Einführungsstrategie BIM für Bundesbauten, Erarbeitung Umsetzungsstrategie und BIM-Handbuch Referenznummer der Bekanntmachung: 20-BIM-001
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXPDYRCY5P3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abb-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführungsstrategie BIM für Bundesbauten, Erarbeitung Umsetzungsstrategie und BIM-Handbuch
Amt für Bundesbau Wallstraße 1 55122 Mainz
Basierend auf dem im Frühjahr 2021 zu veröffentlichenden Strategiepapier "Masterplan BIM für Bundesbauten", welches Vorgaben für die Einführung der Methode BIM im Bundesbau definiert, sollen die folgenden Teilleistungen erbracht werden:
- Umsetzungsstrategie BIM für Bundesbauten: Ausformulierung von Handlungsempfehlungen und konkreten Maßnahmen für die fristgerechte Umsetzung auf Grundlage des Masterplans BIM. In diesem Zusammenhang sind durch den Auftragnehmer (AN) Konzepte für die Themenbereiche Change-Management, Lebenszyklus der Bundesbauten, Übergang zwischen den Leveln des Masterplans sowie Digitalisierung des Projektablaufs bei Bundesbauten zu entwickeln.
Die Umsetzungsstrategie soll aus einer Abhandlung (Umfang ca. 75-100 Seiten) sowie einer grafischen Darstellung der zeitlichen Abfolge der beschriebenen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen (Übersichtsgrafik/Ablaufplan) bestehen.
- Kommunikationsstrategie: Im Rahmen der Einführung der Methode BIM für Bundesbauten entstehen zahlreiche Dokumente und Informationen, die in Richtung unterschiedlicher Zielgruppen kommuniziert werden müssen (z.B. BV-intern, Fachöffentlichkeit, Politik). Der AN erstellt hierfür eine Kommunikationsstrategie.
- BIM-Handbuch: Erarbeitung von neun Arbeitshilfen, die Handlungssicherheit bei der Umsetzung der Methode BIM im Projekt schaffen. Zusätzlich unterstützt der AN die GS BIM bei der Erarbeitung zwei eigener Arbeitshilfen (z.B. fachliche Beratung, Beteiligung am Review-Prozess und Zuarbeit von Textteilen).
Es sind folgende Arbeitshilfen vorgesehen:
- AIA- und BAP Musterdokumente
- Anwendungsfall-Steckbriefe (Unterstützung der GS BIM)
- Leitfaden zur Erstellung einer Modellierungsrichtlinie und Beispiel-Modellierungsrichtlinie (Unterstützung der GS BIM)
- Vertragstextbausteine, Besondere Vertragsbedingungen (BVB) und BIM-Leistungsbilder
- Merkblätter zum Thema softwareneutraler Datenaustausch und Modellprüfung
- Rollenspezifische Arbeitsplatzausstattung und Softwareüberblick
Die genannten Arbeitshilfen werden nach Abschluss der Erarbeitung zu einem BIM-Handbuch zusammengefasst (Federführung liegt bei AG).
- BIM-Handbuch 2.0: Nach der Fertigstellung der Arbeitshilfen sind diese durch den AN fortzuschreiben. Dabei sollen insbesondere die in den ersten BIM-Projekten des Bundesbaus gewonnenen Erfahrungen mit einfließen. Die überarbeiteten Arbeitshilfen werden zu einem "BIM-Handbuch 2.0" zusammengefasst
- BIM-Workshops: Die verschiedene Interessensvertreter im Bundesbau (z.B. Bauverwaltungen in den Ländern, Maßnahmenträger) sollen regelmäßig an der Entstehung der Umsetzungsstrategie und des BIM-Handbuchs beteiligt werden. Hierzu sind durch den AN insgesamt sechs BIM-Workshops vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten. Fünf der Workshops sind als ganztägige Web-Konferenzen geplant, einer ist (in Abhängigkeit der geltenden Corona-Regelungen) als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Es ist jeweils mit ca. 45 Teilnehmern/-innen zu rechnen.
(Zusätzlich gibt es noch vier Kick-Off Workshops, die an späterer Stelle beschrieben sind.)
Der Masterplan BIM als Grundlage für die Leistungserbringung wird in der Leistungsbeschreibung zusammengefasst. Den Bietern, die zur Angebotsphase zugelassen werden, wird das Dokument mit der Angebotsaufforderung im Entwurf zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen sollen in 4 Stufen abgerufen werden:
- Stufe 1: Umsetzungsstrategie + Kommunikationsstrategie + vier Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + drei BIM-Workshops
- Stufe 2: vier weitere Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + ein BIM-Workshop
- Stufe 3: fünf weitere Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + ein BIM-Workshop
- Stufe 4: Fortschreibung der Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + ein BIM-Workshop
In jeder der vier Stufen ist als Teilleistung zudem ein Kick-Off-Workshop zu berücksichtigen:
- Kick-Off Workshops: Mit Leistungsbeginn einer abgerufenen Stufe soll ein Kick-Off-Workshop zwischen AN, GS BIM und weiteren Interessensvertretern (z.B. BMI, Maßnahmenträger) stattfinden. Es ist von insgesamt bis zu 15 Teilnehmern auszugehen. Die Kick-Off Workshops sind möglichst als Präsenzveranstaltung im ABB in Mainz durchzuführen.
Allgemeiner Hinweis: Sollten die vorgesehenen Präsenztermine zu den entsprechenden Zeitpunkten in den jeweiligen Gruppenstärken aufgrund der geltenden Corona-Regelungen nicht stattfinden können, sind sie webbasiert durchzuführen.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Abruf und die Erbringung der Leistungen:
Stufe 1: Abruf und Kick-Off-Workshop: Mai 2021; Fertigstellung durch AN: November 2021
Stufe 2: Abruf und Kick-Off-Workshop: Juli 2021; Fertigstellung durch AN: Dezember 2021
Stufe 3: Abruf und Kick-Off-Workshop: Oktober 2021; Fertigstellung durch AN: Februar 2022
Stufe 4: Abruf und Kick-Off-Workshop: November 2021; Fertigstellung durch AN: August 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://core-de.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern und dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden und bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- und fristgerecht oder in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen und Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP,
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRCYMFS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Amt für Bundesbau Wallstraße 1 55122 Mainz
Basierend auf dem im Frühjahr 2021 zu veröffentlichenden Strategiepapier "Masterplan BIM für Bundesbauten", welches Vorgaben für die Einführung der Methode BIM im Bundesbau definiert, sollen die folgenden Teilleistungen erbracht werden:
- Umsetzungsstrategie BIM für Bundesbauten: Ausformulierung von Handlungsempfehlungen und konkreten Maßnahmen für die fristgerechte Umsetzung auf Grundlage des Masterplans BIM. In diesem Zusammenhang sind durch den Auftragnehmer (AN) Konzepte für die Themenbereiche Change-Management, Lebenszyklus der Bundesbauten, Übergang zwischen den Leveln des Masterplans sowie Digitalisierung des Projektablaufs bei Bundesbauten zu entwickeln.
Die Umsetzungsstrategie soll aus einer Abhandlung (Umfang ca. 75-100 Seiten) sowie einer grafischen Darstellung der zeitlichen Abfolge der beschriebenen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen (Übersichtsgrafik/Ablaufplan) bestehen.
- Kommunikationsstrategie: Im Rahmen der Einführung der Methode BIM für Bundesbauten entstehen zahlreiche Dokumente und Informationen, die in Richtung unterschiedlicher Zielgruppen kommuniziert werden müssen (z.B. BV-intern, Fachöffentlichkeit, Politik). Der AN erstellt hierfür eine Kommunikationsstrategie.
- BIM-Handbuch: Erarbeitung von neun Arbeitshilfen, die Handlungssicherheit bei der Umsetzung der Methode BIM im Projekt schaffen. Zusätzlich unterstützt der AN die GS BIM bei der Erarbeitung zwei eigener Arbeitshilfen (z.B. fachliche Beratung, Beteiligung am Review-Prozess und Zuarbeit von Textteilen).
Es sind folgende Arbeitshilfen vorgesehen:
- AIA- und BAP Musterdokumente
- Anwendungsfall-Steckbriefe (Unterstützung der GS BIM)
- Leitfaden zur Erstellung einer Modellierungsrichtlinie und Beispiel-Modellierungsrichtlinie (Unterstützung der GS BIM)
- Vertragstextbausteine, Besondere Vertragsbedingungen (BVB) und BIM-Leistungsbilder
- Merkblätter zum Thema softwareneutraler Datenaustausch und Modellprüfung
- Rollenspezifische Arbeitsplatzausstattung und Softwareüberblick
Die genannten Arbeitshilfen werden nach Abschluss der Erarbeitung zu einem BIM-Handbuch zusammengefasst (Federführung liegt bei AG).
- BIM-Handbuch 2.0: Nach der Fertigstellung der Arbeitshilfen sind diese durch den AN fortzuschreiben. Dabei sollen insbesondere die in den ersten BIM-Projekten des Bundesbaus gewonnenen Erfahrungen mit einfließen. Die überarbeiteten Arbeitshilfen werden zu einem "BIM-Handbuch 2.0" zusammengefasst
- BIM-Workshops: Die verschiedene Interessensvertreter im Bundesbau (z.B. Bauverwaltungen in den Ländern, Maßnahmenträger) sollen regelmäßig an der Entstehung der Umsetzungsstrategie und des BIM-Handbuchs beteiligt werden. Hierzu sind durch den AN insgesamt sechs BIM-Workshops vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten. Fünf der Workshops sind als ganztägige Web-Konferenzen geplant, einer ist (in Abhängigkeit der geltenden Corona-Regelungen) als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Es ist jeweils mit ca. 45 Teilnehmern/-innen zu rechnen.
(Zusätzlich gibt es noch vier Kick-Off Workshops, die an späterer Stelle beschrieben sind.)
Der Masterplan BIM als Grundlage für die Leistungserbringung wird in der Leistungsbeschreibung zusammengefasst. Den Bietern, die zur Angebotsphase zugelassen werden, wird das Dokument mit der Angebotsaufforderung im Entwurf zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen sollen in 4 Stufen abgerufen werden:
- Stufe 1: Umsetzungsstrategie + Kommunikationsstrategie + vier Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + drei BIM-Workshops
- Stufe 2: vier weitere Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + ein BIM-Workshop
- Stufe 3: fünf weitere Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + ein BIM-Workshop
- Stufe 4: Fortschreibung der Arbeitshilfen des BIM-Handbuchs + ein BIM-Workshop
In jeder der vier Stufen ist als Teilleistung zudem ein Kick-Off-Workshop zu berücksichtigen:
- Kick-Off Workshops: Mit Leistungsbeginn einer abgerufenen Stufe soll ein Kick-Off-Workshop zwischen AN, GS BIM und weiteren Interessensvertretern (z.B. BMI, Maßnahmenträger) stattfinden. Es ist von insgesamt bis zu 15 Teilnehmern auszugehen. Die Kick-Off Workshops sind möglichst als Präsenzveranstaltung im ABB in Mainz durchzuführen.
Allgemeiner Hinweis: Sollten die vorgesehenen Präsenztermine zu den entsprechenden Zeitpunkten in den jeweiligen Gruppenstärken aufgrund der geltenden Corona-Regelungen nicht stattfinden können, sind sie webbasiert durchzuführen.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Abruf und die Erbringung der Leistungen:
Stufe 1: Abruf und Kick-Off-Workshop: Mai 2021; Fertigstellung durch AN: November 2021
Stufe 2: Abruf und Kick-Off-Workshop: Juli 2021; Fertigstellung durch AN: Dezember 2021
Stufe 3: Abruf und Kick-Off-Workshop: Oktober 2021; Fertigstellung durch AN: Februar 2022
Stufe 4: Abruf und Kick-Off-Workshop: November 2021; Fertigstellung durch AN: August 2022
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://core-de.com/
Die Einführung der Methode BIM gemäß des im Masterplan vorgesehenen, engen Zeitplan stellt die Bauverwaltungen und Maßnahmenträger vor große Herausforderungen. Mit der Umsetzungsstrategie und dem BIM-Handbuch entstehen derzeit Dokumente, die die Einführung unterstützen und Handlungssicherheit geben sollen. Im Laufe der Erarbeitung ist jedoch aufgefallen, dass um die Einführung zu gewährleisten, weitere Hilfestellungen erforderlich sind. Zudem können einige ursprünglich durch die GS BIM abzudeckende Teilleistungen ohne weitere Unterstützung des AN "Umsetzungsstrategie und BIM-Handbuch" nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.
Die GS BIM beabsichtigt daher, die Leistungen des mit der Erstellung der Umsetzungsstrategie und des BIM-Handbuchs beauftragten AN "BIM4BB" um folgenden Positionen zu erweitern:
- Fertigstellung der Arbeitshilfe "Modellierungsrichtlinie" des BIM-Handbuchs auf Basis des bereits durch den AN durchgeführten Reviews.
Gegenstand des Ursprünglichen Auftrags: Review des von der GS BIM für diese Arbeitshilfe erstellten Entwurfs und Unterstützung bei der Fertigstellung (z.B. Textbausteine, Detailzeichnungen)
Gegenstand der Leistungserweiterung: Komplette Fertigstellung der Arbeitshilfe durch den AN auf Basis des Entwurfs des GS BIM und der Ergebnisse des Review
Begründung: Die GS BIM ist aufgrund mehrerer parallel laufender Projekte nicht in der Lage, diese Arbeitshilfe selbst mit ausreichendem Vorlauf zur obligatorischen Einführung der Methode BIM für Bundesbauten fertigzustellen. Aufgabe des AN war bereits im Hauptauftrag ein Review des Entwurfs der Arbeitshilfe. Er kann so-mit gut an diese Zwischenergebnisse anknüpfen und das Dokument gemäß den eigenen Empfehlungen kurzfristig fertigstellen.
- Re-Evaluation des Einführungskonzepts des Masterplans BIM und Berücksichtigung der Ergebnisse in der Umsetzungsstrategie
Gegenstand des Ursprünglichen Auftrags: Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie auf Basis des Einführungskonzepts des Masterplans BIM.
Gegenstand der Leistungserweiterung: Konkretisierung des Ziel-bilds/Einführungskonzepts des Masterplans BIM und darauf basierend Anpassung des bereits im Entwurf vorliegenden Konzepts "Übergang zwischen den Leveln des Masterplans" der Umsetzungsstrategie.
Begründung: Der Masterplan war zum Zeitpunkt der Beauftragung des AN zwar noch nicht veröffentlicht, das Zielbild der Einführung stand jedoch bereits fest und wurde bereits kommuniziert. Im Zuge der Erarbeitung der Umsetzungsstrategie und BIM-Handbuchs ist jedoch insbesondere im Austausch mit den Bauverwaltungen aufgefallen, dass das Zielbild nicht realistisch umsetzbar ist. Für die Einführung der Methode BIM sind daher Anpassungen am Einführungskonzept des Masterplans erforderlich. Die bereits gemeinsam mit dem AN grob identifizierten Änderungen müssen konkretisiert und nachträglich in die bereits im Entwurf vorliegende Umsetzungsstrategie eingearbeitet werden. Hierfür ist eine Erweiterung der Leistungen des AN erforderlich.
- Erweiterung, Fortschreibung und Fertigstellung von Anwendungsfall-Steckbriefen
? Gegenstand des Ursprünglichen Auftrags: Review der 20 von der GS BIM erarbeiteten Anwendungsfallsteckbriefe und Unterstützung bei der Fertigstellung (z.B. Textbausteine).
Gegenstand der Leistungserweiterung: Umfangreiche Erweiterung der Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Anwendungsfallsteckbriefe.
Im Einzelnen (inkl. Begründung):
- 2/3 der 20 definierten Anwendungsfälle des Masterplans müssen zur Vereinheitlichung des Verständnisses sowie zur Verbesserung/Vereinfachung der Umsetzbarkeit in den Projekten durch die Definition von Ausprägungs-stufen und/oder Unter-Anwendungsfällen fortgeschrieben werden.
- Für die 3 grundlegendsten Anwendungsfälle sind zudem tiefergehende Umsetzungsinformationen (z.B. Rollen-/Aufgabenmatrix) zu erarbeiten, um die Umsetzbarkeit in den ersten Projekten sicherzustellen.
Die Konkretisierungen der beiden vorangegangenen Spiegelstriche gehen über den ursprünglich von der GS BIM als Eigenleistung vorgesehenen Aufwand für die Beschreibung der Anwendungsfälle deutlich hinaus. Die GS BIM kann die Konkretisierung aus zeitlichen und fachlichen Gründen nicht selbst leisten.
- Für vier der 20 Anwendungsfälle kann die GS BIM aufgrund parallellaufen-der Projekte nicht rechtzeitig die als Grundlage für die Fortschreibung erforderlichen AwF-Steckbriefe bereitstellen. Der AN soll für diese Anwendungsfälle daher abweichend von Hauptauftrag auch die grundlegenden Steckbriefe erarbeiten (ursprünglich als eigene Leistung der GS BIM vorgesehen) und hierbei direkt die vorgesehenen Erweiterungen (Unter-Anwendungsfälle und Ausprägungsstufen) berücksichtigen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtliche Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden.
Die Auftragsänderung bezieht sich auf Konkretisierungen und Erweiterungen von Liefergegenständen, die bereits im Hauptauftrag vorgesehen waren und die der AN selbst erarbeitet bzw. mit deren Erarbeitung er begonnen hat (Arbeitshilfen, Umsetzungsstrategie, Unterstützung des AN durch Review). Es sind keine gänzlich neuen Liefergegenstände vorgesehen. Die Leistungen der Auftragserweiterung knüpfen somit unmittelbar an den Hauptauftrag an und sind daher untrennbar damit verbunden. Vorstehend werden die Zusammenhänge zwischen Hauptauftrag und Auftragsänderungen für die einzelnen davon betroffenen Liefergegenstände genauer erläutert.
Ein wichtiger Leistungsinhalt des Hauptauftrags beinhaltet die Abstimmung der erarbeiteten Inhalte mit Vertretern der Bauverwaltungen und den Maßnahmenträgern. Die in diesen Terminen identifizierten Herausforderungen bei der Einführung der Methode BIM erfordern die Anpassung der Umsetzungsstrategie sowie die Konkretisierung/Erweiterung der Anwendungsfall-Steckbriefe. Der AN hat die entsprechenden Workshops selbst durchgeführt. Die Herausforderungen und Handlungsbedarfe sind dem Konsortium daher bekannt.
Bei einem Wechsel des Auftragnehmers müsste das vorstehend erläuterte Vorwissen zunächst aufgeholt werden. Ein neuer AN müsste sich umfangreich in die verschiedenen Thematiken einarbeiten, was gleichzeitig erhebliche Aufwände (Koordinierungs- und Anpassungsaufwand, Einarbeitungsaufwand) bei der GS BIM als Auftraggeberin verursachen würde. Es ist zudem davon auszugehen, dass es zu Abstimmungs- und Abgrenzungsproblemen zwischen dem AN der Vertragsleistung und dem AN der Zusatzleistung kommen wird, weil die Leistungen nicht voneinander getrennt werden können. Hinzu käme ein mit der Einarbeitung eines neuen AN und dem zusätzlichen Koordinierungsaufwand verbundener erheblicher Zeitverzug, der wegen der Dringlichkeit der Einführung der Umsetzungsstrategie und des BIM-Handbuches nicht hinnehmbar ist.
Im Falle einer Neuvergabe würden zudem neben den zeitlichen Nachteilen durch die erforderliche Einarbeitung eines neuen AN auch mit beträchtlichen Zusatzkosten einhergehen.
Insbesondere ist aus den oben aufgeführten Gründen und insbesondere aus dem Grund, dass die Leistungserweiterung unmittelbar an die Leistungen des Hauptauftrags anknüpfen, nicht damit zu rechnen, dass durch die Veränderung der Leistungen andere Bewerber zur Angebotsphase zugelassen oder ein anderer Bieter beauftragt worden wäre. Auch eine Änderung der Zielgruppe des Vergabeverfahrens wäre durch die beschriebene Erweiterung nicht zu erwarten gewesen.
Ebenso wenig führt die Auftragserweiterung zu einer Verschiebung des wirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Angebots des AN für die Leistungserweiterung wird als angemessen und wirtschaftlich eingeschätzt (siehe Kapitel 4).