Rudolf-Harbig-Anlage Grünstadt – Neubau des Sanitär und Umkleidegebäudes –Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grünstadt
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gruenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rudolf-Harbig-Anlage Grünstadt – Neubau des Sanitär und Umkleidegebäudes –Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zum Neubau des Sanitär und Umkleidegebäudes auf der Rudolf-Harbig-Anlage Grünstadt.
Grünstadt
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zum Neubau des Sanitär und Umkleidegebäudes auf der Rudolf-Harbig-Anlage Grünstadt.
Bei der genannten Maßnahme handelt es sich um eine im Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.
Bundespolitische Ziele und Kriterien des Programms sind u.a., dass das geförderte Projekt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll und die Berücksichtigung der Barrierefreiheit.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind. Optional ist der Wärmeschutz anzubieten.
Die Weiternutzung des Bestandsgebäudes während der Bauzeit ist erforderlich. Ein Teil- oder Gesamtabbruch kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus erfolgen.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind der Kostenberechnung vom 21.09.2021, beigefügt als Anlage A, zu entnehmen.
Raumprogramm:
• 7 Umkleidekabinen davon 5 im OG nicht barrierefrei, 2 im EG schwellenlos erreichbar • 1 barrierefreier Umkleide-/Sanitätsraum • Besprechungs-/Gemeinschaftsraum • Teeküche • 2 oder 3 Schiedsrichterräume mit Dusche • WC-Damen • WC-Herren • Behinderten-WC • Putzmittel • Abstellraum • Hausanschlussraum • Treppenraum, Flure • Raum für Platzwart • Raum für Stadionsprecher • Technikräume Klimaschutz und Energieeinsparung • Beheizung mittels BHKW oder Wärmepumpe • Kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung • PV-Anlage • Energieeffiziente Beleuchtung mit Bewegungsmeldern • Regenwassernutzung Barrierefreiheit • 1 barrierefreier Umkleideraum/Sanitätsraum • 2 Umkleideräume im EG schwellenlos erreichbar • Barrierefreies WC • Barrierefrei erreichbarer Mehrzweckraum • Gebäudezugänge und Zuwegungen barrierefrei Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben.
Bei der Option Wärmeschutz werden die Leistungen zugeordnet zu den Leistungsphasen der Objektplanung zunächst vergeben und sodann entsprechend des Baufortschrittes die weiteren Leistungsbestandteile.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung sowie Architektenleistungen der Objektplanung.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Die Grundleistungen der Stufe 1 - Leistungsphasen 1 bis 4 sollen bis 15.10.2022 vollständig erbracht werden.
- Mit den Grundleistungen der Stufe 2 – Leistungsphasen 5 und 6 soll am 01.12.2022 begonnen werden.
- mit der Ausführung der für den Neubau erforderlichen Bauleistungen soll spätestens am 01.03.2023 (Baubeginn) begonnen werden;
- die für den Neubau erforderlichen Bauleistungen sollen spätestens bis zum 31.03.2024 fertig gestellt werden (Bauende);
- Der Teilabbruch des Bestandsgebäudes sowie die Herstellung der Freianlagen sollen unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Neubaus erfolgen und bis 31.05.2024 fertiggestellt sein.
Der Auftragnehmer hat spätestens nach Auftragserteilung bis 15.07.2022 mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Der Tragwerksplaner muss seine Leistungen so erbringen, dass der Objektplaner den Bauantrag spätestens am 15.10.2022 einreichen kann.
Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 5 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 6 – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Auftragnehmerin hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 Abs. 5 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Die Auftragnehmerin ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Darüber hinaus ist der Wärmeschutz optional anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rudolf-Harbig-Anlage Grünstadt – Neubau des Sanitär- und Umkleidegebäudes – Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://ibneiss.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist eine Projektleitung/Stellvertretung zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber/innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass der/dem Bewerber/in die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber/innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber/in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer.in zu benennen.
b) Der/die Bewerber/in hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechts-behelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzu-legen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de