Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) nach DIN 14507 Teil 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) nach DIN 14507 Teil 2
Geliefert werden sollen zwei betriebsfertige Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) nach DIN 14507 Teil 2 für den Katastrophenschutz des Landkreises Germersheim. Die Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) sollen in Verbindung mit dem Abrollbehälter Führung (AB FÜ) bei größeren Einsätzen und Schadensereignissen als Führungseinrichtung der Technischen Einsatzleitung eingesetzt werden. Zudem sollen sie eigenständig als Abschnittsleitung fungieren.
Die Lieferung der Einsatzleitwagen 1 soll einschließlich aller in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis genannten Zubehörteile und Komponenten erfolgen. Die Fahrzeuge sind dabei in einem vollfunktionsfähigen, einwandfreiem und einsatzbereitem Zustand zu liefern. Es sind indes ausschließlich Neufahrzeuge zugelassen.
Beschaffung von zwei Fahrgestellen
Das Los 1 umfasst die Lieferung von zwei Fahrgestellen, welche zum Auf- und Ausbau von Einsatzleitwagen 1 gemäß Los 2 geeignet sind.
Der Fahrgestellhersteller (Los 1) garantiert mit der Abgabe seines Angebots die „Verträglichkeit“ des gewählten Fahrgestells mit dem von dem Auftraggeber ausgeschriebenen Aufbaus (Los 2).
Bei dem vorliegenden Projekt ist die enge und kooperative Zusammenarbeit des Fahrgestellherstellers (Los 1) und des Aufbauherstellers (Los 2) von größter Bedeutung. Mit Abgabe des Angebotes gewährleisten die Bieter daher, dass die eigenen Lieferumfänge in vollem Umfang mit den Lieferumfängen des Bieters des anderen Loses abgestimmt, die Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau geregelt und die Kompatibilitäten der Lieferumfänge sichergestellt werden.
Beschaffung von zwei Aufbauten zum Einsatzleitwagen 1
Das Los 2 umfasst die Lieferung von zwei feuerwehrtechnischen Aufbauten zum Einsatzleitwagen 1. Sämtliche für den Aufbau nötigen Anpassungsarbeiten am Fahrgestell (Los 1) gehen zu Lasten des Aufbauherstellers (Los 2).
Der Aufbauherstellers (Los 2) garantiert mit der Abgabe seines Angebots die „Verträglichkeit“ des gewählten Aufbaus mit dem von dem Auftraggeber ausgeschriebenen Fahrgestells (Los 1).
Bei dem vorliegenden Projekt ist die enge und kooperative Zusammenarbeit des Fahrgestellherstellers (Los 1) und des Aufbauherstellers (Los 2) von größter Bedeutung. Mit Abgabe des Angebotes gewährleisten die Bieter daher, dass die eigenen Lieferumfänge in vollem Umfang mit den Lieferumfängen des Bieters des anderen Loses abgestimmt, die Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau geregelt und die Kompatibilitäten der Lieferumfänge sichergestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von zwei Fahrgestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
: Beschaffung von zwei Aufbauten zum Einsatzleitwagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Twist
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49767
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).