Fortschreibung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz.Gold Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0004#2022/0003-0801 8106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortschreibung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz.Gold
Gegenstand der Ausschreibung ist
- die Weiterentwicklung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz.Gold,
- die Entwicklung und Umsetzung einer Kampagne für den Bereich Wirtschaft,
- die Entwicklung und Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes für den Bereich Wein,
- die Entwicklung und Umsetzung einer Kampagne für den Bereich Fachkräfte sowie
- die Entwicklung und Umsetzung einer Kampagne für den Bereich Gründer:innen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) hat im Sommer 2020 die Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz.Gold gelauncht. Das war der Neustart für die Vermarktung des Bundeslandes bei Wirtschaftsakteur:innen und Touristiker:innen im In- und Ausland. Ziel ist unter anderem die Imagebildung für Rheinland-Pfalz als attraktiver Wirtschaftsstandort.
Aufgrund der weltweiten Pandemie ist die Marke unter erschwerten Bedingungen und nicht in allen Einsatzfeldern gleichmäßig gestartet: Während es zur Unterstützung der Tourismusbetriebe nach Wiedereröffnung im ersten CoronaSommer 2020 die eigene Tourismuskampagne "Deine Goldene Zeit in Rheinland-Pfalz" gab, konnte der Bereich Wein erste Veranstaltungen unter dem Label "Rheinland-Pfalz. Gold im Glas" durchführen.
Um nun auch den Bereich Wirtschaft unter der Wirtschaftsstandortmarke zu stärken, schreibt das MWVLW für Rheinland-Pfalz.Gold die Weiterentwicklung sowie die Detaillierung der Marke für die Wirtschaft aus. Auch wenn im Leistungszeitraum die Wirtschaftsstandortmarke insgesamt weiter entwickelt werden soll, liegt der Fokus dieser Ausschreibung explizit auf der Fortführung der Marke für die Bereiche Wirtschaft und Wein. Neu sind eigene Ansätze für das Fachkräftemarketing und eine Gründer:innenkampagne.
Gegenstand der Ausschreibung ist
- die Weiterentwicklung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz.Gold,
- die Entwicklung und Umsetzung einer Kampagne für den Bereich Wirtschaft,
- die Entwicklung und Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes für den Bereich Wein,
- die Entwicklung und Umsetzung einer Kampagne für den Bereich Fachkräfte sowie
- die Entwicklung und Umsetzung einer Kampagne für den Bereich Gründer:innen.
Das Ziel ist das Etablieren der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz.Gold, die das Image von Rheinland-Pfalz als innovativem und attraktivem Wirtschaftsstandort vermittelt und eine einheitliche, wiedererkennbare Ansprache aller Zielgruppen ermöglicht.
Weitere Einzelheiten zur Aufgabenbeschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es besteht dreimal die Option zur jährlichen Verlängerung des Auftrages bis maximal 31. Dezember 2026. Die Verlängerungsoptionen stehen jeweils unter Haushaltsvorbehalt.
Die drei eingereichten Referenzen werden zunächst hinsichtlich der Erfüllung der folgenden Kriterien bewertet:
- Kampagne für einen öffentlichen Auftraggeber
- Umsetzung einer Kampagne über mehrere Kanäle hinweg (u.a. digital und analog)
- Umsetzung einer Kampagne für die Zielgruppe Entscheider:innen aus der Wirtschaft ("B2B")
- Umsetzung einer Kampagne für private Endkund:innen
- Internationale Umsetzung in mindestens einem anderen Land.
Dabei kann eine Referenz auch mehrere Kriterien gleichzeitig abdecken - also bspw. eine internationale Kampagne und gleichzeitig für einen öffentlichen Auftraggeber sein. Für die Erfüllung eines Kriteriums wird jeweils ein Punkt pro Referenz vergeben. So sind maximal 15 Punkte möglich. Erreichen alle drei eingereichten Referenzen zusammen eine Bewertung von weniger als 7 Punkten, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die danach verbleibenden Teilnahmeanträge werden anhand folgender Kriterien und nach folgender Gewichtung bewertet:
Kreative Kompetenz 40 %
Strategische Kompetenz 15 %
Kompetenz in digitaler Kampagnenführung 25 %
Qualität der visuellen Darstellung 20 %
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer dieser Organisationen gehalten werden und
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln.
Dies gilt auch für Unterauftragnehmer und Unterauftragnehmerinnen, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.
Es müssen drei Referenzen über die Erstellung und Durchführung von Werbe- und Informationskampagnen in den letzten drei Jahren vorgelegt werden. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in den letzten drei Jahren liegt.
Die drei eingereichten Referenzen müssen insgesamt betrachtet folgende Kriterien erfüllen:
- Kampagne für einen öffentlichen Auftraggeber
- Umsetzung einer Kampagne über mehrere Kanäle hinweg (u.a. digital und analog)
- Umsetzung einer Kampagne für die Zielgruppe Entscheider:innen aus der Wirtschaft ("B2B")
- Umsetzung einer Kampagne für private Endkund:innen
- Internationale Umsetzung in mindestens einem anderen Land.
Dabei kann eine Referenz auch mehrere Kriterien gleichzeitig abdecken - also bspw. eine internationale Kampagne und gleichzeitig für einen öffentlichen Auftraggeber sein.
Der Bewerber oder die Bewerberin muss über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Der Bewerber oder die Bewerberin muss über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.
Projektleitung, Stellvertretung und Creative Director müssen mindestens über fünf Jahre Berufserfahrung verfügen.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Erklärung Landestariftreuegesetz" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Die Bieter haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY4SD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de