Lehrmittel Naturwissenschaften KLR+ Prüm (Gebäude Wandalbert)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lehrmittel Naturwissenschaften KLR+ Prüm (Gebäude Wandalbert)
Es handelt sich um Lehrmittel für die naturwissenschaftlichen Fachräume (Bereiche Biologie, Physik und Chemie)
Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort: Wandalbertstraße 18, 54595 Prüm Gebäude: Schulgebäude der Kaiser-Lothar-Realschule Plus Prüm (Gebäude Wandalbert) Raum: Naturwissenschaften + Chemie + Physik (1. OG)
Es handelt sich um Lehrmittel für die naturwissenschaftlichen Fachräume (Bereiche Biologie, Physik und Chemie) Diverse Chemikalien Körpermodelle (z.B. Auge, Ohr, Gelenke, Fuß, Herz etc., Torso) Verschiedene Sensoren und Messgeräte (WLAN fähig) 34 Mikroskope Diverse Schaukästen mit Präparaten Demonstrations- und Experimentiermodelle Techn. Geräte (Netzgeräte, Kabel, Bunsenbrenner, Oszilloskop, Basissammlung, Elektromotor, Gerätesätze Elektrik) Trockenschrank, Vakuumpumpe Glasgeräte Umweltmesskoffer mit Zubehör Lern – DVD´s Gefordert werden auch ein Einräumservice sowie eine Verwaltungs-Software für die zu liefernden Komponenten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lehrmittel Naturwissenschaften KLR+ Prüm (Gebäude Wandalbert)
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.