Lieferung von Schaufeltragen Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EC NC007 7A727

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Schaufeltragen

Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EC NC007 7A727
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Festbeauftragung: Lieferung von 152 SE Krankentrage, schaufelförmig nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.2

Optional: Lieferung von 80 SE Krankentrage, schaufelförmig nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.2

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Hauptort der Ausführung:

Krugau, Märkische Heide

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Festbeauftragung: Lieferung von 152 SE Krankentrage, schaufelförmig nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.

Optional: Lieferung von 80 SE Krankentrage, schaufelförmig nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional: Lieferung von 80 SE Krankentrage, schaufelförmig nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

(max. 500 Wörter)

Bei der Beschaffung handelt es sich um die Lieferung von Schaufeltragen zur Rettung/ Bergung und zum Transport von Verwundeten. Die Schaufeltragen sind essentieller Bestandteil in allen Systemen der Rettungskette.

Mit der Beschaffung wird der Bedarf an Schaufeltragen für das Projekt "LKW 2 t tmil gl geschl. BAT" und das Projekt "Einsatzaustauschvorrat NVGSan" zusammengefasst.

Diese Schaufeltragen sind Teil der Rolle 1 bzw. Rolle 2 der Rettungskette oder bilden den Einsatzaustauschvorrat für diese. Die mittels der zu beschaffenden Schaufeltragen auszustattenden Projekte sind Material zur Erfüllung der internationalen Pflichten der BRD gegenüber der NATO.

Der Einsatzaustauschvorrat stellt den Aufbau einer Umlaufreserve für bereits in Nutzung befindliches Material dar. Dieser Aufbau erfolgt auf Grundlage der politischen Forderung zur Steigerung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr für VJTF 2023. Die Notwendigkeit des Aufbaus eines Einsatzaustauschvorrats wird durch die aktuellen Geschehnisse in der Ukraine in seiner Wichtigkeit und Dringlichkeit immens bestärkt.

Mit den Schauefeltragen handelt es sich um integrationspflichtiges Material, das bereits in den Systemen abgenommen und zertifiziert wurde. Die Befestigungen und Halter wurden in den Fahrzeugen explizit auf die Form und Gestaltung der zu beschaffenden Schaufeltrage der Firma Ferno adaptiert. Im geschützten Einsatzfahrzeug Eagle IV BAT z.B. wurde ein eigens dafür vorgesehener, passgenauer Einschubschacht für die Aufnahme und Verstauung der Schaufeltrage konstruiert und zertifiziert.

Vor diesem Hintergrund muss im Zuge des Aufbaus des Austauschvorrates eine modellgebundene Beschaffung erfolgen. Würde der Forderung einer modellgebundenen Beschaffung nicht nachgekommen, müsste die Ausstattung, die technische Dokumentation und die Halterungen aller Fahrzeuge angepasst und neu zertifizieret werden.

Mit dem EinsAustVorr sollen ausgefallene oder defekte SanGer ersetzt werden.

Beim Verwundetentransport im Einsatz ist die Patientenübergabe zwischen zwei Transportmitteln von besonderer Bedeutung. Im Moment dieser Übergabe sind die Transportmittel, ihre Besatzungen und die Patientinnen bzw. Patienten für Angriffe besonders verwundbar, da der Eigenschutz nur eingeschränkt und ein Ausweichen während des Übergabevorgangs nicht möglich ist. Die einheitliche Ausstattung der vorhandenen Systeme gewährleistet hierbei, dass alle an der Rettung beteiligten Fahrzeuge und Luftfahrzeuge im Stande sind, das Material des jeweils anderen aufzunehmen. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, muss der Patient ggfs. aufwendig umgelagert werden, was nicht nur für den Verwundeten, sondern auch für das Personal eine vermeidbare Gefährdung von Leib und Leben darstellt. Darüber hinaus ist ausgehend von den zu erwartenden Verletzungsmustern, jede Verzögerung während des Transports zur weitreichenderen Versorgung zu vermeiden, um keine zusätzliche Gefährdung des Patienten durch massiven Blutverlust oder schwere innere Verletzung zu verursachen.

Weiterhin gilt, dass ein sicherer Umgang und Handlungssicherheit bei Rettung/ Bergung von Verletzten ein absolut unerlässliches Muss sind. In der Regel sind Bereiche, in denen Verletzte zu bergen sind, durch den Gegner aufgeklärt und zur Bergung der Verletzten eingesetzte, nachrückende Kräfte sind begehrte Ziele. Um die Vorrausetzungen für eine schnellstmögliche Rettung zu schaffen, werden diese Rettungsmaßnahmen aufwendig trainiert. Um den Ausbildungsaufwand zu reduzieren, ist der Sanitätsdienst der Bundeswehr bestrebt, eine Standardisierung seiner Ausrüstung umzusetzen. Durch die homogene Gerätekonfiguration wird der Aufwand für die Ausbildung soweit wie möglich optimiert, dass die Verfügbarkeit und Effizienz des medizinischen Bedien- und Instandsetzungspersonals auch unter Berücksichtigung sehr knapper personeller Ressourcen gesteigert wird.

Die Beschaffung des Geräts war ausschließlich bei Fa. FERNO möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Schaufeltragen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53842
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an

dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch

Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist

oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2

GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 GWB Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/06/2022

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