Löschgruppenfahrzeuges 20 (LF) (HLF 20 angepasst) Referenznummer der Bekanntmachung: KAN-HEN-2022/26
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kandel
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76870
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-kandel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeuges 20 (LF) (HLF 20 angepasst)
Die Verbandsgemeinde Kandel beschafft ein Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14 530-11 als Vorführfahrzeug für die Feuerwehr Kandel. Es werden auch Fahrzeuge akzeptiert, die als HLF 20 (gebaut wurden und durch den Ausbau der technischen Hilfebeladung zu einem LF 20 nach DIN 14 530-11 umgebaut werden ) gebaut wurden.
Ort des Auftragnehmers
Die Verbandsgemeinde Kandel beschafft ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14 530-11 als Vorführfahrzeug für die Feuerwehr Kandel. Es werden auch Fahrzeuge akzeptiert, die als HLF 20 gebaut wurden und durch den Ausbau der technischen Hilfebeladung zu einem LF 20 nach DIN 14 530-11 umgebaut werden. In den freien Räumen sollen Kisten und Halterungen verbaut werden, um beigestelltes Material der Feuerwehr Kandel zu lagern.
Die Richtlinien für Vorführfahrzeuge in Rheinland-Pfalz sind einzuhalten:
- Fahrzeug nicht älter als 18 Monate
- nicht mehr als 20.000 km gefahren
- Bereifung und Lackierung neuwertig
- eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 durchgeführt wird
- der Lieferant eine Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet
Das Fahrzeug muss über folgende weitere Ausstattungen verfügen:
Fahrgestell:
1. Allradantrieb 2. Automatisches oder automatisiertes Getriebe 3. Motorleistung: mind. 220 KW/299 PS Aufbau:
1. Löschwasserbehälter mit mindestens 2000 Liter Inhalt 2. Schaumtank mit mindestens 120 Liter Inhalt 3. Normaldruckpumpe FPN 10-3000 Folgende Funktionen müssen bei der Pumpensteuerung mindestens vorhanden sein:
- Hydrantenfüllleitung mit automatischer Niveauregulierung
- Automatische Druckreglung des Pumpenausgangsdrucks
- Kavitationsüberwachung
- Automatische Temperaturüberwachung, Automatische Entwässerung
4. Lagerung von vier Atemschutzgeräten im Innenraum, damit diese auf der Anfahrt angelegt werden können 5. Leiterentnahmehilfe für eine 4 teilige Steckleiter 6. Leiterentnahmehilfe für eine 3 teilige Schiebeleiter 7. Klappauftritte über der Hinterachse 8. Aufprotzvorrichtung für zwei Einpersonenhaspeln Beladung:
1. Die auf dem Fahrzeug gelagerte Beladung, die ebenfalls für ein LF 20 als Normbeladung verwendet werden kann, muss mitangeboten werden.
Das Fahrzeug muss bei der Landesfeuerwehrschule Rheinland-Pfalz vorgeführt und durch diese abgenommen werden. Das Fahrzeug muss alle Vorschriften für eine LF 20 in Rheinland-
Pfalz erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Fahrzeug nicht beschafft werden (Ausschluss).
Das Fahrzeug ist Januar 2023 an die Feuerwehr Kandel auszuliefern.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
hinreichend begründete Dringlichkeit zur Verkürzung des Verfahrens gem. § 15 Abs. 3 VgV auf Grund der Marktsituation, Materialknappheit und den zeitnahen Bedarf der Feuerwehr in Kandel
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rosenbauer.com/de/hu/group/unternehmen/standorte/produktionsgesellschaften-und-standorte/werk-luckenwalde
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Pkt. 1-3 GWB).
§ 160 (3) GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/