ETB - Studie, Elektronischer Kampf Wissensbasis, Erarbeitung einer Grundlagendatenhaltung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DEB1 Koblenz
Der Elektronische Kampf (EK) in seiner Funktion als Selbstschutz für die fliegenden Waffensysteme der Bundeswehr ist zwingende Voraussetzung für den Einsatz von Luftfahrzeugen. Er steigert die Überlebensfähigkeit und ist somit essenziell für den Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten und einen erfolgreichen operativen Einsatz.
Nur eine optimal auf das jeweilige Szenario abgestimmte und zusammenwirkende Ausrüstung, EK-Missionsdaten und Verfahren gewährleisten die benötigte Effektivität des Elektronischen Kampfes.
Die EK-Missionsdaten optimieren die EK-Selbstschutzanlagen für das jeweilige Einsatzszenario und werden zentral für alle Luftfahrzeugmuster vom Zentrum Elektronischer Kampf Fliegende Waffensysteme (Zentr EK FlgWaSys) herausgegeben.
Die EK Wissenbasis soll eine zukunftsweisende Datenbankablage für die EK-Grundlagendatenhaltung bieten, um auch die Ablage von modernen Bedrohungsystemen zu ermöglichen. Die technologische Basis der EK-Datenhaltung muss sowohl inhaltlich als auch strukturell zur Sicherstellung des operationellen Auftrages anpassbar sein.
Hierzu ist im Wege einer Studie ein entsprechendes Konzept zur erarbeiten.
35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI) - Ausgabe Juni 2005 - mit Ausnahme von §§ 8 Absatz 3, 10 Absatz 7, 17 Absatz 1, 18 und 20 Absatz 1
(2) Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Aus-führung von Leistungen (VOL/B)" - Fassung 2003 - vom 05.08.2003
(3) Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (ZVB/BMVg) in der Fassung der 1. Änderung vom 10.05.2001 mit Ausnahme der Nrn. 11.4 und 11.5; an deren Stelle gilt die Interimsfassung der Nrn. 11.4 und 11.5 vom 28.01.2005, sowie mit Ausnahme der Nr. 17.1.8. an deren Stelle gilt:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber überzahlte Beträge unverzüglich zu erstatten. Auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. Als überzahlte Beträge gelten grundsätzlich alle Beträge, die dem Auftragnehmer aus Zahlungen des Auftraggebers zufließen und auf die der Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch hatte. Soweit dagegen der Vertrag einer Preisprüfung unterzogen wird und durch sie eine Überzahlung festgestellt wird, gelten als überzahlte Beträge nur solche Beträge, die den endgültigen Preis des Vertrages übersteigen. Auf die geänderte Verzinsungsregelung zu Nr. 17.1.8 ZVB/BMVg wird ausdrücklich hingewiesen.
Die jeweiligen Formulare sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/downloads unter der Rubrik "Formulare Vergabe - Angebotsabgabe/Vertragsbedingungen".
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Originalauszug aus dem Handelsregister nicht älter als 3 Jahre- ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB/Formular BAAINBw B-V 034/10.2019- ausgefüllte Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen gemäß Formular BAAINBw B-V-031/04.2016 und ggf. BAAINBw B-V 032/04.2016- Eigenerklärung im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Russland - Nachweis der bestehenden Geheimschutzbetreuung: Es sind Projektanteile "Geheim - nur Deutschen zur Kenntnis" vorhanden. Aus diesem Grunde müssen Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlung (Ü 3) nach Vorgabe der ZDv A-1130/3 "Militärische Sicherheit/ Personeller Geheim- und Sabotageschutz" nachweisen. Eine Beantragung einer Sicherheitsüberprüfung erst im Zuge des Vergabeverfahrens oder nach Zuschlagserteilung ist aus Zeitgründen ausgeschlossen.Die Formulare sind im Internet unter www.bundeswehr.de, Rubrik Organisation > Ausrüstung > Vergabe > Unterlagen für Ihren Teilnahmeantrag und zur Angebotsabgabe zu beziehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Unterlagen, die nicht online zur Verfügung stehen, werden Ihnen mit hiesiger Bekanntmachung bereitgestellt.Hinweis: Unterlagen in einer anderen als der deutschen Sprache ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.Unvollständigkeit der Nachweise kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: s.o.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Geschäftsbericht mit Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre- Bankerklärung
- aktuelle Beschäftigtenanzahl sowie Angabe der durchschnittlichen Beschäftigungszahl der letzten 3 Jahre in dem Geschäftsfeld, das den Leistungsgegenstand beinhaltet
- Angabe zur Konzernzugehörigkeit
- Auftragnehmernummer der Bundeswehr, sofern bereits vorhanden. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft gilt dies entsprechend für ihre einzelnen Mitglieder.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Bewerber können sich auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anderer Wirtschaftsteilnehmer berufen, wenn sie nachweisen, dass ihnen dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und es ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Bewerbergemeinschaften.
Hinweis: Unterlagen in einer anderen als der deutschen Sprache ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Unvollständigkeit der Nachweise kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: s.o.Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:- Nachweis über Erfahrung in der Einrichtung von IT-Infrastrukturen mit fachtechnischen Gegebenheiten Dabei sind folgende fachspezifische Themengebiete zu erläutern:
• Datenablagen allgemein.
• Datenverarbeitungsalgorithmen, die auf einer Datenvielfalt arbeiten können. Datenformate können bspw. durch STANAGS definiert werden.
• Visualisierung von Daten.
• Datenkorrelation (Zusammenfügung von gleichen Informationen aus verschiedenen Quellen mit unterschiedlichen Datenformaten, Best Value).
• Skalierbarkeit der Datenablagen (Problemloses Einfügen von neuen Datenformaten).
- Nachweis über Erfahrungen mit dem Elektronischen Kampf.
- Nachweis über Erfahrungen mit zukünftigen Bedrohungssystemen im Elektronischen Kampf
- Nachweis über Erfahrungen im Bereich der Signalerfassung und -verarbeitung
- Nachweise mit der Zusammenarbeit mit Dienststellen der Bundeswehr wie KdoCIR (Kommando Cyber- und Informationsraum) sind - sofern vorhanden - ebenfalls darzustellen, aber lediglich wünschenswert bzw. im Vergleich zu den vorgenannten Nachweisen nicht zwingend zu erbringen.
Die Nachweise sind in einer Referenzliste darzustellen. In der einzureichenden Referenzliste ist die Erbringung der wesentlichen gleichwertigen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen nachzuweisen. Dabei ist darzustellen, inwieweit die jeweilige Leistung als gleichwertig zu der zu vergebenden Leistung zu betrachten ist. Ein Referenzprojekt darf mehrmals als Nachweis verwendet werden. Referenzen sind vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft geordnet nach ihrer Relevanz einzureichen.
Die Referenzliste hat folgende Angaben zu beinhalten:
- Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name des Auftraggebers.
Bewerber können sich für Teilleistungen auf die fachliche und technische Leistungsfähigkeit anderer Wirtschaftsteilnehmer berufen, wenn sie nachweisen, dass ihnen dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und es ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Bewerbergemeinschaften.
Hinweis: Unterlagen in einer anderen als der deutschen Sprache ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Unvollständigkeit der Nachweise kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 UnwirksamkeitOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland