieferung erfolgt zunächst an ein Depot der Bundeswehr. Die Verteilung an die einzelnen Dienststellen erfolgt durch den Auftraggeber.
Lieferung von 25 weiteren Geräten je Los (insgesamt 50).
Installation, Aufbau und Ersteinweisung für jedes Gerät.
Mehrere Hauptangebote sind in dieser Ausschreibung zulässig. Damit sind Angebote gemeint, die etwa unterschiedliche Produkte beinhalten, jedoch jeweils die Vorgaben der Vergabeunterlagen erfüllen. Nebenangebote, die von den Vergabeunterlagen abweichen sind NICHT zulässig.
25 Geräte (+ Option auf weitere 25)
S. Erläuterungen zu Los 1.
Lieferung von 25 weiteren Geräten je Los (insgesamt 50).
Installation, Aufbau und Ersteinweisung für jedes Gerät.
S. Erläuterungen zu Los 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Geräte werden bundesweit zum Einsatz kommen. Bieter müssen in der Lage sein, die bundesweite Wartung der Geräte durchzuführen. Dies ist durch eine formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
Die Bedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit