SATCOMBw Stufe 3 - Anfangsbefähigung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 55073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland
NUTS-Code DE Deutschland
Hierzu soll das vorhandene, seit dem Jahre 2006 aufgebaute und seit 2010 in Betrieb befindliche Satellitenkommunikationssystem SATCOMBw Stufe 2 mit dem Projekt SATCOMBw Stufe 3 modernisiert werden. Die in Stufe 2 bestehenden Satelliten COMSATBw 1 und 2 nähern sich bereits dem Ende ihrer Lebensdauer.
Die hier vorliegende Beschaffung bezieht sich auf die beiden als Ersatz für COMSATBw 1 und 2 zu beschaffenden Kommunikationssatelliten COMSATBw 1B und 2B. Diese sind nach dem Stand der Technik neu zu entwickeln und zu bauen. Sie sollen dabei sowohl die Funktionen der alten Satelliten fortführen, als auch erweitern. Dabei sollen insbesondere folgende Nutzlastfunktionen integriert werden:
- X-Band (Funk, Regelflugbetrieb und Nutzerkommunikation)
- P-Band (Funk, Nutzerkommunikation und Frequenzsicherung)
- (mil.) Ka-Band (Funk, Nutzerkommunikation und Frequenzsicherung)
- ggf. Q/V-Band (Funk, Frequenzsicherung)
- S-Band (Funk, Notfallflugbetrieb)
- Inter-Satellite-Link (Funk oder optisch (Laserkommunikation), intelligente Datenflusssteuerung, Erhöhung der Resillienz)
- Schlüsselgeräte, zertifiziert durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zur Übertragung von VS-Informationen bis zum Grad VS-NfD
Im Anschluss an ihre Fertigstellung sind die beiden herzustellenden Satelliten durch den Auftragnehmer in den geostationären Erdorbit auf die beiden derzeit von COMSATBw 1 und 2 besetzten Orbitpositionen zu verbringen (In-Orbit-Delivery, IOD) und gemäß internationalen und vertraglichen Regularien unter Einbeziehung des Auftraggebers zu testen (In-Orbit-Test, IOT). Nach den erfolgreichen Tests an ihren jeweiligen Orbitpositionen werden die Satelliten durch die Bundeswehr abgenommen. Der IOT ist durch den AN bereits mit dem Satellitenkontrollnetzwerk durchzuführen, das der AN anschließend im Regelflugbetrieb nutzen wird.
Unmittelbar nach Abnahme muss der zukünftige Auftragnehmer (AN) für beide der genannten Satelliten den Regelflugbetrieb für eine Dauer von mindestens 15 Jahren je Kommunikationssatelliten durchführen und die dazu erforderliche Infrastruktur und Ausrüstung im Rahmen eines Service Level Agreements (SLA) vorhalten.
Zudem sind Leistungen für die Einbindung der neuen Satelliten COMSATBw 1B und 2B in den Systemverbund SATCOMBw erforderlich. Hierzu sind kleinere Anpassungen an Hard- und Software der vorhandenen Bodenstationen erforderlich. Insbesondere sind hierzu Schnittstellen sowie ein auftragnehmereigenes Bodensegment (welches insbesondere die Steuerungssysteme umfasst) inklusive Anbindung an das auftraggebereigene Bodensegment - abgestimmt auf die Konstruktion der Satelliten - zu konzipieren und als Service für die Betriebsdauer der Satelliten zur Verfügung zu stellen und in die Architektur von SATCOMBw als Dienstleistung zu integrierten.
Klarstellung: Die in dieser Bekanntmachung angegebene Vertraglaufzeit bis zum Jahr 2044 umfasst sowohl die Herstellung und Verbringung der Satelliten sowie vorbereitung des RFB (ca. 5 Jahre) als auch den Regelflugbetrieb von 15 Jahren.
35631100 Nachrichtensatelliten, 60510000 Satellitenstartdienste, 60500000 Raumtransportdienste
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Vertragslaufzeit (Anteil Regelflugbetrieb) um weitere 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer unter Verwednung anliegenden (Anlage 1) Formblatts "Bewerberangaben".Das Formblatt ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.2. Angaben zur EigentümerstrukturEs ist eine unterschriebene formlose eigenerklärung abzugeben, dass das Bewerberunternehmen nicht von einen Unternehmen aus einem land der Staatenliste gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG beherrscht wird, oder selbst aus einem solchen Land stammt.3. Aktueller Auszug (Form) aus dem Handelsregister. Dieser darf nicht älter als ein Jahr, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Ziff. IV 3.4 dieser Bekanntmachung sein.Ausländische Bewerber müssen einen vergleichbaren Auzug aus dem für sie geltenen Handels- oder Gewerberegister oder einem ähnlichen Register ihres Sitzes vorlegen. Dieser muss - soweit möglich - die gleichen Informationen enthalten, wie der aktuelle Handelregisterauszug nach deutschem Recht.4. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Formblatt BAAINBw-B-V-034, Anlage 2))5. Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen gem. § 104 Abs. 3 GWB (Formblatt BAAINBw-B-V-031, Anlage 3).Es sind nur die Ziffern 1 und 3 des Formblattes auszufüllen. VS-Vertraulich öder höher liegt nicht vor.6. Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers (Anlage 5), dass er keine Beziehungen zur Russischen Föderation i.S.v. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, besitzt.Diese Erklärung gilt auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern, deren Leistungsanteil mehr als 10% des Auftragswertes beträgt (siehe Formblatt, Anlage 5).Hinweis: Beziehungen zur Russischen Föderation i.S.d. genannten Vorschrift führen - soweit kein Dispens beantragt werden kann - zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Sollte die geforderte Erklärung nicht oder nicht uneingeschränkt abgegeben werden können, so ist mit Einreichung des Teilnahmeantrages ein Dispens unter Darlegung von zwingenden Gründen zu beantragen.7. Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung vollständig und lückenlos über seine geplante Lieferkette und alle für den Auftrag relevanten Nachunternehmer informiert.8. Sofern eine Bewerbung als Bewerber- und Bietergemeinschaft (BewGe bzw. BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III 1.3 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter (und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft) und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, sowie die Angabe eines gemeinsamen Bankkontos ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber, als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben. Bewerbergemeinschaften müssen einen für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft in diesem Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Die Erklärung (Formblatt BAAINBw-B-V-047, Anlage 6) muss wenigstens mit folgenden Angaben befüllt werden:- Liste der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Angabe der Firma, Adresse, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse- Benennung des Bevollmächtigten Vertreters unter Angabe des Namens und der Firma- Nennung eines gemeinsamen BankkontosDie Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.9. Formlose Eigenerklärung, dass das genannte Vergabeverfahren sowie - im Zuschlagsfall - die Auftragsausführung in deutscher Sprache durchgeführt werden.10.Der Bewerber bestätigt durch eine Eigenerklärung, dass er kein Personal mit einer Staatsbürgerschaft aus der Staatenlisteim Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und § 32 SÜG im vorliegenden Projekt einsetzt.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Der Unterauftragnehmer bestätigt, dass er nicht aus einem Land der Staatenliste gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG stammt oder von bzw. aus einem solchen Land (heraus) beherrscht wird (formlose Eigenerklärung).2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch UAN (Formblatt BAAINBw B-V-032, Anlage 4), sofern der UAN Zugang zu solchen erhält.Erhält der UAN keinen Zugang zu Verschlusssachen, so ist die explizit anzugeben.3. Jeder Unterauftragnehmer bestätigt durch Eigenerklärung, dass er kein Personal aus der Staatenliste (Staatsangehörigkeit) gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG im vorliegenden Projekt einsetzt.4. Unterschriebene Eigenerklärung des Unterauftragnehmers (Anlage 5), dass er keine Beziehungen zur Russischen Föderation i.S.v. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, besitzt.Diese Erklärung gilt auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern, deren Leistungsanteil mehr als 10% des Auftragswertes beträgt (siehe Formblatt, Anlage 5).Hinweis: Beziehungen zur Russischen Föderation i.S.d. genannten Vorschrift führen - soweit kein Dispens beantragt werden kann - zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Sollte die geforderte Erklärung nicht oder nicht uneingeschränkt abgegeben werden können, so ist mit Einreichung des Teilnahmeantrages ein Dispens unter Darlegung von zwingenden Gründen zu beantragen.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Um zur weiteren Teilnahme am Verfahren zugelassen zu werden, ist in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 ein jeweiliger Mindestumsatz von wenigstens 650 Mio. Euro (netto) pro Jahr nachzuweisen. Bei Bildung einer ein BewGe werden die Jahresumsätze der Mitglieder addiert, so dass die BewGe als Ganzes den genannten jährlichen Jahresumsatz erreichen muss.Der Nachweis wird über Vorlage der Geschäftsberichte (inkl. Bilanz und GuV) des Unternehmens für die genannten Geschäftsjahre erbracht. Sollte für das Geschäftsjahr 2021 noch kein (vollständiger) Geschäftsbericht vorliegen, so sind in jedem Falle die Bilanz und die Gewinn-und-Verlustrechnung des Jahres 2021 vorzulegen. Bei Bildung einer BewGw sind die genannten Unterlagen von allen Mitgliedern vorzulegen.
2. Nachweis (Vorlage des Versicherungscheines oder Erklärung der Versicherung) über das Bestehen einer Produkt- und Betriebshaftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht), deren Höhe jeweils 150 Mio. Euro pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensmengen 500 Mio. Euro pro Jahr nicht unterschreitet.
Hinweis: Die oben genannten Punkte können gem. §§ 26 Abs. 3 und 27 Abs. 4 VSVgV auch im Wege der Eigenungsleihe erfüllt werden. In diesem Falle ist eine entsprechende unterschriebene Eigenerklärung des Leihenden Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag zu übersenden.
Leihende Unternehmen dürfen ebenfalls nicht der Russischen Föderation oder einem Staat der Staatenliste nach SÜG angehören (siehe oben Ziff. III.2.1.). Die entsprechenden Formblätter und Eigenerklärungen sind durch das leihende Unternehmen auszufüllen und abzugeben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Der Bewerber muss über Erfahrung im Bau geostationärer Kommunikationssatelliten als Hauptauftragnehmer verfügen.
Der Bewerber muss für mindestens einen geostationären Kommunikationssatelliten nachweisen, dass dieser gleichzeitig im UHF-Frequenzbereich/P-Band (Frequenzbereich 200-400 MHz, wobei nicht der gesamte Frequenzbereich abgedeckt werden muss) und im SHF-Frequenzbereich (Frequenz größer als 6 GHz) jeweils senden und empfangen kann (eine Frequenzumsetzung zwischen UHF- und SHF-Frequenzbereich ist hierbei nicht gefordert).
Es werden ausschließlich geostationäre Kommunikationssatelliten betrachtet, die für einen kontinuierlichen Betrieb im geostationären Erdorbit für kommerzielle oder militärische Zwecke und für eine Betriebsdauer von mindestens 10 Jahren konzipiert worden sind.
Darüber hinaus muss der betrachtete Kommunikationssatellit mindestens zwei Jahre im geostationären Erdorbit vollständig (alle unterstützten Frequenzbänder) im Betrieb sein bzw. gewesen sein.
Es ist anzugeben, ob die Leistung ordnungsgemäß und frei von sachmängeln erbracht worden ist.
Der Nachweis erfolgt über eine vom Bewerber zusammengestellte Information als unterschriebene formlose Eigenerklärung über ein Kommunikationssatellitenprojekt, das der Bewerber als Hauptauftragnehmer durchgeführt hat.
Der anliegende (Anlage 7) Steckbrief "Satellitenbau" ist je Projekt zu verwenden, in dem auf die entsprechenden Nachweisdokumente zu referenzieren ist.
Hinweis: Diese Anforderung muss jeweils mittels eines einzigen Satelliten und nicht etwa mehreren gemeinsam operierenden Einzelsatelliten erfüllt worden sein.
Hierbei ist ledigleich ein Referenzzeitraum von 15 Jahren, gerechnet ab dem letzten Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu betrachten.
2. Der Bewerber muss über Erfahrung hinsichtlich der Verbringung von Kommunikationssatelliten in den geostationären Erdorbit als Hauptauftragnehmer verfügen.
Dieses umfasst die gesamte Verbringung des Satelliten von der Produktionsstätte zur geostationären Orbitposition. Es ist anzugeben, ob die Leistung ordnungsgemäß erbracht worden ist.
Dieses Kriterium ist auch dann erfüllt, wenn die konkrete Leistung durch einen Unterauftragnehmer/Nachunternehmer erbracht worden ist.
Der Nachweis erfolgt über vom Bewerber zusammengestellte Informationen als unterschriebene formlose Eigenerklärung über ein Kommunikationssatellitenprojekt, in welchem der Bewerber als Hauptauftragnehmer einen Kommunikationssatelliten in den geostationären Erdorbit verbracht hat.
Der anliegende (Anlage 8) Steckbrief "In-Orbit-Verbringung" ist je Projekt zu verwenden, in dem auf die zugehörigen Nachweisdokumente zu referenzieren ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, Informationen aus der originalen Missionsdokumentation zu nachzufordern.
3. Der Bewerber muss mit mindestens einem Projekt eine dreijährige Erfahrung in der Durchführung des Regelflugbetriebes für geostationäre Kommunikationssatelliten als Hautauftragnehmer nachweisen. Es ist anzugeben, ob die Leistung stets ordnungsgemäß erbracht worden ist, oder ob es zu Störungen oder Unterbrechungen gekommen ist.
Dieses Kriterium ist auch dann erfüllt, wenn die konkrete Leistung durch einen Unterauftragnehmer/Nachunternehmer erbracht worden ist.
Der Nachweis erfolgt über eine unterschriebene, formlose Eigenerklärung des Bewerbers. Der entsprechende Steckbrief "Regelflugbetrieb" (Anlage 9) ist auszufüllen.
Hinweise: Die oben genannten Punkte 2 und 3 beziehen sich jeweils auf einen Referenzzeitraum innerhab der letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem letzten Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Für jede der vom Bewerber gemachten Angaben behält sich der Auftraggeber vor, diese Anhand von öffentlich verfügbaren Informationen zu überprüfen und/oder ggf. Nachweise anhand von Missionsdokumentationen zu verlangen.
Die o.g. Bedigungen können gem. §§ 26 Abs. 3 und 27 Abs. 4 VSVgV auch im Wege der Eigenungsleihe erfüllt werden. In diesem Falle ist eine entsprechende unterschriebene Eigenerklärung des leihenden Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag zu übersenden.
Leihende Unternehmen dürfen ebenfalls nicht der Russischen Föderation oder einem Staat der Staatenliste nach SÜG angehören (siehe oben Ziff. III.2.1.). Die entsprechenden Formblätter und Eigenerklärungen sind durch das leihende Unternehmen auszufüllen und abzugeben.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
NICHT ÖFFNEN - EU-TEILNAHMEWETTBEWERB
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer Q/I2BM/NA100/MA464
Schlusstermin: 28.07.2022
Per Telefon, Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Der Teilnahmeantrag muss einen Ansprechpartner mit Namen, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ausweisen.
Sonstiges:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.07.2022 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Verspätet eingehende Bieterfragen können nur bei Sachdienlichkeit für das Verfahren beantwortet werden.
Die Bewerber sollen die anliegend zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Anlagen:
Dieser Bekanntmachung sind die folgenden Anlagen beigefügrt:
Anlage 1 - Formblatt "Bewerberangaben im Teilnahmewettbewerb"
Anlage 2 - Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB"
Anlage 3 - Formblatt "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB"
Anlage 4 - Formblatt "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB"
Anlage 5 - Formblatt "Eigenerklärung bzgl. der Russischen Föderation"
Anlage 6 - Formblatt "Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber- und/oder Bietergemeinschaft"
Anlage 7 - Steckbief Satellitenbau
Anlage 8 - Steckbrief In-Orbit-Vebringung
Anlage 9 - Steckbrief Regelflugbetrieb
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit