Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen und Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms. Insgesamt handelt es sich um 7 Schulstandorte und 4 Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms. Das Vergabeverfahren ist in 24 Lose aufgeteilt.
Beföderungsleistungen freigestelllter Verkehr
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Löwenschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Löwenschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Löwenschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Löwenschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Löwenschule Alzey
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Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Löwenschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Löwenschule Alzey
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Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Löwenschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Löwenschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Löwenschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Grundschule Gau-Odernheim
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Volkerschule Alzey/BBS Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Volkerschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Volkerschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Volkerschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Volkerschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Volkerschule Alzey- Albert-Schweitzer Grundschule Alzey
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Grundschule Alsheim
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Grundschule Alsheim
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: Grundschule Alsheim
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Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: IGS Osthofen - Wonnegauschule Osthofen
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Förder- bzw. Schwerpunktschulen im Landkreis.
Hier: IGS Osthofen - Wonnegauschule Osthofen
Beförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Kindertagesstäten im Landkreis.
Hier: Kindertagesstätte Wonsheim und Offenheim
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Landkreis Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms vergibt die Beförderung zu Kindertagesstäten im Landkreis.
Hier: Kindertagesstätte Bornheim und Spiesheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E54662589. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung haben wir keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die aus-schreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.