Energetische Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Iggelbach: Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2022-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lambrecht (Pfalz)
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67466
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-lambrecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Iggelbach: Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung
siehe "Aufgabenbeschreibung TGA.doc"
Ortsgemeinde Iggelbach Dorfstraße 72 67471 Elmstein
siehe "Aufgabenbeschreibung TGA.doc"
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Sommer 2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenthal
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ingenieurbuero-ebert.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben zur den Zuschlagskriterien:
-Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.S.d. § 132 SGB IX (=bevorzugte Einrichtungen)
Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtungen abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der Bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei der Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen.
-Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
-Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YDBY5WC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt