Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_Abbruch-, Rückbau-, Schadstoffsanierungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE 3.84_03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_Abbruch-, Rückbau-, Schadstoffsanierungsarbeiten
Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium Landstuhl eine Generalsanierung in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Der Gebäudekomplex befindet sich in der Philipp-Fauth-Straße 3 in 66849 Landstuhl.
Abbruch bzw. Rückbau KMF-belasteter Bodenbelag, Abhangdecken, Mediendämmung, Ständerwände, und Trittschalldämmung.
Abbruch bzw. Rückbau PAK- und Asbest-belasteter Wandputz, Fliesenkleber, Dachschindeln,
Brandschutzklappen, Rohre, Heizkörper und Klein-Boiler.
Entfernen Dickbeschichtung Kellerwand.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium Landstuhl eine Generalsanierung in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Der Gebäudekomplex befindet sich in der Philipp-Fauth-Straße 3 in 66849 Landstuhl.
Abbruch bzw. Rückbau KMF-belasteter Bodenbelag, Abhangdecken, Mediendämmung, Ständerwände, und Trittschalldämmung.
Abbruch bzw. Rückbau PAK- und Asbest-belasteter Wandputz, Fliesenkleber, Dachschindeln, Brandschutzklappen, Rohre, Heizkörper und Klein-Boiler.
Entfernen Dickbeschichtung Kellerwand.
Abbruch schadstoffbelasteter Bodenbelag, ca. 2630m²
Abbruch schadstoffbelasteter Rohre, ca. 280m
Abbruch schadstoffbelasteter Innenputz, ca. 160m²
Abbruch schadstoffbelasteter Abhangdecke/Dämmung, ca. 1600m²
Abbruch schadstoffbelasteter Innenwanddämmung, ca. 539m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Des Weiteren ist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Gültigkeit für den Zeitraum der Baumaßnahme, die Mustererklärung entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 sowie die Mustererklärung 1 und 3 zum Landestariftreuegesetz (LTTG) unterschrieben vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Dies sind u.a.:
- Referenznachweise,
- Angaben zu Arbeitskräften
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan - soweit erforderlich
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 13 Monate)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Sämtliche einzureichenden Nachweise sind in den Vergabeunterlagen sowie im beigefügten Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216) aufgeführt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Behördliche Firmenzulassung gem. GefSToffV Anhang 1 Nr. 2.4.2 (4)
Haftpflichtversicherung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) / des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mind. 3.000.000,00 Euro und Vermögensschäden mind. 100.000,00 Euro im Auftragsfall, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Die ARGE / der Auftragnehmer muss eine Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.