Leistungen zur fachlichen Begleitung und Unterstützung bei der Aufstellung des „ersten rheinland‐pfälzischen Landesnahverkehrsplans“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mkuem.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen zur fachlichen Begleitung und Unterstützung bei der Aufstellung des „ersten rheinland‐pfälzischen Landesnahverkehrsplans“
Das im Jahr 2021 novellierte Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz (NVG-RLP) sieht die Aufstellung eines Landesnahverkehrsplanes (LNVP) vor. Die wesentlichen Ziele des LNVP sind die Entwicklung eines landesweiten, effizienten und ganzheitlichen Nahverkehrssystems, die Koordination aller verkehrsrelevanten Planungen sowie die Definition des pflichtigen Mindestbedienungsangebots. Aus diesem Anlass sucht das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) einen Dienstleister zur fachlichen Begleitung und Unterstützung bei der Aufstellung des ersten rheinland-pfälzischen LNVP.
Mainz
Das im Jahr 2021 novellierte Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz (NVG RLP) sieht die Aufstellung eines Landesnahverkehrsplanes (LNVP) für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Die wesentlichen Ziele des LNVP sind die Entwicklung eines landesweiten, effizienten und ganzheitlichen Nahverkehrssystems, mit dem die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung weitgehend und losgelöst von der Nutzung des motorisierten Individualverkehrs durch den ÖPNV erfüllt werden können, die Koordination aller verkehrsrelevanten Planungen und die Definition des pflichtigen Mindestbedienungsangebots, das alle Aufgabenträger zur Erfüllung der Pflichtaufgabe vorhalten müssen.
Der LNVP legt die Anforderungen an den zukünftigen Verkehr und die Standards fest und bildet somit die Basis, auf der Projekte gemeinsam von den Zweckverbänden Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd mit dem Land konkret ausgestaltet werden.
Kommunale Spitzenverbände, Unternehmensverbände, Fahrgast- und Umweltverbände, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen, Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern sollen bei der Aufstellung des LNVP beteiligt werden, so dass eine größtmögliche Transparenz und ein breiter Konsens geschaffen werden.
Folgende Aufgaben und Themen sind im Einklang mit dem NVG bei der Aufstellung des LNVP insbesondere zu bearbeiten:
• Darstellung der finanziellen, rechtlichen und verkehrspolitischen Grundlagen
• Untersuchung zu erwartender Trends und Prognosen mit Einfluss auf den ÖPNV
• Bestandsaufnahme und Analyse des Verkehrsangebots und Fahrgastaufkommens inkl. Bewertung und Vorschläge zur Verbesserung der Datengrundlage für künftige Planungen
• Erarbeitung von Anforderungen und Rahmenvorgaben zur Gestaltung des ÖPNV-Angebots als Pflichtaufgabe inkl. Sozial- und Klimaschutzstandards
• Entwicklung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Ausbau eines attraktiven ÖPNV-Gesamtsystems inkl. monetärer Bewertung und Umsetzungskonzept
• Begleitung und Mitgestaltung des Beteiligungsprozesses zur Aufstellung des LNVP
• Erstellung des LNVP-Entwurfs und Vornahme von Anpassungen bis zur Beschlussfassung,
• Wahrnehmung von Abstimmungs-, Gremien- und Beteiligungsterminen vor Ort und online.
Die Auftragsausführung beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung und endet mit der vollständigen Abarbeitung der vorstehend dargestellten Aufgaben. Hierzu geht der Auftraggeber von den in Ziffer II. 2.7 genannten Zeitraum aus, der sich jedoch nach den Projekterfordernissen auch verändern kann.
Umsätze der Bewerber im Tätigkeitsbereich des Auftrages gemäß Ziffer III.1.2) Nr. 3 der Bekanntmachung, Gewichtung 20%, max. 5 Punkte bzw. max. 100 Wertungspunkte Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) Nr. 1 der Bekanntmachung, Gewichtung 60%, max. 5 Punkte bzw. max. 300 Wertungspunkte Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Facharbeitskräfte gemäß Ziffer III.1.3) Nr. 2 der Bekanntmachung, Gewichtung 20%, max. 5 Punkte bzw. max. 100 Wertungspunkte Das Vorgehen bei der Wertung ist in den Teilnahmebedingungen unter Ziffer 8 beschrieben.
Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal vier Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit Einreichen des Teilnahmeantrages die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise unter Nutzung des Teilnahmeformulars vorzulegen.
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB
Der Bewerber hat mit Einreichen des Teilnahmeantrages die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise unter Nutzung des Teilnahmeformulars vorzulegen.
1. Eigenerklärung über den Nachweis einer zum Zeitpunkt nach Ziffer IV.2.2) bestehenden Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für sonstige Schäden.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020)
3. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), der mit Leistungen erwirtschaftet wurde, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Projekte im Bereich der Erstellung von LNVP, NVP, VEP, SPNV-Konzepten, ÖPNV-Konzepten, Nachfrageanalysen sowie die Durchführung von Beteiligungsverfahren. Der Anteil der hiervon gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen ist ebenfalls von den Bewerbern anzugeben.
Der Bewerber hat mit Einreichen des Teilnahmeantrages die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise unter Nutzung des Teilnahmeformulars vorzulegen:
1. Der Bewerber muss mindestens zehn Referenzen, jedoch max. 20 Referenzen, betreffend die Ausführung von gutachterlichen Leistungen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.03.2022 einreichen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag ist gegeben, wenn es sich um Aufträge aus dem Bereich Nahverkehrsplanung im Hinblick auf Ziele, Planung, Bemessung, ökonomische Bewertung von SPNV- und ÖSPV-Angeboten, Verkehrsleistung und Finanzierungsmaßnahmen handelt. Zu benennen sind jeweils der Auftragswert, der Start- und Fertigstellzeitpunkt, der Projektleiter, die maßgeblich beteiligten Mitarbeiter sowie der Auftraggeber der genannten Leistungen nebst Ansprechpartner). Jede Referenz ist auf max. 1 DIN A4-Seiten darzustellen und zusätzlich sind die erforderlichen Angaben im Teilnahmeformular einzutragen.
2. Nennung der Anzahl der in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils jahresdurchschnittlich beschäftigten Facharbeitskräfte (jeweils als Vollzeitäquivalente VZÄ), die im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projekte im Bereich der Erstellung von LNVP, NVP, VEP, SPNV-Konzepten, ÖPNV-Konzepten, Nachfrageanalysen sowie die Durchführung von Beteiligungsverfahren) beschäftigt sind.
Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz - LTTG) vom 01.12.2010 - in der jeweils gültigen Fassung - und die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 01.01.2015 - in der jeweils gültigen Fassung - anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bewerber und Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Absatz 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de