BA1 BP1-3 Ersatzneubau Landertalbrücke 0+900 bis 2+103 Referenznummer der Bekanntmachung: 05-22-2017
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
BA1 BP1-3 Ersatzneubau Landertalbrücke 0+900 bis 2+103
BAB 8 AS NK/Oberstadt - AK Neunkirchen, BA1 BP1-3 Ersatzneubau Landertalbrücke 0+900 bis 2+103
BAB 8 Anschlussstelle Neunkirchen/Oberstadt-Autobahnkreuz Neunkirchen
ca. 24.600 m2 Asphaltstraßenoberbau, 4.030 m2 Brückenfläche Ersatzneubau Landertalbrücke, 1.295 m2 Brückenfläche Abbruch Landertalbrücke, ca.66.000 m3 Erdbau Abtrag, ca. 46.500 m3 Erdbau Auftrag, ca. 2.700 m Kanalbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt;
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Eigenerklärung,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit das Unternehmen der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Der Auftraggeber wird sich vom Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeits-bescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen vorlegen lassen.
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist;
- ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen ist;
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist;
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise;
Eigenerklärung,
- dass das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist.
Der Auftraggeber wird sich vom Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen lassen.
Nachweis der Eignung durch Angabe,
- des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der geforderte Mindestumsatz beträgt 3.000.000 €.
- des Umsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der geforderte Mindestumsatz beträgt 3.000.000 €.
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Bestätigungen der Umsätze durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer / Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Nachweis der Eignung durch
- Vorlage von geeigneten Referenzen über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: 3 Referenzen zu: "Abbruch und Neubau von Brückenbauwerken an Bundesfernstraßen und/oder Autobahnen" und
3 Referenzen zu: "Ausbau oder Erneuerung von Bundesfernstraßen und/oder Autobahnen."
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen
Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird.
Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung unter Ziffer I.4 benennen.
In diesem Fall sind bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Für die vorgenannten Referenzleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das HVA B-StB Formblatt "3101 Referenzbescheinigung Vordruck".
Nicht präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen benennen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung unter Ziffer I.4.
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Für die vorgenannten Referenzleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das HVA B-StB Formblatt "3101 Referenzbescheinigung Vordruck".
- Angabe, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal.
Referenzen:
3 Referenzen zu: "Abbruch und Neubau von Brückenbauwerken an Bundesfernstraßen und/oder Autobahnen" und
3 Referenzen zu: "Ausbau oder Erneuerung von Bundesfernstraßen und/oder Autobahnen."
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL WestAußenstelle NeunkirchenPeter-Neuber-Allee 166538 Neunkirchen Deutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen an die Vergabestelle sind über die Vergabeplattform zu stellen. Voraussetzung für eine Beantwortung ist die rechtzeitige Einreichung der Fragen, spätestens bis einschließlich zum 18.07.2022 . Später eingegangene Fragen werden in der Regel nicht mehr beantwortet. Anfragen, die auf anderem Weg als über die Vergabeplattform übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de