MSE Regeneration Container Computertomographie Referenznummer der Bekanntmachung: 6002258935-BAAINBw U2.5b
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MSE Regeneration Container Computertomographie
Der Container Computertomographie wird innerhalb des Gesamtsystems Modulare Sanitätseinrichtungen (MSE) verwendet. Die technische Ausstattung und medizinische Einrichtung des Container Computertomographie ermöglicht es CT-Aufnahmen im mobilen Einsatz anzufertigen. Innerhalb des Containers muss eine Behandlung entsprechend dem deutschen Krankenhausstandard ermöglicht werden. Nach der Regeneration muss ein zuverlässiger Betrieb zur Patientenversorgung nach deutschem Standard sichergestellt und der Betrieb des Container Computertomographie im System MSE ohne Einschränkungen gegeben sein.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Zertifizierung des Qualitätssicherungssystems nach DINISO 9001 und DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar.
Nachweis über die Zertifizierung für das Schweißen nach DIN EN ISO 3834-3 oder vergleichbar.
Nachweis über die Zulassung und Qualifikation zum Durchführen von Schweißarbeiten nach den Richtlinien für den Bau, die Reparatur und die Prüfung von Containern, Teil 4, Kapitel 4, Abschnitt 1, Absatz E beimGermanischen Lloyd (DNV GL) oder anderer anerkannter Zertifizierungsstelle.
Nachweis über die Betriebszulassung über die Qualifikation zum Durchführen von Schweißarbeiten an Containern nach DNV GL-Betriebszulassung beim Germanischen Lloyd (DNV GL) oder anderer anerkannter Zertifizierungsstelle
Nachweis per Eigenerklärung über die Befähigung zur Erstellung von Materialgrundlagen (Technische Dienstvorschriften in elektronischer Form IETD, Anlagenblattverfahren nach AW43, Erstellung SASPF relevanter Stammdaten sowie der zugehörigen ICH-Vorlagen-Struktur).
Eigenerklärung über die Herstellung und Lieferung von Containern bzw. Containermodulen inkl. Integration von komplexen Rüstsätzen / Einbausätzenvon medizinischem Gerät unter besonderen Bedingungen (Feldeinsatz, Klima) eines weltweiten Einsatzes (z. B. Krise u. a.).
Bestätigung per Eigenerklärung über Befähigung zur ErstellungSASPF-konformer Stammdaten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit