Unbemanntes Unterwasserfahrzeug (UUV) Slocum Glider G3 Referenznummer der Bekanntmachung: 6002293217-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unbemanntes Unterwasserfahrzeug (UUV) Slocum Glider G3
Liefergegenstand ist ein Unbemanntes Unterwasserfahrzeug (UUV) in Form eines sogenannten Unterwasser-Gliders ausgestattet mit CTD-Sensor und Akustik-Sensor für die gleichzeitige ozeanografische und aktustische Erfassung der maritimen Umwelt.
Kiel
1 Unbemanntes Unterwasserfahrzeug (UUV) nebst Ausstattung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Beschaffung ist typgebunden, da der zu beschaffende Glider kompatibel zu dem bereits vorhanden Glider G2 der Firma Teledyne Webb Research sein muss. Das Verfahren und sowie die Software und Hardware zu Fernsteuerung der Glider mittels FreeWave-Funktechnik und Iridium-Satellitenkommunikation muss für beide Glider identisch sein. Dies ist nur für Glider derselben Firma gegeben. Die Bornhöft Industriegeräte GmbH ist der exklusive Generalvertreter der Firma Teledyne Webb Research in Deutschland.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unbemanntes Unterwasserfahrzeug (UUV) Slocum Glider G3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.