Löschgruppenfahrzeuges 20 (LF) (HLF 20 angepasst) Referenznummer der Bekanntmachung: KAN-HEN-2022/26

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kandel
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76870
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-kandel.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Löschgruppenfahrzeuges 20 (LF) (HLF 20 angepasst)

Referenznummer der Bekanntmachung: KAN-HEN-2022/26
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verbandsgemeinde Kandel beschafft ein Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14 530-11 als Vorführfahrzeug für die Feuerwehr Kandel. Es werden auch Fahrzeuge akzeptiert, die als HLF 20 (gebaut wurden und durch den Ausbau der technischen Hilfebeladung zu einem LF 20 nach DIN 14 530-11 umgebaut werden ) gebaut wurden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 377 003.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Hauptort der Ausführung:

Ort des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Verbandsgemeinde Kandel beschafft ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14 530-11 als Vorführfahrzeug für die Feuerwehr Kandel. Es werden auch Fahrzeuge akzeptiert, die als HLF 20 gebaut wurden und durch den Ausbau der technischen Hilfebeladung zu einem LF 20 nach DIN 14 530-11 umgebaut werden. In den freien Räumen sollen Kisten und Halterungen verbaut werden, um beigestelltes Material der Feuerwehr Kandel zu lagern.

Die Richtlinien für Vorführfahrzeuge in Rheinland-Pfalz sind einzuhalten:

- Fahrzeug nicht älter als 18 Monate

- nicht mehr als 20.000 km gefahren

- Bereifung und Lackierung neuwertig

- eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 durchgeführt wird

- der Lieferant eine Garantie wie für ein Neufahrzeug leistet

Das Fahrzeug muss über folgende weitere Ausstattungen verfügen:

Fahrgestell:

1. Allradantrieb 2. Automatisches oder automatisiertes Getriebe 3. Motorleistung: mind. 220 KW/299 PS Aufbau:

1. Löschwasserbehälter mit mindestens 2000 Liter Inhalt 2. Schaumtank mit mindestens 120 Liter Inhalt 3. Normaldruckpumpe FPN 10-3000 Folgende Funktionen müssen bei der Pumpensteuerung mindestens vorhanden sein:

- Hydrantenfüllleitung mit automatischer Niveauregulierung

- Automatische Druckreglung des Pumpenausgangsdrucks

- Kavitationsüberwachung

- Automatische Temperaturüberwachung, Automatische Entwässerung

4. Lagerung von vier Atemschutzgeräten im Innenraum, damit diese auf der Anfahrt angelegt werden können 5. Leiterentnahmehilfe für eine 4 teilige Steckleiter 6. Leiterentnahmehilfe für eine 3 teilige Schiebeleiter 7. Klappauftritte über der Hinterachse 8. Aufprotzvorrichtung für zwei Einpersonenhaspeln Beladung:

1. Die auf dem Fahrzeug gelagerte Beladung, die ebenfalls für ein LF 20 als Normbeladung verwendet werden kann, muss mitangeboten werden.

Das Fahrzeug muss bei der Landesfeuerwehrschule Rheinland-Pfalz vorgeführt und durch diese abgenommen werden. Das Fahrzeug muss alle Vorschriften für eine LF 20 in Rheinland-

Pfalz erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Fahrzeug nicht beschafft werden (Ausschluss).

Das Fahrzeug ist Januar 2023 an die Feuerwehr Kandel auszuliefern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

hinreichend begründete Dringlichkeit zur Verkürzung des Verfahrens gem. § 15 Abs. 3 VgV auf Grund der Marktsituation, Materialknappheit und den zeitnahen Bedarf der Feuerwehr in Kandel

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 066-173755
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rosenbauer.com/de/hu/group/unternehmen/standorte/produktionsgesellschaften-und-standorte/werk-luckenwalde
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 377 003.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.

Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.

Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Pkt. 1-3 GWB).

§ 160 (3) GWB.

Der Antrag ist unzulässig, soweit.

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2022

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