EU-weite Ausschreibung der Verwertung von vorbehandeltem Bioabfall (Feinkorn) aus der Bioabfallbehandlungsanlage für den Rhein-Lahn-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Verwertung von vorbehandeltem Bioabfall (Feinkorn) aus der Bioabfallbehandlungsanlage für den Rhein-Lahn-Kreis
Die Gesamtleistung der Übernahme, des Transportes und der Verwertung von vorbehandeltem Bioabfall (Feinkorn) wird in drei Losen (davon zwei Mengenlosen) vergeben.
Übernahme und Verwertung von vorbehandeltem Bioabfall (Feinkornfraktion) der BA Singhofen
Rhein-Lahn-Kreis
- Übernahme des vorbehandelten Bioabfalls (Feinkorn: Absiebung 0 – 30 mm) im AWZ Rhein-Lahn (BA Singhofen) und Transport zu einer Verwertungsanlage.
- Der Transport kann mit Muldenkipperfahrzeugen, Schubbodenfahrzeugen (“Walking-Floor“) oder im Containerzug, erfolgen.
- Verwertung der übernommenen Abfälle.
- Mengenspannbreite: 9.900 Mg/a – 12.100 Mg/a (Los 1).
Vgl. hierzu Punkt II.2.11).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein Jahr (31.12.2025), sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von vorbehandeltem Bioabfall (Feinkornfraktion) der BA Singhofen
Rhein-Lahn-Kreis
- Übernahme des vorbehandelten Bioabfalls (Feinkorn: Absiebung 0 – 30 mm) im AWZ Rhein-Lahn (BA Singhofen) und Transport zu einer Verwertungsanlage.
- Der Transport kann mit Muldenkipperfahrzeugen, Schubbodenfahrzeugen (“Walking-Floor“) oder im Containerzug, erfolgen.
- Verwertung der übernommenen Abfälle.
- Mengenspannbreite: 4.500 Mg/a – 5.500 Mg/a (Mengenlos 2).
Vgl. hierzu Punkt II.2.11).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein Jahr (31.12.2025), sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von vorbehandeltem Bioabfall (Feinkornfraktion) der BA Singhofen
Rhein-Lahn-Kreis
- Übernahme des vorbehandelten Bioabfalls (Feinkorn: Absiebung 0 – 30 mm) im AWZ Rhein-Lahn (BA Singhofen) und Transport zu einer Verwertungsanlage.
- Der Transport kann mit Muldenkipperfahrzeugen, Schubbodenfahrzeugen (“Walking-Floor“) oder im Containerzug, erfolgen.
- Verwertung der übernommenen Abfälle.
- Mengenspannbreite: 4.500 Mg/a – 5.500 Mg/a (Mengenlos 3).
Vgl. hierzu Punkt II.2.11).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein Jahr (31.12.2025), sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 bis 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Bioabfall oder vorbehandelten Bioabfällen oder Grüngut.
Bei einem Angebot für mehrere Lose ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
– Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n für die zu übernehmenden Abfälle.
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde besteht.
Lose 1 bis 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mindestens 5.000 Mg Bioabfall oder vorbehandelten Bioabfällen oder Grüngut pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit jeweiliger Angabe der Mengen und der Leistungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot für mehrere Lose ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
– Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n für die zu übernehmenden Abfälle. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsangaben für die gegenständlichen Leistungen (ASN 20 03 01) genehmigt sein. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Besichtigungstermin:
Der Bieter hat während der Angebotsphase die Möglichkeit, eine Ortsbesichtigung des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Rhein-Lahn zu vereinbaren. Zur terminlichen Abstimmung kann sich der Bieter an Herrn Andreas Warnstedt (technischer Werkleiter) unter der folgenden E Mail-Adresse wenden: [gelöscht] .
Weitere Auskünfte zur ausgeschriebenen Leistung werden während der Termine nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.