Abbruch bzw. Rückbau des Mittel- und Südbaus der IGS Kandel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch bzw. Rückbau des Mittel- und Südbaus der IGS Kandel
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung von Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten an dem Mittel- und Südbau der IGS Kandel im Zuge des Ersatzneubaus.
Integrierte Gesamtschule (IGS) Kandel, Jahnstraße 20, 76870 Kandel
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung aller erforderlichen Leistungen zum vollständigen Abbruch bzw. Rückbau der oberirdischen sowie unterirdischen Bausubstanzen der Gebäudeteile Mittel- und Südbau einschließlich des Verbindungsgangs zwischen Alt- und Neubau sowie der Überdachung des Mittelgangs zur Sporthalle. Dabei entstehende Baugruben sind zu verfüllen.
Vor dem Rückbau der mineralischen Bausubstanz sind zudem umfangreiche Schadstoffsanierungen (Asbest, alte Mineralwolle, PCB, usw.) und Entkernungen der Gebäude durchzuführen. Entsprechende Ergebnisse von Gebäudeschadstoffuntersuchungen liegen der Ausschreibung bei.
Die Leistung umfasst ebenfalls die Entsorgung sämtlicher, anfallender Abfälle. Die anfallenden Baurestmassen (mineralische und nicht mineralische Abfälle, gefährliche und nicht gefährliche Abfälle) sind dabei extern zu entsorgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch bzw. Rückbau des Mittel- und Südbaus der IGS Kandel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).