Nicht offener Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren zur Generalplanervergabe

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nicht offener Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren zur Generalplanervergabe

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt den Bau einer Feuerwache mit Rettungswache und integrierter Leitstelle.

Die Anforderungen im Einzelnen ergeben sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Auslobungstext, in dem alle Randbedingungen erläutert sind. Im Rahmen der Bedarfsplanung nach DIN 18205 wurden die voraussichtlichen Kosten ( KGR 200 bis KGR 500) nach DIN 276 mit ca. 43 Mio. € brutto geschätzt.

Die Auftraggeberin beabsichtigt, mit der Durchführung des Wettbewerbs einen Planer zu finden, der als Generalplaner in der Lage ist, die hierfür erforderlichen Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen (Objektplanung, Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Leistungen der technischen Ausrüstung (ALG 1-8), Bauphysik und Verkehrsplanung) aus einer Hand zu erbringen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für notwendig erachteten Planer und Fachingenieure bereits im Wettbewerbsstadium mitwirken, die für die geplanten Auftragsverhandlungen grundsätzlich in Frage kommen. Die Aufgabe stellt hohe Anforderungen an die ästhetische, räumliche und funktionale Qualität unter Berücksichtigung der z.B. Platzverhältnisse sowie des städtebaulichen Standorts.

Wirtschaftliche Konzeption: Die Kriterien des Leitfadens nachhaltiges Bauen (BNB) 2019 sind bei der Konzeptionierung und Umsetzung zu beachten. Angestrebt wird der Einsatz der Planungsmethode BIM (Building Information Modelling) bis zur LPH8.

Der Wettbewerb ist als nicht offener Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren mit max. 20 Teilnehmern nach den Regeln der RPW 2013 ausgelobt.

Gegenstand des Wettbewerbs sind Planungsleistungen nach den Leistungsbildern HOAI 2021 für einen Neubau der Hauptfeuerwache Trier mit Rettungswache und integrierter Leitstelle.

Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

- architektonische und konstruktive Konzeption unter Berücksichtigung von Kosten und Qualitätsanforderungen

- Qualität der städtebaulichen Einbindung

- Einbindung in die Umgebung, insbesondere unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte

- Funktionale Qualität

- Gestalterische Qualität

- Technische Funktionalität

- Nachhaltigkeit

- Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf Betriebs- und Instandhaltungskosten

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 223-587788

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
09/05/2022
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 240 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2022

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