Grünflächenpflege, Pflegebezirk Landau-Süd 2023 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05-22-LD-Süd-352
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]022
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]022
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege, Pflegebezirk Landau-Süd 2023 - 2026
Grünflächenpflege, Pflegebezirk Landau-Süd 2023 - 2026
Stadtgebiet Landau in der Pfalz
Pflegebezirk SÜD siehe Datei: LageplanGebietsaufteilung
Mäharbeiten, Jätearbeiten, Pflegearbeiten
Unterhaltungspflege der Gehölz-, Stauden- Rasen- und Wiesenflächen nach DIN 18320 und DIN 18919.
Ca. 6.416 m² Gehölz- und Staudenflächen pflegen
(1-5x pro Jahr)
Ca. 93.360 m² Mähflächen (3-16x pro Jahr)
Ca. 20.953 m² Belagsflächen säubern (3x pro Jahr)
Die Vergabe erfolgt zunächst für die Leistung bis 31.12.2023. Der Auftrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr bis maximal 31.12.2026, wenn der Auftraggeber nicht spätestens 6 Wochen vor Jahresende den Auftrag kündigt.
Die Vergabe erfolgt zunächst für die Leistung bis 31.12.2023. Der Auftrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr bis maximal 31.12.2026, wenn der Auftraggeber nicht spätestens 6 Wochen vor Jahresende den Auftrag kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD):
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- gültige Gewerbeanmeldung*), gültige Bescheinigung des Berufsregisters*)
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD):
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) *)
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD)
- Angaben zu erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren)
- Angaben zu Arbeitskräften
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
- Vorlage einer Eigenerklärung nach § 4 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der jeweils geltenden Fassung
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 (fünftes Sanktionspaket gegen Russland)
-Schulungsnachweis über die Arbeitsstellensicherung an öffentl. Straßen nach MVAS 99, RSA 95 und ZTV-SA 97 (Innerorts/außerorts) mit Zertifikat.
Dieser Nachweis ist für die Ausführung der Arbeiten zwingend erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD):
- über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
-- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
-- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,
-- dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. das Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124LD).
Sollten Sie diese Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, sind die ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde, in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, je einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister anfordern.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe
- Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt 235)
Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- die Namen der Nachunternehmer,
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD) für jeden Nachunternehmer,
- die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 124LD) bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters),
- eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG
- und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (Formblatt 236).
Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234)
und für jedes Mitglied:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD)
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG
- die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht zugelassen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landau.de