Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) für die Pilotbereiche der elektronischen Eingangsrechnungsverarbeitung und elektronischen Studierendenakte Referenznummer der Bekanntmachung: UKL_Dokumentenmanagementsystem_001_0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-koblenz-landau.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) für die Pilotbereiche der elektronischen Eingangsrechnungsverarbeitung und elektronischen Studierendenakte
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) für die Pilotbereiche der elektronischen Eingangsrechnungsverarbeitung und elektronischen Studierendenakte.
Universität Koblenz-Landau Rhabanusstraße 3 55118 Mainz
Die Universität Koblenz-Landau beabsichtigt die Beschaffung, Einführung und den Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) mit Workflowkomponente für die Automation und Digitalisierung interner Prozesse (außerhalb spezieller Fachverfahren), sowie Digitalisierung und Archivierung von Dokumenten. Die Universität Koblenz-Landau hat für das Projekt zwei Pilotbereiche benannt: Die elektronische Eingangsrechnungsverarbeitung und die elektronische Studierendenakte.
Hochschulen müssen als subzentrale öffentliche Auftraggeber gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU ab dem 18. April 2020 in der Lage sein, elektronisch-strukturierte Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Um dieser Verarbeitungspflicht nachzukommen, soll ein DMS mit Workflowkomponente als geeignetes IT-System zur elektronischen Eingangsrechnungsverarbeitung beschafft werden.
Der zweite Pilotbereich beinhaltet die Einrichtung einer elektronischen Studierendenakte zur rechtsverbindlichen Verwaltung von studienrelevanten Dokumenten. Die technische Basis bildet dabei das DMS, über dessen Oberfläche u.a. die Abgabe von Abschlussarbeiten, inklusive Anbindung an das Campusmanagementsystem, realisiert wird. Aktuell sind die HIS-GX Module SOS, POS und LSF sowie HISConnect im Einsatz, welche perspektivisch im Zeitraum von Oktober 2022 bis April 2029 durch HISinOne abgelöst werden.
Diese Software (im weiteren DMS-Software) soll als On-Premise Variante vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und implementiert werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung, die Konfiguration einschließlich einer notwendigen Anpassung von Parametern auf die besonderen Anforderungen der Universität Koblenz-Landau (z.B. Customizing), die funktionsfähige Bereitstellung, die Einführung und die (zeitweise) Betriebsunterstützung eines DMS sowie die Anbindung von weiterhin genutzten Verfahren und die Schulung von Personal in die DMS-Software. Innerhalb des Einführungsprojekts sind die folgenden Dokumente verpflichtend in Zusammenarbeit mit dem Projektteam der Universität Koblenz-Landau zu erstellen:
- Rollen- und Rechtekonzept
- Verfahrensdokumentation
- Schulungskonzept
- Datenschutzkonzept.
Der Beschaffungsgegenstand muss die Funktionalitäten der Pilotbereiche: elektronische Eingangsrechnungsverarbeitung und elektronische Studierendenakte abbilden können. Daneben werden Funktionalitäten abgefragt um eine zukünftige Nutzung als flächendeckendes DMS sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere die Überlegungen das identische System z.B. für Bau-, Projekt- oder Personalakten nutzen zu können.
Die bereitzustellende DMS-Software muss insbesondere folgende Funktionsbereiche abdecken:
- Elektronische Eingangsrechnungsverarbeitung
- Elektronische Studierendenakte
- Möglichkeiten zur kollaborativen Zusammenarbeit
- Archivkomponente
- Scan- und OCR-Komponenten
- Workflowkomponente
- individuelle Rechtezuweisung auf eine Vielzahl an Nutzergruppen.
Die vollständigen Funktionsbereiche, die die zu beschaffende DMS-Software abdecken muss, liegen als Anlage 603 "Anforderungskata-log_Gesamtbewertungsmatrix" bei.
Die Grundlaufzeit des EVB-IT Systemlieferungsvertrags beträgt fünf (5) Jahre.
Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag kann im Hinblick auf den Leistungsteil "Systemservice" auftraggeberseitig drei (3) Mal um jeweils ein (1) Jahr verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) für die Pilotbereiche der elektronischen Eingangsrechnungsverarbeitung und elektronischen Studierendenakte
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Rechnungen sind im Format X-Rechnung über das Rechnungsprotal des Landes Rheinland-Pfalz (ZRE) unter Verwendung der Leitweg-ID zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1ARWR1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.