Telemedizinisches Versorgungsprogramm mit Herzinsuffizienz für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-13-RPS-PEN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telemedizinisches Versorgungsprogramm mit Herzinsuffizienz für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V. Die telemedizinische Versorgung durch den Auftragnehmer erfolgt in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Der Auftragnehmer erbringt keine diagnostischen oder therapeutischen Leistungen. Das Versorgungsprogramm ergänzt die Versorgung durch nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer, ersetzt aber keine ärztlichen Leistungen.
Die originäre Teilnehmergewinnung und Erstansprache der Versicherten erfolgt durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Nach Kontaktaufnahme der Versicherten mit dem Auftragnehmer erfolgt die Einschreibung der Versicherten in den Vertrag durch den Auftragnehmer. Die Betreuung der Versicherten im Versorgungsprogramm erfolgt durch den Auftragnehmer.
Die in diesem Vertrag geregelte Betreuung umfasst ein tägliches Telemonitoring von Zeichen und Beschwerden der Indikation Herzinsuffizienz. Dafür werden die teilnehmenden Versicherten mit indikationsspezifischen telemedizinischen Geräten ausgestattet. Die erhobenen Werte werden regelmäßig und automatisch an ein telemedizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt und dort überprüft. Bei Auffälligkeiten wird ein Signal beim TMZ ausgelöst und der Versicherte durch das TMZ kontaktiert, um die Ursache für die Auffälligkeit zu ermitteln und wenn möglich zu beheben (insbesondere durch den Rat an den Versicherten, seinen behandelnden Arzt zu kontaktieren). Neben diesen anlassbezogenen Kontakten erfolgt in regelmäßigen Abständen die Kontaktaufnahme durch das TMZ beim Versicherten zur allgemeinen Betreuung im Programm sowie zum Zweck von indikations- und gesundheitsbezogenen Schulungen.
Die Vertragslaufzeit kann auf Wunsch der Auftraggeberin und mit Zustimmung des Auftragnehmers um je ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens jedoch auf sechs Jahre (bis 31.10.2028).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Weiter erklären wir, dass wir den jeweiligen Auftraggebern in allen Gebietslosen, in denen uns ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen werden,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf uns zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit wir zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollten.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, bereits mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens auf gesonderte Anforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 4 (vier) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach-, Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro pro Kalenderjahr und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 300.000 Euro pro Kalenderjahr abdeckt
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(1) Referenzen:
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzleistungen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden und mit dem zu vergebenden Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind, einzureichen.
(2) Erklärung über das Vorhandensein der technischen Voraussetzungen zur elektronischen Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V.
(3) Erklärung zum Qualitätsmanagement, einschl. Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (DIN EN ISO 13485).
Hinweis zu Ziffer (1) bis Ziffer (3) - Bietergemeinschaften:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis zu Ziffer (1) - Eignungsleihe:
Die Referenzen müssen aufgrund des Selbstausführungsgebotes vom Bieter selbst oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, welches später die Leistung erbringen wird. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen Ziffer 9.8. ff.
(c) Hinweis zu Ziffer (2) - Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit den Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor
Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mindestanforderungen Referenzprojekt(e):
Der Bieter weist detailliert seine Eignung und Leistungsfähigkeit bezüglich der Organisation, Administration und Durchführung nach Art (Kombination aus Online-Portal/ App-, Telefon- und ggf. supporttechnische Vor-Ort-Beratung) und Größe vergleichbarer Referenzprojekte, die möglichst aus dem Bereich der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung stammen und den letzten fünf Jahren erbracht wurden, nach. Die AOK betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche mindestens ein entsprechendes Referenzprojekt nachweisen können.
Als Referenz eignet sich ein Projekt, bei dem gleichzeitig mindestens 800 Versicherte mit mindestens einer chronischen Erkrankung, darunter möglichst die Herzinsuffizienz, über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten telemedizinisch hinsichtlich mindestens einer chronischen Erkrankung betreut wurden.
Zu (1) Referenzen:
Die Versicherten sollten möglichst aus dem Bereich der GKV stammen. Das Referenzprojekt muss mit mindestens 10 Mitarbeitern in der telemedizinischen Betreuung durchgeführt worden sein.
Liegen darüber hinaus Erfahrungen in der Einbindung niedergelassener, ärztlicher Leistungserbringer bei der Durchführung des o.g. Referenzprojektes vor, sind diese (mit Art der Einbindung, Rolle der Leistungserbringer und Anzahl der Leistungserbringer) mit einzureichen.
(1) Der Bieter muss zum berechtigten Personenkreis nach § 140a Abs. 3 Punkt 6 SGB V ("Hersteller von Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte") gehören. Der Bieter hat eine entsprechende Erklärung, einschließlich der Zertifizierung nach DIN ISO EN 13485 mit dem Angebot einzureichen.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. Dabei ist die Erklärung jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(1) Dienstleistungen, die sich auf die persönliche Beratung der Versicherten sowie deren persönliche Betreuung beziehen, hat der Auftragnehmer selbst zu erbringen. Die Auftraggeberin macht hier von Ihrem Recht nach § 47 Abs. 5 VgV Gebrauch.
(2) Angaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit:
(2a) Eigenerklärung, dass die beiliegenden Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie deren
Inhalte zur Kenntnis genommen wurden und die Anforderungen entsprechend beachtet werden.
(2b) Angaben des Datenschutzbeauftragten, IT-Verantwortlichen und
IT-Sicherheitsbeauftragten des Bieters/Auftragsverarbeiters
(2c) Angaben zu den Standorten der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters
(2d) Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art.32 DSGVO für die Auftragsverarbeitung (Vorlage von geeigneten Unterlagen zur Organisation und zur Sicherstellung des
Datenschutzes, wie beispielsweise eines bestehenden Datenschutzkonzeptes/IT-Sicherheitskonzeptes oder des Datenschutzhandbuches oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des
Unternehmens, Vorlage einen Zertifizierungsnachweis über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (DIN EN ISO 27001) und - soweit vorhanden - der Datenschutz Auditierungen (Zertifikate)).
(2e) Übersicht über die Unterauftragnehmer
(2f) Übersicht über die Wartungsfirmen
(2g) Vorlage eines vom Bieter verwendeten Musters "Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit"
Zu Ziffer 2 (Datenschutz):
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind die Erklärungen und Unterlagen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen soweit zutreffend für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin einzureichen.
(3) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 1 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
und/oder
(4) Erklärung zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben gem. § 4 Abs. 2 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz)
(a) Hinweis zu Ziffer (3) und (4) Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis zu (3) und (4) Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen einzureichen.
(c) Hinweis zu (3) und (4) Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer einzureichen.
(5) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter III.1.2 der Bekanntmachung aufgeführten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertragsaufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannten Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung nach § 64 VgV. Die Laufzeit darf abweichend von § 21 Abs. 6 höchstens sechs Jahre betragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen.
(III) Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege des Offenen Verfahrens in Anlehnung an die Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin aber - im Rahmen des gesetzlich zulässigen - vorbehält.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR87D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".