Regeneration BwKrhs Ulm/Hamburg/Westerstede Referenznummer der Bekanntmachung: Q/U2EB/MB012/4A713
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Regeneration BwKrhs Ulm/Hamburg/Westerstede
Los 1:
Vertrag über die Beschaffung, Lieferung, Installation,
Inbetriebnahme und Schulung von Sanitätsausstattung zu bildgebenden Verfahren für die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Hamburg und Westerstede
Ab Vertragsschluss sollen durch einen Generalunternehmer
(GU) zur Regeneration neue einheitlich marktverfügbare
Apparaturen und Geräte für die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Hamburg und Westerstede beschafft werden. Wie in der Leistungsbeschreibung spezifiziert, sind die Geräte/ Systeme für die BwKrhs vom Auftragnehmer zu liefern, aufzubauen, anzuschließen, ggf. in das IT/MIT-System einzubinden, zu kennzeichnen, zu übergeben und das Personal ist zu schulen. Zudem ist eine
Abnahme unter Beteiligung des Bedarfsträgers durchzuführen.
Los 2:
Vertrag über die Beschaffung, Lieferung, Installation,
Inbetriebnahme und Schulung von Sanitätsausstattung OP-Mikroskope für die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Hamburg und Westerstede
Ab Vertragsschluss sollen durch einen Generalunternehmer
(GU) zur Regeneration neue einheitlich marktverfügbare
Apparaturen und Geräte für die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Hamburg und Westerstede beschafft werden. Wie in der Leistungsbeschreibung spezifiziert, sind die Geräte/ Systeme für die BwKrhs vom Auftragnehmer zu liefern, aufzubauen, anzuschließen, ggf. in das IT/MIT-System einzubinden, zu kennzeichnen, zu übergeben und das Personal ist zu schulen. Zudem ist eine
Abnahme unter Beteiligung des Bedarfsträgers durchzuführen.
Los 3:
Vertrag über die Beschaffung, Lieferung, Installation,
Inbetriebnahme und Schulung von Sanitätsausstattung Operationstische für die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Hamburg und Westerstede
Ab Vertragsschluss sollen durch einen Generalunternehmer
(GU) zur Regeneration neue einheitlich marktverfügbare
Apparaturen und Geräte für die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Hamburg und Westerstede beschafft werden. Wie in der Leistungsbeschreibung spezifiziert, sind die Geräte/ Systeme für die BwKrhs vom Auftragnehmer zu liefern, aufzubauen, anzuschließen, ggf. in das IT/MIT-System einzubinden, zu kennzeichnen, zu übergeben und das Personal ist zu schulen. Zudem ist eine
Abnahme unter Beteiligung des Bedarfsträgers durchzuführen.
Los 4:
Vertrag über die Beschaffung, Lieferung, Installation,
Inbetriebnahme und Schulung von Sanitätsausstattung Laborgeräte für die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Hamburg und Westerstede
Ab Vertragsschluss sollen durch einen Generalunternehmer
(GU) zur Regeneration neue einheitlich marktverfügbare
Apparaturen und Geräte für die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Hamburg und Westerstede beschafft werden. Wie in der Leistungsbeschreibung spezifiziert, sind die Geräte/ Systeme für die BwKrhs vom Auftragnehmer zu liefern, aufzubauen, anzuschließen, ggf. in das IT/MIT-System einzubinden, zu kennzeichnen, zu übergeben und das Personal ist zu schulen. Zudem ist eine
Abnahme unter Beteiligung des Bedarfsträgers durchzuführen.
Bildgebende Verfahren
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Vertrag über die Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung von Sanitätsausstattung zu bildgebenden Verfahren für die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Hamburg und Westerstede
OP-Mikroskope
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Vertrag über die Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung von Sanitätsausstattung OP-Mikroskope für die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Hamburg und Westerstede
Operationstische
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Vertrag über die Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung von Sanitätsausstattung Operationstische für die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Hamburg und Westerstede
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bildgebende Verfahren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Telefon: +49 9131840
Abschnitt V: Auftragsvergabe
OP-Mikroskope
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Operationstische
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.