Messenger-RLP Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1b
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bildung-rp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Messenger-RLP
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entwicklung, Lieferung und Implementierung eines Messengerdienstes, der in der fachlichen Leistungsbeschreibung (Lastenheft mit Anhang) näher beschrieben ist.
Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz Hofstraße 257c 56077 Koblenz
Der Auftraggeber hat im Jahre 2018 im Rahmen des Projektes "Schulcampus" eine integrierte Arbeitsumgebung für Lehrende und Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz geschaffen, in welcher pädagogische IT-Dienste gebündelt werden. Die mittlerweile entwickelte Lernplattform Schulcampus beinhaltet neben einer zentralen Cloud (sog. Campus-Cloud) des Weiteren das "Curriculum" sowie die Lernplattform Moodle.
Der Zugang zu den Anwendungen der Lernplattform Schulcampus erfolgt durch ein zentrales Dashboard, das durch das sog. Schulcampus-Portal mit dem Identitätsmanagement und der zentralen webbasierten Benutzerverwaltung der Lernplattform Schulcampus verknüpft ist. Die Identitäts- und Benutzerdaten gelangen dabei entweder über Importschnittstellen aus dem unabhängigen System "edoo.sys RLP" oder über eine Selbstregistrierung im Wege des Single-identity- bzw. Single-Sign-On-Verfahrens ins System des Identitätsmanagement. Die zentrale webbasierte Benutzerverwaltung ermöglicht es wiederum, Personen und Gruppen anzulegen, Berechtigungen zu vergeben und die in den Anwendungen benötigten Rolleninformationen zu verwalten und angeschlossenen Diensten verfügbar zu machen.
Parallel zur Entwicklung der Lernplattform Schulcampus hat der Auftraggeber zudem die Entwicklung einer auf mobilen Endgeräten nutzbaren App für den Grundschulbereich in Auftrag gegeben. Die Grundschul-App dient vor allem dazu, Eltern und Sorgeberechtigte von Grundschulkindern sowie demnächst einzuschulenden Kindern durch (Push-) Benachrichtigungen mit Informationen zum Grundschulbereich allgemein und der Grundschule ihrer Kinder im Besonderen zu versorgen. Die für die Anwendungen und Inhalte der Grundschul-App nötigen Schulstammdaten werden dabei ebenfalls aus dem edoo.sys RLP importiert. Eine Messengerfunktion enthält die Grundschul-App nicht.
Der Auftraggeber beabsichtigt nunmehr die Einführung eines neuen Messengerdienstes für die Lernplattform Schulcampus sowie den Grundschulbereich. Dieser soll in seiner Funktionalität den Umfang gängiger Mitteilungsdienste erreichen und insbesondere bei der Verwendung über mobile Endgeräte in Form einer App den zukünftigen Nutzen der Lernplattform Schulcampus die schnelle Kommunikation sowie insbesondere das Versenden von Anhängen ermöglichen. Vorgesehen ist dabei keine bloße software-technische Erweiterung des vorhandenen Moodle Messengers oder der Grundschul-App, sondern vielmehr der Rückgriff auf eine datenschutz-konforme Open-Source-Realisierung einer anderen, bereits bestehenden Messenger-Software, die die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt.
Der neue Messengerdienst soll zudem durch die Anpassung bestehender und die Erstellung neuer Datenschnittstellen mit der IT-Infrastruktur der Lernplattform Schulcampus unmittelbar verknüpft und in diese vollständig integriert werden.
Insbesondere bedarf es einer Datenschnittstelle zwischen dem Schulcampus-Portal und dem neuen Messengerdienst, damit hinsichtlich der Benutzer-Authentifizierung, der Anmeldung und der Benutzerverwaltung auf das Identitätsmanagement und die zentrale webbasierte Benutzerverwaltung der Lernplattform Schulcampus und die Benutzer-Basisinformationen aus dem edoo.sys RLP zurückgegriffen werden kann. Denn nur das Schulcampus-Portal enthält die aktuellen Daten für alle angeschlossenen Dienste und ermöglicht ein gleichzeitig sicheres und komfortables Anmeldeverfahren über das Single-identity- bzw. Single-Sign-On-Verfahren. Durch die Übertragung der Strukturen des Schulcampus-Portals auf den neuen Messengerdienst lässt sich eine redundante Datenhaltung vermeiden und ein immenser Administrationsaufwand einsparen. Im zentralen Dashboard des Schulcampus-Portals selbst soll der Messengerdienst wie die anderen Komponenten der Lernplattform Schulcampus auch über eine Kachel zugänglich gemacht werden.
Darüber hinaus sollen auch Benachrichtigungen aus den anderen Komponenten der Lernplattform Schulcampus (Moodle, Campus-Cloud, Curriculum) über den neuen Messengerdienst erfolgen, was eine Anpassung der bereits entwickelten Datenschnittstellen zu diesen Komponenten erfordert.
Des Weiteren wird an den neuen Messengerdienst auch die Anforderung gestellt, die Funktionalität der Grundschul-App zu integrieren. Erforderlich ist demnach auch die Ansicht der Grundschul-App im Messenger-Dienst ohne eine direkte Schnittstelle zu deren Datenquellen.
nach Abnahme optionaler Abschluss eines Pflege - und Weiterentwicklungsvertrags über 24 Monate, danach Möglichkeit der weiteren Verlängerung von 12 bzw. 24 Monaten.
Näheres zur Ausübung der Option wird im EVB-IT Vertragsdokument geregelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Messenger RLP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dornbirn
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Postleitzahl: 6850
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +43 5080-20
Internet-Adresse: https://www.fairkom.eu/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert des Auftrags wird aus Gründen des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers mit 1 EUR angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYUY47H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber dienen. In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Spruchkörper (1. Vergabekammer und 2. Vergabekammer), die im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau angesiedelt sind. Die Vergabe muss dem Land zuzurechnen sein.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolgen des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Kalendertage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.