ex post Durchführung der zweiten juristischen Staatsprüfung in elektronischer Form Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-005342
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post Durchführung der zweiten juristischen Staatsprüfung in elektronischer Form
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der in Rheinland-Pfalz die elektronische Durchführung der schriftlichen zweiten juristischen Staatsprüfung (2JSP) ab der Herbstkampagne 2022 bis einschließlich der Frühjahrskampagne 2024, sowie die elektronische Durchführung der schriftlichen staatlichen Pflichtfachprüfung (STAPF) ab der Herbstkampagne 2023 bis einschließlich der Frühjahrskampagne 2024 - jeweils optional maximal verlängerbar bis einschließlich der Frühjahrskampagne 2026 - von technischer Seite sicherstellt.
Landesprüfungsamt für Juristen Rheinland-Pfalz (LPA), Ernst-Ludwig-Str. 6 - 8, 55116 Mainz. Für die Prüfungskampagnen (Frühjahr und Herbst) der staatlichen Pflichtfachprüfung:
Je Prüfungskampagne an den Standorten Mainz und Trier in jeweils einem bzw. mehreren Prüfungsraum/Prüfungsräumen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb eines Standortes verschiedene Liegenschaften angemietet werden müssen.
Für die Prüfungskampagnen (Frühjahr und Herbst) der zweiten juristischen Staatsprüfung:
Je Prüfungskampagne an den Standorten Mainz, Frankenthal (Pfalz) und Trier in jeweils einem bzw. mehreren Prüfungsraum/Prüfungsräumen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb eines Standortes verschiedene Liegenschaften angemietet werden müssen.
Der Dienstleister muss aus einer Hand eine zur Klausurbearbeitung geeignete Software und die für die sichere Prüfungsumgebung benötigte technische Infrastruktur sowie Hardware zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss er den Support vor und während der Prüfung, erforderlichenfalls während der Korrekturphase nach den Prüfungen sowie in der Zeit möglicher Prüfungsanfechtungen sowie etwaiger vorgelagerter Übungsmöglichkeiten der eingesetzten Prüfungssoftware übernehmen.
Näheres ergibt sich insbesondere aus Teil B Leistungsbeschreibung.
Es besteht die zweimalige Option der Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber.
Positionen werden (gemäß Preisblatt) tw. optional abgefragt.
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Die Angabe unter Ziff. I.1) gibt die Behörde an, welche das Beschaffungsverfahren durchführt. Vertragspartner des Auftragnehmers ist das Land Rheinland-Pfalz, vertr. d. das Landesprüfungsamt für Juristen Rheinland-Pfalz (LPA).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.q-exam.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY4QS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.