Telemedizinisches Versorgungsprogramm mit Herzinsuffizienz für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-13-RPS-PEN

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKR87D/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKR87D
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Telemedizinisches Versorgungsprogramm mit Herzinsuffizienz für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-13-RPS-PEN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V. Die telemedizinische Versorgung durch den Auftragnehmer erfolgt in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Der Auftragnehmer erbringt keine diagnostischen oder therapeutischen Leistungen. Das Versorgungsprogramm ergänzt die Versorgung durch nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer, ersetzt aber keine ärztlichen Leistungen.

Die originäre Teilnehmergewinnung und Erstansprache der Versicherten erfolgt durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Nach Kontaktaufnahme der Versicherten mit dem Auftragnehmer erfolgt die Einschreibung der Versicherten in den Vertrag durch den Auftragnehmer. Die Betreuung der Versicherten im Versorgungsprogramm erfolgt durch den Auftragnehmer.

Die in diesem Vertrag geregelte Betreuung umfasst ein tägliches Telemonitoring von Zeichen und Beschwerden der Indikation Herzinsuffizienz. Dafür werden die teilnehmenden Versicherten mit indikationsspezifischen telemedizinischen Geräten ausgestattet. Die erhobenen Werte werden regelmäßig und automatisch an ein telemedizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt und dort überprüft. Bei Auffälligkeiten wird ein Signal beim TMZ ausgelöst und der Versicherte durch das TMZ kontaktiert, um die Ursache für die Auffälligkeit zu ermitteln und wenn möglich zu beheben (insbesondere durch den Rat an den Versicherten, seinen behandelnden Arzt zu kontaktieren). Neben diesen anlassbezogenen Kontakten erfolgt in regelmäßigen Abständen die Kontaktaufnahme durch das TMZ beim Versicherten zur allgemeinen Betreuung im Programm sowie zum Zweck von indikations- und gesundheitsbezogenen Schulungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit kann auf Wunsch der Auftraggeberin und mit Zustimmung des Auftragnehmers um je ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens jedoch auf sechs Jahre (bis 31.10.2028).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;

(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.

(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"

Der Bewerber erklärt, dass er nicht:

a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,

b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,

d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.

Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Weiter erklären wir, dass wir den jeweiligen Auftraggebern in allen Gebietslosen, in denen uns ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen werden,

(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf uns zutrifft und/oder,

(2) sobald und soweit wir zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollten.

(a) Hinweis Bietergemeinschaften:

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.

(b) Hinweis Eignungsleihe:

Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, bereits mit dem Angebot einzureichen:

- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,

- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.

(c) Hinweis Nachunternehmer:

Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:

- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,

- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens auf gesonderte Anforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen!).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:

Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 4 (vier) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach-, Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro pro Kalenderjahr und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 300.000 Euro pro Kalenderjahr abdeckt

(a) Hinweis Bietergemeinschaften:

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Referenzen:

Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzleistungen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden und mit dem zu vergebenden Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind, einzureichen.

(2) Erklärung über das Vorhandensein der technischen Voraussetzungen zur elektronischen Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V.

(3) Erklärung zum Qualitätsmanagement, einschl. Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (DIN EN ISO 13485).

Hinweis zu Ziffer (1) bis Ziffer (3) - Bietergemeinschaften:

(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

(b) Hinweis zu Ziffer (1) - Eignungsleihe:

Die Referenzen müssen aufgrund des Selbstausführungsgebotes vom Bieter selbst oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, welches später die Leistung erbringen wird. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen Ziffer 9.8. ff.

(c) Hinweis zu Ziffer (2) - Eignungsleihe:

Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit den Angebot einzureichen:

- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,

- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor

Zuschlagserteilung einzureichen!).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen Referenzprojekt(e):

Der Bieter weist detailliert seine Eignung und Leistungsfähigkeit bezüglich der Organisation, Administration und Durchführung nach Art (Kombination aus Online-Portal/ App-, Telefon- und ggf. supporttechnische Vor-Ort-Beratung) und Größe vergleichbarer Referenzprojekte, die möglichst aus dem Bereich der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung stammen und den letzten fünf Jahren erbracht wurden, nach. Die AOK betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche mindestens ein entsprechendes Referenzprojekt nachweisen können.

Als Referenz eignet sich ein Projekt, bei dem gleichzeitig mindestens 800 Versicherte mit mindestens einer chronischen Erkrankung, darunter möglichst die Herzinsuffizienz, über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten telemedizinisch hinsichtlich mindestens einer chronischen Erkrankung betreut wurden.

Zu (1) Referenzen:

Die Versicherten sollten möglichst aus dem Bereich der GKV stammen. Das Referenzprojekt muss mit mindestens 10 Mitarbeitern in der telemedizinischen Betreuung durchgeführt worden sein.

Liegen darüber hinaus Erfahrungen in der Einbindung niedergelassener, ärztlicher Leistungserbringer bei der Durchführung des o.g. Referenzprojektes vor, sind diese (mit Art der Einbindung, Rolle der Leistungserbringer und Anzahl der Leistungserbringer) mit einzureichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

(1) Der Bieter muss zum berechtigten Personenkreis nach § 140a Abs. 3 Punkt 6 SGB V ("Hersteller von Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte") gehören. Der Bieter hat eine entsprechende Erklärung, einschließlich der Zertifizierung nach DIN ISO EN 13485 mit dem Angebot einzureichen.

(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. Dabei ist die Erklärung jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(1) Dienstleistungen, die sich auf die persönliche Beratung der Versicherten sowie deren persönliche Betreuung beziehen, hat der Auftragnehmer selbst zu erbringen. Die Auftraggeberin macht hier von Ihrem Recht nach § 47 Abs. 5 VgV Gebrauch.

(2) Angaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit:

(2a) Eigenerklärung, dass die beiliegenden Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie deren

Inhalte zur Kenntnis genommen wurden und die Anforderungen entsprechend beachtet werden.

(2b) Angaben des Datenschutzbeauftragten, IT-Verantwortlichen und

IT-Sicherheitsbeauftragten des Bieters/Auftragsverarbeiters

(2c) Angaben zu den Standorten der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters

(2d) Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art.32 DSGVO für die Auftragsverarbeitung (Vorlage von geeigneten Unterlagen zur Organisation und zur Sicherstellung des

Datenschutzes, wie beispielsweise eines bestehenden Datenschutzkonzeptes/IT-Sicherheitskonzeptes oder des Datenschutzhandbuches oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des

Unternehmens, Vorlage einen Zertifizierungsnachweis über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (DIN EN ISO 27001) und - soweit vorhanden - der Datenschutz Auditierungen (Zertifikate)).

(2e) Übersicht über die Unterauftragnehmer

(2f) Übersicht über die Wartungsfirmen

(2g) Vorlage eines vom Bieter verwendeten Musters "Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit"

Zu Ziffer 2 (Datenschutz):

(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind die Erklärungen und Unterlagen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen soweit zutreffend für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin einzureichen.

(3) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 1 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.

und/oder

(4) Erklärung zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben gem. § 4 Abs. 2 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz)

(a) Hinweis zu Ziffer (3) und (4) Bietergemeinschaften:

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

(b) Hinweis zu (3) und (4) Eignungsleihe:

Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen einzureichen.

(c) Hinweis zu (3) und (4) Nachunternehmer:

Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer einzureichen.

(5) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:

Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter III.1.2 der Bekanntmachung aufgeführten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertragsaufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.

(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannten Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung nach § 64 VgV. Die Laufzeit darf abweichend von § 21 Abs. 6 höchstens sechs Jahre betragen.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/07/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/07/2022
Ortszeit: 09:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.

(II) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen.

(III) Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege des Offenen Verfahrens in Anlehnung an die Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin aber - im Rahmen des gesetzlich zulässigen - vorbehält.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR87D

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2022

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