Sanierung der Rundsporthalle in Alzey - Elektroplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Rundsporthalle in Alzey - Elektroplanung
Innensanierung Rundsporthalle; Fachingenieurleistungen Bereich Elektro.
Für die Fachplanung Elektro wurden Leistungsphasen 1 bis 2 bereits ausgeführt, eine Kostenschätzung (Stand 2019) liegt vor.
Es sollen jetzt Fachingenieurleistungen Bereich Elektro für die Leistungsphase 3-9, für die Erneuerung der Stromversorgung und Leitungsführung sowie Blitzschutz, Sicherheitsbeleuchtung, elektroakustische Anlage und Beleuchtung vergeben werden.
Für Bauteil Sportumkleiden wurde eine Förderung bewilligt, für Bauteil Versammlungsstätte wird zum 01.08.2022 ein Antrag auf Schulbauförderung gestellt.
Die Arbeiten sollen 2023/2024 ausgeführt werden.
Rundsporthalle in Alzey, Mehlbergweg 22, 55232 Alzey
Die Rundsporthalle (Baujahr 1971) soll innen komplett modernisiert werden. Dabei werden auch die Stromversorgung und Leitungsführung erneuert sowie Blitzschutz, Sicherheitsbeleuchtung, elektroakustische Anlage und Beleuchtung saniert.
Die nachfolgende Aufstellung der Kostengruppen bildet nur einen Überblick. Detailangaben zu den einzelnen Planungsaufgaben in den einzelnen Kostengruppen sind unseren Vergabeunterlagen- "Aufgabenbeschreibung Fachingenieur Elektro" zu entnehmen.
440 Starkstromtechnische Anlagen:
442 Eigenstromversorgung (Sicherheitsbeleuchtung):
443 Niederspannungsschaltanlagen:
444 Niederspannungsinstallationsanlagen:
445 Beleuchtungsanlagen:
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen:
450 Fernmelde- informationstechnische Anlagen:
451 Telekommunikationsanlagen:
454 Elektroakustische Anlage (Hausalarmanlage ENS):
456 Gefahren- und Alarmanlagen (Rauchwarnanlage) :
490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen:
491 Baustelleneinrichtung / Baustromversorgung:
494 Demontagearbeiten:
499 Sonstige Maßnahmen:
540 Technische Anlagen in Außenanlagen:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenlonsheim
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55450
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.