Erstellung Liegenschaftsenergiekonzept (LEK) für die Artillerieschule in Idar-Oberstein Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0111
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung Liegenschaftsenergiekonzept (LEK) für die Artillerieschule in Idar-Oberstein
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Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Energiekonzeptes (LEK) für die Bundeswehrliegenschaft der Artillerieschule in Idar-Oberstein.
Die Liegenschaft wurde im Zeitraum zwischen 1965 bis 1969 errichtet. Derzeit befinden sich dort 64 Gebäude. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 594 755 m².
Laut Nutzungskonzept vom 18.11.2016 sind 97% der Gebäude mehr als 20 Jahre alt. Ganzheitliche Grundsanierungen fanden bislang an keinem Gebäude in der Liegenschaft statt.
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Aufgrund einer Stationierungsentscheidung und einer damit verbundenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde mit dem Ziel eine strukturierte Entwicklung der Liegenschaft anzustreben ein Liegenschaftsbezogenes Ausbaukonzept (LABK) beauftragt. Das LEK steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ausbaukonzept zur Liegenschaft. Das LABK wird dem Auftragnehmer mit Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
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Idar-Oberstein
LEISTUNGSTEIL WÄRME
Die Erstellung des Leistungsteils Wärme des LEK erfolgt auf Grundlage der "Anleitung zur Aufstellung liegenschaftsbezogener Konzepte zur Energieeinsparung in Anlagen der Bundeswehr, Teil: Wärmeversorgungs-
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und lufttechnische Anlagen - LEK - Wärme - Stand 08 / 2001" mit dem nachfolgend im Wesentlichen dargestellten Leistungsumfang.
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Bestandsaufnahme der Wärmeerzeugungsanlage (WEA), Wärmeversorgungsnetz (WVN) und der Gebäude mit Anschluss an das WVN und die Gebäudeautomation innerhalb der Artillerieschule Idar-Oberstein.
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Weitergehende Untersuchungen an Bestandsgebäuden, die im Rahmen des Ausbaukonzeptes erhalten bleiben. Neukonzeption der wärmetechn. Anlagen auf Basis des Ausbaukonzeptes.
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Wärmeversorgungsnetz (WVN):
Im Rahmen des Konzeptes ist das Wärmeversorgungsnetz unter der Maßgabe eines Niedrigtemperaturnetzes zu betrachten.
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Im Rahmen des Konzeptes ist die technische Umsetzbarkeit eines Mehrleiternetzes, die Wirtschaftlichkeit eines solchen Netzes zu betrachten und darzulegen.
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Wärmeerzeugungsanlage (WEA):
Maßgabe ist es, einen größtmöglichen Anteil an erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung bereitzustellen.
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Weiter sind Anpassungen der Bestandsgebäude, welche an ein Niedertemperaturnetz angeschlossen werden, darzulegen und zu berücksichtigen.
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Besonderes Augenmerk ist auf die Erzeugung von Trinkwarmwasser zu legen. Hier sind Lösungen zu erarbeiten, welche sowohl mit der VDI 6023 und der Einsparung von Energie bzw. Nutzung Niedertemperatursysteme konform sind.
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Notwendige Ertüchtigungen der Bestandsgebäude im Hinblick auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind zu erarbeiten, um ein Niedrigtemperaturniveau zu ermöglichen und den Verbrauch von Wärme zu senken.
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LEISTUNGSTEIL ELEKTRO
Der Leistungsteil Elektro umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Erfassung des Ist-Zustandes der Elektroversorgung (Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz, elektrische Verbraucher), Untersuchung der aktuellen Netz-/Lastverhältnisse verbunden mit einer aktuellen Netzberechnung unter Berücksichtigung der vorhandenen Kabelquerschnitte.
- Ausplanung des Sollzustandes (Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz, elektrische Verbraucher). Netzberechnung im Hinblick auf die Einhaltung der Nennspannung, Nennstrom und Kurzschlussstrom.
- Festlegung von notwendigen Sofortmaßnahmen bei erkannten Defiziten.
- Festlegung von baulich notwendigen Maßnahmen mit Schwerpunkt Elektrotechnik im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen.
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Leistungen für ein liegenschaftsbezogenes Gebäudeautomationskonzept sind nicht Gegenstand des Projektumfangs.
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Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung im Rahmen des LEK:
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Hierbei ist neben der Energiebedarfsreduzierung auch eine Erhöhung des Anteils an der Erzeugung Erneuerbarer Energien anzustreben. Der Ausbau der EE-Anlagen hat in Bezug zur gesamten Liegenschaft bzw. zum Wärmeversorgungsnetz zu erfolgen.
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Vorgesehene Termine:
Planungsbeginn (Startbesprechung): 09/2022
Präsentation der Ergebnisse: 02/2024
Übermittlung LEK: 03/2024
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Zu Ziff. II.2.5):
Die Zuschlagskriterien einschließlich der Unterkriterien sowie deren Wichtung und Wertung/Bepunktung (Bewertungssystematik) sind den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien) zu entnehmen.
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Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Als Nachweis ist mit dem Eignungsbogen bzw. Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
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Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den Jahresumsatz im Bereich Technische Ausrüstung. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
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Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft / ARGE) mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz nachweisen, wenn und soweit jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
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Der Jahresumsatz brutto im Bereich Technische Ausrüstung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 120 000 EUR pro Jahr betragen.
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Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- der Projektleiter.
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Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
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Für den Bewerber bzw. Bieter/das Unternehmen/das Büro und den Projektleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme,
b) Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen im Bereich der Erstellung des liegenschaftsbezogenen Energiekonzeptes,
c) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
d) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis),
e) Rechnungswert (Honorar, netto).
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Der Bieter hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters in den letzten drei Jahren sowie die Zahl seiner Beschäftigten (inkl. BüroinhaberIn, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) im Bereich Technische Ausrüstung ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
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Der Bieter hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
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Der Bieter hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
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Als Mindeststandards werden gefordert:
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Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Versorgungstechnik/Elektrotechnik oder einer artverwandten/vergleichbaren Fachrichtung und eine fachbezogene Berufserfahrung von mind. 3 Jahren nach Studienabschluss nachweisen.
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Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
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1. Bieter / Unternehmen / Büro:
Mind. 1 Referenz über die Erstellung eines vergleichbaren liegenschaftsbezogenen Energiekonzeptes mit einem Rechnungswert (Honorar, netto) von mindestens 100 000 EUR.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der Leistungen zur Erstellung des liegenschaftsbezogenen Energiekonzeptes zwischen dem 01.01.2015 dem Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist.
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2. Projektleiter:
Mind. 1 Referenz über die Erstellung eines vergleichbaren liegenschaftsbezogenen Energiekonzeptes mit einem Rechnungswert (Honorar, netto) von mindestens 100 000 EUR.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der Leistungen zur Erstellung des liegenschaftsbezogenen Energiekonzeptes zwischen dem 01.01.2015 dem Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist.
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Die Referenzen des Bewerbers bzw. Bieters und des Projektleiters dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln die Liste auszufüllen.
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Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters in den letzten drei Jahren muss mind. 3 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Beschäftigten (inkl. BüroinhaberIn, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) im Bereich Technische Ausrüstung in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
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Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
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Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Eignungsbogen).
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Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen und eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Eignungsbogen) vorzulegen.
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Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer am Wettbewerb teilnehmen, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Anlage Staatenliste", siehe Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
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Innerhalb der militärischen Liegenschaft sind die Zugangsbestimmungen, Sicherheits- u. Ordnungsvorschriften der Streitkräfte sowie die Kasernenordnung zu beachten.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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1) Bietergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen mit dem Angebot einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen
Für das Angebot und den Eignungsbogen inkl. deren Anlagen sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden u. vollständig ausgefüllt, elektronisch, in Textform (§ 126b BGB) einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf deren Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt (Textform, § 126b BGB).
Die Form der Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer II.2.5)) ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden.
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Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Angebote" hochzuladen.
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Der Eignungsbogen und das Angebot müssen die geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de