Jahresabschlussprüfungen für MAG Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2022-0049
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainzer-stadtwerke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresabschlussprüfungen für MAG
Durchführung von Jahresabschlussprüfungen bei der Mainzer Aufbaugesellschaft mbH (MAG)
Auf Grund der Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz sowie der Landes-verordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen werden die erforderlichen Prüfungsdienstleis-tungen für die Jahresabschlussprüfungen angefragt. Die Prüfungsdienstleistungen haben dabei für die Mainzer Aufbaugesellschaft mbH und deren mehrheitliche Töchter sowie Beteiligungsunternehmen gemäß Anlage 05 für die Jahre 2022 bis 2026 zu erfolgen.
Die Prüfung hat sich dabei nach den Vorschriften des HGB Drittes Buch unter Einschluss von § 53 HGrG zu richten.
Die Umsetzung der Prüfungen hat dabei nach § 317 Abs. 3 und ggfs. § 317 Abs. 5 HGB, der Umfang des Prüfungsberichtes ausschließlich nach § 321 HGB zu erfolgen. Zudem sind die betreffenden Vor-gaben im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Mainz zu berücksichtigen.
Die Beauftragung der angefragten Leistungen erfolgt dabei zunächst für die Jahresabschlüsse zum 31.12.2022.
Die Beauftragung für das jeweils folgende Jahr erfolgt dann vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung / Hauptversammlung der jeweiligen Gesellschaft im Folgejahr nach der Prüfung.
Der Bieter erklärt sich im Falle der Zustimmung bereit, die Jahresabschlussprüfung dann zu den an-gebotenen Konditionen durchzuführen.
Die Beauftragung der angefragten Leistungen erfolgt dabei zunächst für die Jahresabschlüsse zum 31.12.2022.
Die Beauftragung für das jeweils folgende Jahr erfolgt dann vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung / Hauptversammlung der jeweiligen Gesellschaft im Folgejahr nach der Prüfung.
Der Bieter erklärt sich im Falle der Zustimmung bereit, die Jahresabschlussprüfung dann zu den an-gebotenen Konditionen durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).