Planungsleistungen im Rahmen des Projektes Straßenbahnausbau Mainz S2030 - Objektplanung, Binger Straße Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2022-0008
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://ud-mail.de/appsuite/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen im Rahmen des Projektes Straßenbahnausbau Mainz S2030 - Objektplanung, Binger Straße
Objektplanungsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung: Los A – Verkehrsanlagen Straße / Schiene sowie Los B – Technische Ausrüstung (Fahrleitungsanlage) für das 1. Teilprojekt „Binger Straße“. Es kommen Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI Leistungsphasen (Lph.) 3 bis 8 inklusive örtlicher Bauüberwachung zur Ausschreibung.
Objektplanungsleistungen Los A – Verkehrsanlagen Straße / Schiene
Mainz
Es kommen Objektplanungsleistungen in Anlehnung an die HOAI §§ 45 - 48; Leistungsphasen (Lph.) 3 bis 8 inklusive örtlicher Bauüberwachung zu Ausschreibung.
1) Planungsstufe II – Lph. 5 bis 7
2) Planungsstufe III – Lph. 8
3) Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor erforderlichenfalls weitere, zum Hauptplanungsgegenstand zugehörige Planungsleistungen , an den/die Auftragnehmer zu vergeben.
Die Planungsleistungen der Lph. 1 – Grundlagenermittlung und Lph. 2 – Vorplanung wurden bereits im Rahmen der Machbarkeitsprüfung erbracht.
Die Auftragsvergabe der Planungsleistungen erfolgt in Projektplanungsstufen:
Planungsstufe I – Lph. 3 bis 4
Planungsstufe II – Lph. 5 bis 7 - optional
Planungsstufe III – Lph. 8 - optional
Planungsleistungen Los B – Technische Ausrüstung (Fahrleitungsanlage komplett)
Mainz
Es kommen Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI HOAI §§ 49 – 52; 53 – 56; Leistungsphasen (Lph.) 3 bis 8 inklusive örtlicher Bauüberwachung zu Ausschreibung.
1) Planungsstufe II – Lph. 5 bis 7
2) Planungsstufe III – Lph. 8
3) Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor erforderlichenfalls weitere, zum Hauptplanungsgegenstand zugehörige Planungsleistungen , an den/die Auftragnehmer zu vergeben.
Die Planungsleistungen der Lph. 1 – Grundlagenermittlung und Lph. 2 – Vorplanung wurden bereits im Rahmen der Machbarkeitsprüfung erbracht.
Die Auftragsvergabe der Planungsleistungen erfolgt in Projektplanungsstufen:
Planungsstufe I – Lph. 3 bis 4
Planungsstufe II – Lph. 5 bis 7 - optional
Planungsstufe III – Lph. 8 - optional
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsleistungen Los A – Verkehrsanlagen Straße / Schiene
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Los B – Technische Ausrüstung (Fahrleitungsanlage komplett)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
***Durchführung des Verfahrens***
Der Auftraggeber wird nach Eingang der Teilnehmeranträge eine Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien durchführen und den qualifizierten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe zugelassen werden, die Aufforderung zur Angebotsabgabe übermitteln. Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Soweit Aufklärungsbedarf besteht, werden mit den betreffenden Anbietern Bietergespräche durchgeführt.
Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt eine Angebotsverhandlung mit den Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der Bietergespräche zu platzieren. Zur Abgabe dieses sog. „letzten verbindlichen Angebotes“ ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor – gem. § 15, (4) Sekt VO – einen Zuschlag auch ohne vorherige Verhandlung auf ein Erstangebot zu erteilen.
***Verfahrensterminplan***
a. Absendung der Bekanntmachung - 11.02 2022
b. Ende Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb - 04.03.2022
c. Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb - 14.03.2022; 12:00 Uhr
d. Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 18.03.2022
e. Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 01.04.2022
f. Abgabeschluss Angebote 11.04.2022; 12:00 Uhr
g. Bietergespräche/ Verhandlung ca. ab KW 17, 2022
h. Mitteilung gem. § 134 GWB ab ca. KW 20, 2022
i. Zuschlags- u. Bindefrist 30.06.2022
***Ausschlusskriterien***
Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnehmeranträge bzw. Angebote, in der Regel zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen, wird nicht berücksichtigt:
(1) Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnehmeranträge bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der vorgeschriebenen Form.
(2) Das Fehlen der Unterschriften (die Anerkenntnis) der Teilnehmeranträge bzw. Angebots-Unterlagen (jeweils inkl. Anerkennung der Bewerbungsbedingungen), Vertragsbedingungen bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen.
(3) Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung/ Spezifikation/ Preisblätter).
(4) Das eigenmächtige Erweitern, Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/ oder Vertragsbedingungen.
(5) Ausschlussgründe gem. § 123f GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss
möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet,
verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig,
sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt
wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er
soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland