Architektenleistungen und Innenarchitektenleistungen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-10-RPS-FRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen und Innenarchitektenleistungen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in 2 Losen
Gegenstand des Auftrages ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Architektenleistungen sowie einer Rahmenvereinbarung für Innenarchitektenleistungen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse. Die Rahmenvereinbarung für Architektenleistungen umfasst die Betreuung von insgesamt bis zu 35 Gebäuden. Hauptbestandteil der ausgeschriebenen Architektenleistung ist die Weiterführung eines Großprojektes einer Sanierung am Standort Kaiserslautern ab der Leistungsphase 5 gem. § 34 HOAI. Die Rahmenvereinbarung für Innenarchitektenleistungen umfasst die innenarchitektonische Betreuung von umzugestaltenden und neu anzumietenden Kundencentern und Verwaltungsgebäuden an bis zu 46 Standorten.
Die Leistungen können teilweise oder vollständig in den Anwendungsbereich der HOAI fallen. Darüber hinaus können weitere Leistungen, die nicht in den Leistungsbereich der HOAI fallen, beauftragt werden.
Architektenleistungen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Die genauen Erfüllungsorte dieser Ausschreibung ergeben sich aus der Gebäudeliste (Anlage 7).
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt Architektenleistungen für Gebäude und Innenräume im Bereich Hochbau als Rahmenvereinbarung für bis zu 35 Gebäude aus. Hauptbestandteil der ausgeschriebenen Architektenleistung ist die Weiterführung eines Großprojektes am Standort Kaiserslautern (Gesamtkosten nach Kostenberechnung DIN 276 von 10,9 Millionen Euro). Das Projekt am Standort Kaiserslautern ist ab der Leistungsphase 5 gem. § 34 HOAI durch den Auftragnehmer zu übernehmen. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Beauftragung in weiteren Maßnahmen Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen der Auftraggeberin zu planen bzw. zu betreuen.
Die ausgeschriebenen Leistungen können teilweise oder vollständig in den Anwendungsbereich der HOAI fallen, müssen dies aber nicht. Leistungen, die nicht in den Anwendungsbereich der HOAI fallen, können z.B. geringe Beratungsleistungen zur Unterstützung des Immobilienmanagements der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse sein. Für die Auftraggeberin ist derzeit noch nicht absehbar, wann und in welchem Umfang Leistungen aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung, insbesondere für die Maßnahmen, die nicht das Kaiserslauternprojekt betreffen, abgerufen werden.
Das Projekt Kaiserslautern umfasst umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, u.a. die Neugestaltung im Sinne der offenen und zukunftsorientieren neue Arbeitswelten, d.h. es werden ein Großteil der Trennwände innerhalb des Gebäudes entfernt.
Die gesamte Gebäudetechnik, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen werden auf auf das neue Gestaltungskonzept angepasst und nach Bedarf erneuert.
Decken-, Wand- und Bodenbeläge sind entsprechend neu herzustellen. Eventuelle Bauteilöffnungen etc. sind zu verschließen.
Maßnahmen zur Herstellung der geforderten Raumakustik sind umzusetzen. Das Brandschutzkonzept ist vollumfänglich umzusetzen. Eine entsprechende Entwurfsplanung wird dem Bieter mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der Maßnahme soll aus wirtschaftlichen Gründen in einem Bauabschnitt erfolgen. Der Baubeginn ist derzeit für Anfang Oktober 2023 geplant. Die Bauzeit soll nach aktueller Planung die Dauer von 15 Monaten nicht überschreiten. Der Einzug nach Fertigstellung ist für Januar 2025 vorgesehen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung ist noch kein Einzelauftrag erteilt. Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt durch gesonderten Auftrag nach Abschluss der Rahmenvereinbarung.
Die Auftraggeberin hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zu gleichbleibenden Konditionen zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2026.
Die Bewerber können maximal 100 Punkte erreichen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl werden die Bewerber in eine Rangfolge gebracht, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl den ersten Platz erhält. Bewerber, die insgesamt nicht mindestens 35 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
1.) Referenzen der letzten fünf Jahre über einen Auftrag mit vergleichbaren Leistungen (maximal 30 Punkte):
Der Bewerber kann mit jeder Referenz maximal 10 Punkte erreichen. Es werden die 3 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Wertung berücksichtigt, mithin können insgesamt 30 Punkte erreicht werden.
Es wird je Referenz wie folgt gewertet:
a) Bei der Referenz wird in der Planung die Einhaltung bzw. Herstellung von Barrierefreiheit sichergestellt. = 2 Punkte;
b) Die Planungsleistung umfasst mindestens 5 Leistungsphasen der HOAI = 2 Punkte;
c) Die Planungsleistung beinhaltet die Umsetzung moderner Arbeitswelten, z.B. Open-Space, Arbeitswelten 4.0/Agiles Arbeiten. = 2 Punkte;
d) Die Planungsleistung beinhaltet die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekte bei der Materialbeschaffung (Materialien/Baustoffen/Rohstoffen sowie deren Recyclingfähigkeit) = 2 Punkte;
e) Die Planungsleistung beinhaltet Arbeiten zur Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen. = 2 Punkte.
Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 10 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
2.) Anzahl der einzusetzenden Mitglieder des Projektteams mit der Berufsqualifikation Architekt (maximal 10 Punkte):
Es wird wie folgt gewertet:
Anzahl Architekten im Projektteam > bzw. gleich: 3 Vollzeitkräfte = 10 Punkte;
Anzahl Architekten im Projektteam gleich: 2 Vollzeitkräfte = 3 Punkte;
Anzahl Architekten im Projektteam gleich: 1 Vollzeitkraft und 1 Teilzeitkraft (mind. 25 Wochenstunden) = 0 Punkte.
Die Angabe eines Architekten in Vollzeit und eines Architekten in Teilzeit mit weniger als 25 Wochenstunden oder nur eines Architekten oder keines Architekten führt zum Ausschluss.
3.) Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung (maximal 60 Punkte):
a) Zusatzqualifikationen über das Hochschulstudium hinaus (z. B. Zertifikate, Weiterbildungen, usw.) im Berufszweig Architektur Hochbau aus dem Bereichen Brandschutz, Barrierefreiheit oder energetisches Bauen (z.B. mit Abschluss IHK, TÜV, Dekra oder vergleichbar)
= 2 Punkte;
b) Die Referenz umfasst Planungsleistungen im Leistungsbild Architektur Hochbau innerhalb der HOAI mit anrechenbaren Kosten KGr 300) in Höhe von mindestens 500.000 Euro (netto):
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 8 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 5 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 2 Punkte;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
c) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber nach:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 6 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 4 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 2 Punkte;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
d) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen von Architekturleistungen innerhalb eines Bestandsgebäudes nach:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 9 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 6 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 3 Punkte;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
e) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen von Architekturleistungen innerhalb eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes nach:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 9 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 6 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 3 Punkte;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
f) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen im Brandschutz in Zusammenarbeit mit einem Brandschutzsachverständigen nach:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 9 Punkte
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 6 Punkte
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 3 Punkte
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte
g) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen bei der Koordination von Großprojekten mit mehreren Gewerken (mindestens 3 Gewerke, z. B. Elektro, HLS, Brandschutz) nach.
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 9 Punkte
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 6 Punkte
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 3 Punkte
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte
h) Die Leistungen der Projektleitung im Referenzprojekt wurden termin- und kostengerecht durchgeführt:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 8 Punkte
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 5 Punkte
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 2 Punkte
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte
Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 20 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
1) Als Höchstwert wird folgender Betrag festgelegt: 3.481.000,- EUR.
Innenarchitektenleistungen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Die genauen Erfüllungsorte dieser Ausschreibung ergeben sich aus der Gebäudeliste (Anlage 7).
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt Innenarchitekturleistungen als Rahmenvereinbarung für insgesamt bis zu 46 Standorte aus.
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Innenarchitekturleistungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die innenarchitektonische Betreuung umzugestaltender und neu anzumietender Kundencenter und Verwaltungsgebäude. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erarbeitet derzeit eine Immobilienstrategie mit der Gestaltung und Entwicklung "Neuer Arbeitswelten". Diese Neuplanungen sollen für Projekte im eigenen Bestand und größtenteils auf noch neu anzumietende Objekte umgesetzt werden. Die Bereiche mit und ohne Kundenkontakt sollen modern gestaltet werden.
Der Auftragnehmer hat die Planungen der von der Auftraggeberin vorgegebenen Räume zu erstellen und mit dem Mobiliar des aktuellen Rahmenvertrags Möbel zu beplanen.
Die Leistungen können teilweise oder vollständig in den Anwendungsbereich der HOAI fallen, müssen dies aber nicht.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung ist noch kein Einzelauftrag erteilt. Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt durch gesonderten Auftrag nach Abschluss der Rahmenvereinbarung.
Die Auftraggeberin hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zu gleichbleibenden Konditionen zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2026.
Die Bewerber können maximal 100 Punkte erreichen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl werden die Bewerber in eine Rangfolge gebracht, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl den ersten Platz erhält. Bewerber, die insgesamt nicht mindestens 30 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
1.) Referenzen der letzten fünf Jahre über einen Auftrag mit vergleichbaren Leistungen (maximal 30 Punkte):
Der Bewerber kann mit jeder Referenz maximal 10 Punkte erreichen. Es werden die 3 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Wertung berücksichtigt, mithin können insgesamt 30 Punkte erreicht werden.
Es wird je Referenz wie folgt gewertet:
a) Die Referenz beinhaltet Innenarchitekturleistungen aus der Kostengruppe 600 und 300 mit anrechenbaren Kosten von mind. 100.000,00 EUR netto . = 2 Punkte;
b) Der Auftraggeberin der Referenz wurde eine umfangreiche Bemusterung hinsichtlich Farben, Materialien und Formen vorgelegt. = 2 Punkte;
c) Die Referenz umfasst 2000 m² und mehr beplanter Fläche = 2 Punkte; Die Referenz umfasst 300 m² bis 1999 m² beplanter Fläche = 1 Punkt; Die Referenz umfasst weniger als 300 m² = 0 Punkte
d) Es wurde ein Konzept einer innovativen Büronutzungsstrategie entwickelt = 2 Punkte;
e) Die Planungsleistung umfasst die konkrete Planung standardisierter Arbeitsplätze. = 2 Punkte.
Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 10 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
2.) Anzahl der einzusetzenden Mitglieder des Projektteams mit der Berufsqualifikation Innenarchitekt/Architekt (maximal 10 Punkte):
Es wird wie folgt gewertet:
Anzahl Innenarchitekten/Architekten im Projektteam > bzw. gleich: 3 Vollzeitkräfte = 10 Punkte;
Anzahl Innenarchitekten/Architekten im Projektteam gleich: 2 Vollzeitkräfte = 3 Punkte;
Anzahl Innenarchitekten/Architekten im Projektteam gleich: 1 Vollzeitkraft und 1 Teilzeitkraft (mind. 25 Wochenstunden) = 0 Punkte.
Die Angabe eines Innenarchitekten/Architekten in Vollzeit und eines Innenarchitekten/Architekten in Teilzeit mit weniger als 25 Wochenstunden oder nur eines Innenarchitekten/Architekten oder keines Innenarchitekten/Architekten führt zum Ausschluss.
3.) Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung (maximal 60 Punkte):
a) Die Referenz umfasst mindestens die Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI in der der Projektleiter Mitglied der Projektleitung war. Die Referenz muss Planungsleistungen im Leistungsbild Innenarchitektur
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 6 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 3 Punkte;
Trifft auf weniger als 2 Referenzprojekte zu = 0 Punkte.
b) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber nach:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 6 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 3 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 1 Punkt;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
c) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen von Innenarchitekturleistungen unter Berücksichtigung des nachhaltigen Einsatzes von Materialien/Baustoffen/Rohstoffen sowie deren Recyclingfähigkeit (z.B. Decken, Böden, Akustik etc.) nach:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 8 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 5 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 2 Punkte;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
d) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen von Innenarchitekturleistungen innerhalb eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes nach:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 8 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 5 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 2 Punkte;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
e) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen mit der Planung von "Neuen Arbeitswelten/ Agiles Arbeiten nach:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 8 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 5 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 2 Punkte;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
f) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen in der Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen nach:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 8 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 5 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 2 Punkte;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
g) Die Leistungen der Projektleitung im Referenzprojekt wurden termin- und kostengerecht durchgeführt:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 8 Punkte
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 5 Punkte
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 2 Punkte
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte
h) Die Projektleitung weist bei der Referenz Erfahrungen in der Planung und im Bau barrierefreier Zugänge und Wege innerhalb des Gebäudes nach:
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 8 Punkte
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 5 Punkte
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 2 Punkte
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte
Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 10 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
1) Als Höchstwert wird folgender Betrag festgelegt: 1.000.000,- EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Weiter erklären wir, dass wir der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen werden,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf uns zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit wir zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollten.
Allgemeine Hinweise zu diesem Formblatt:
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung, dass über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit und darüber hinaus bis zur Verjährung aller Mängelansprüche aufrecht erhalten wird (Vorlage der Versicherungsnachweise spätestens acht Wochen nach Zuschlag).
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Los 1:
Zu (1) Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
Die Versicherung muss bei Personen- und Sachschäden mindestens 10.000.000 EUR (zehn Millionen Euro) pro Schadensereignis und Kalenderjahr und bei Vermögensschäden mindestens 5.000.000 EUR (fünf Millionen Euro) pro Schadensereignis und Kalenderjahr abdecken. Die Maximierung der Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der Versicherungssumme.
Los 2:
Zu (1) Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
Die Versicherung muss bei Personenschäden mindestens 10.000.000 EUR (zehn Millionen Euro) pro Schadensereignis und Kalenderjahr und bei Sach- und Vermögensschäden mindestens 5.000.000 EUR (fünf Millionen Euro) pro Schadensereignis und Kalenderjahr abdecken. Die Maximierung der Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der Versicherungssumme.
Los 1:
(1) Angabe von prüfbaren Referenzen:
Der Bewerber hat mindestens drei Referenzen über mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: Datum der Teilnahmefrist) einzureichen. Die Referenzen müssen Planungsleistungen im Leistungsbild Architektur umfassen.
Der Bewerber hat die Referenzen über eine Eigenerklärung und ggf. zusätzlich zum Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen zur Darstellung der Referenzen nachzuweisen.
Folgende Angaben sind dabei je Referenz zwingend zu machen:
- Auftraggeber (Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer)
- Leistungszeitraum,
- Leistungsphasen,
- kurze Erläuterung des Leistungsinhalts mit der Angabe, ob und in welcher Art und Weise bei der Planung die Einhaltung bzw. Herstellung von Barrierefreiheit sichergestellt wurde, die Planung die Umsetzung moderner Arbeitswelten, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Materialbeschaffung und die Umsetzung von Arbeitsschutzbestimmungen umfasste.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu prüfen.
(2) Angaben zu Anzahl der Mitglieder des Projektteams mit der Berufsqualifikation Architekt und Benennung dieser:
Der Bewerber hat die Anzahl sowie die Namen der Mitglieder des Teams mit der Berufsqualifikation Architekt anzugeben, die der Bewerber zur Durchführung der Leistungen aus der Rahmenvereinbarung bei Bedarf einsetzen wird. Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf in Vollzeit tätige Mitarbeiter, deren arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt (Vollzeitkräfte). Mehrere in Teilzeit tätige Mitarbeiter werden in Vollzeitkräfte umgerechnet (Bsp.: 4 Mitarbeiter in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche entsprechen 3 Vollzeitkräften).
(3) Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung:
Der Projektleiter ist unter Vorlage eines Profils und 3 Referenzen aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: 12.07.2022) über vergleichbare Projekte vorzustellen..
Folgende Angaben sind dabei zwingend zu machen:
- zum Profil der Projektleitung: Angaben zum berufsqualifizierenden Abschluss, Angaben zur Berufserfahrung als Projektleiter bzw. Mitglied der Projektleitung inkl. Zeitangaben sowie Angabe über Zusatzqualifikationen über das Hochschulstudium hinaus (z. B. Zertifikate, Weiterbildungen, usw.) im Berufszweig Architektur Hochbau aus dem Bereichen Brandschutz, Barrierefreiheit oder energetisches Bauen (z.B. mit Abschluss IHK, TÜV, Dekra oder vergleichbar)
- Zu den Referenzprojekten der Projektleitung:, Eigenerklärung, die neben den anrechenbaren Kosten je Referenz die Angabe beinhalten muss, ob es sich bei dem Auftraggeber um einen öffentlichen Auftraggeber handelte, ob es sich um Architektenleistungen innerhalb eines Bestandsgebäudes handelte, ob es sich um Architekturleistungen innerhalb eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes handelte, ob mit einem Brand-schutzsachverständigen zusammen gearbeitet wurde, ob es sich um die Koordination von Großprojekten mit mehreren Gewerken (mindestens 3 Gewerke, z. B. Elektro, HLS, Brandschutz) handelte sowie der Angabe, ob die Leistung termin- und kostengerecht durchgeführt worden ist.
Los 2:
(1) Angabe von prüfbaren Referenzen:
Der Bewerber hat mindestens drei Referenzen über mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: 12.07.2022) einzureichen. Die Referenzen müssen Planungsleistungen im Leistungsbild Innenarchitektur umfassen.
Der Bewerber hat die Referenzen über eine Eigenerklärung und ggf. zusätzlich zum Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen zur Darstellung der Referenzen nachzuweisen.
Folgende Angaben sind dabei je Referenz zwingend zu machen:
- Auftraggeber (Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer)
- Leistungszeitraum,
- anrechenbare Kosten aus den Kostengruppen 600 und 300
- Beplante Fläche in m²
- kurze Erläuterung des Leistungsinhalts mit der Angabe, ob eine umfangreiche Bemusterung hinsichtlich Farben, Materialien und Formen vorgelegt wurde, ob ein Konzept einer innovativen Büronutzungsstrategie entwickelt wurde und ob die konkrete Planung standardisierte Arbeitsplätze umfasste.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu prüfen.
(2) Angaben zu Anzahl der Mitglieder des Projektteams mit der Berufsqualifikation Innenarchitekt/Architekt und Benennung dieser:
Der Bewerber hat die Anzahl sowie die Namen der Mitglieder des Teams mit der Berufsqualifikation Innenarchitekt/Architekt anzugeben, die der Bewerber zur Durchführung der Leistungen aus der Rahmenvereinbarung bei Bedarf einsetzen wird. Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf in Vollzeit tätige Mitarbeiter, deren arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt (Vollzeitkräfte). Mehrere in Teilzeit tätige Mitarbeiter werden in Vollzeitkräfte umgerechnet (Bsp.: 4 Mitarbeiter in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche entsprechen 3 Vollzeitkräften).
(3) Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung:
Der Projektleiter ist unter Vorlage eines Profils und 3 Referenzen aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: 12.07.2022) über vergleichbare Projekte vorzustellen.
Folgende Angaben sind dabei insgesamt zwingend zu machen:
-zum Profil der Projektleitung: Angaben zum berufsqualifizierenden Abschluss, Angaben zur Berufserfahrung als Projektleiter bzw. Mitglied der Projektleitung inkl. Zeitangaben
- Zu den Referenzprojekten der Projektleitung:, Eigenerklärung, die je Referenz die Angabe beinhalten muss, welche Leistungsphasen der Projektleiter erbracht hat, ob es sich bei dem Auftraggeber um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, ob es sich um Innenarchitekturleistungen unter Berücksichtigung des nachhaltigen Einsatzes von Materialien/Baustoffen/Rohstoffen sowie deren Recyclingfähigkeit (z.B. Decken, Böden, Akustik etc.) handelt, ob es sich um Innenarchitekturleistungen innerhalb eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes handelt, ob es sich um Erfahrungen mit der Planung von "Neuen Arbeitswelten/ Agiles Arbeiten handelt, ob es sich um Erfahrungen in der Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen handelt sowie der Angabe, ob die Leistung termin- und kostengerecht durchgeführt worden ist.
Los 1
Zu (1): Es müssen mindestens 3 Referenzen des Unternehmens aus den letzten fünf Jahren (Stichtag 12.07.2022) vorgelegt werden, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Die Referenzen müssen Planungsleistungen im Leistungsbild Architektur umfassen.
b) Bewerber müssen in diesem Kriterium mindestens 10 Punkte erzielen (vgl. Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung).
Zu (2): Die Auftraggeberin fordert mindestens die Benennung eines Projektleiters mit der Berufsbezeichnung Architekt und die Benennung eines Mitarbeiters als Vertretung (Urlaubszeit, Krankheit, usw.) mit der Berufsbezeichnung Architekt. Bei der Vertretung kann es sich auch um einen Architekt in Teilzeit (mindestens 25 Wochenstunden) handeln.
Zu (3): Für den benannten Projektleiter muss ein Profil, welches nachweist, dass der Projektleiter die folgende Mindestanforderungen erfüllt, vorgelegt werden:
a) Berufsqualifizierender Hochschulabschluss Architekturwesen (Hochschulabschluss bzw. Fachhochschulabschluss).
b) Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung als Projektleiter bzw. Mitglied der Projektleitung bei Projekten aus dem Bereich Architekturleistungen.
Darüber hinaus müssen 3 Referenzprojekte des Projektleiters aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: 12.07.2022) über vergleichbare Projekte vorgelegt werden, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Bei den Referenzprojekten war der benannte Projektleiter Mitglied der Projektleitung.
b) Die Referenzprojekte betreffen Planungsleistungen im Leistungsbild Architektur.
c) Bewerber müssen in diesem Kriterium mindestens 20 Punkte erzielen (vgl. Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung).
Zu (1) bis (3): Bewerber müssen insgesamt für die drei Kriterien mindestens 35 Punkte erzielen (vgl. Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung).
Los 2
Zu (1): Es müssen mindestens 3 Referenzen des Unternehmens aus den letzten fünf Jahren (Stichtag 12.07.2022) vorgelegt werden, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Die Referenzen müssen Planungsleistungen im Leistungsbild Innenarchitektur umfassen.
b) Bewerber müssen in diesem Kriterium mindestens 10 Punkte erzielen (vgl. Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung).
Zu (2): Die Auftraggeberin fordert mindestens die Benennung eines Projektleiters mit der Berufsbezeichnung Innenarchitekt/Architekt und die Benennung eines Mitarbeiters als Vertretung (Urlaubszeit, Krankheit, usw.) mit der Berufsbezeichnung Innenarchitekt/Architekt. Bei der Vertretung kann es sich auch um einen Innenarchitekt/Architekt in Teilzeit (mindestens 25 Wochenstunden) handeln.
Zu (3): Für den benannten Projektleiter muss ein Profil, welches nachweist, dass der Projektleiter die folgende Mindestanforderungen erfüllt, vorgelegt werden:
a) Berufsqualifizierender Hochschulabschluss Architekturwesen/Innenarchitektur (Hochschulabschluss bzw. Fachhochschulabschluss).
b) Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung als Projektleiter bzw. Mitglied der Projektleitung bei Projekten aus dem Bereich Innenarchitektenleistungen.
Darüber hinaus müssen 3 Referenzprojekte des Projektleiters aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: 12.07.2022) über vergleichbare Projekte vorgelegt werden, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Bei den Referenzprojekten war der benannte Projektleiter Mitglied der Projektleitung.
b) Die Referenzprojekte betreffen Planungsleistungen im Leistungsbild Innenarchitektur.
c) Bewerber müssen in diesem Kriterium mindestens 10 Punkte erzielen (vgl. Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung).
Zu (1) bis (3): Bewerber müssen insgesamt für die drei Kriterien mindestens 30 Punkte erzielen (vgl. Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung).
Los 1 : Berufsqualifikation des Projektleiters gem. § 75 Abs. 1 VgV. Mindestanforderung: Für den Projektleiter ist als Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt eine Kopie der Eintragungsurkunde in einer Architektenkammer einzureichen.
Los 2 : Berufsqualifikation des Projektleiters gem. § 75 Abs. 1 VgV. Mindestanforderung: Für den Projektleiter ist als Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Innenarchitekt/Architekt eine Kopie der Eintragungsurkunde in einer Architektenkammer einzureichen.
(1) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 2 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz)
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist/sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen einzureichen.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR8PZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".