IT-Dienstleistungen zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeitträge in Worms
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeitträge in Worms
Gegenstand der Vergabe sind die erforderlichen IT-Dienstleistungen zur flächendeckenden Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge in Worms bis Ende 2023
Mit der Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge wird zur Grundlagenermittlung, Datenanalyse und Fortführung der jeweiligen Abrechnungsgebiete und Abrechnungsflächen der Einsatz eines Geoinformationssystems (GIS) vorausgesetzt. Da das in öffentlicher Ausschreibung beschaffte GIS-System von der Fa. GAIGOS seit dem Jahr 2007 eingesetzt wird, hat sich dieses als zentrale Plattform zur Haltung und Verwaltung aller kommunaler Geodaten der Stadt Worms. Auch können Anbieter von IT-Dienstleistungen zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen nicht auf das GIS der Fa. CAIGOS zur Aufgabenerfüllung zugreifen können und insoweit innerhalb der bestehenden Geo-Daten-Infrastruktur ein zweites GIS eingeführt werden müsste. Da nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung die Einführung eines weiteren GIS diverse Nachteile mit sich bringen würde, hat die Stadt Worms ein Markterkundungsverfahren durchgeführt mit dem Ziel der Klärung, ob IT-Dienstleister unter diesen Rahmenbedingungen die Anforderungen der flächendeckenden Einführung der Erhebung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge unter den genannten Rahmenbedingungen erfüllen können. Die Markterkundung wurde seitens der Vergabestelle der Stadt Worms unter Verwendung des Vergabeportals Vergabeportal www.auftragsboerse.de im Herbst 2021 durchgeführt. Bis zur eingeräumten Frist am 05. November. 2021 um 11:00 Uhr gingen keine Anfragen oder Angaben von Anbietern von IT-Dienstleistungen im Rahmen dieser Markterkundung ein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: Der hohe Umstellungsaufwand bei einem Wechsel des GIS-Systems berechtigt zur Vergabe an den aktuellen IT-Dienstleister. Dieser durch die Rechtsprechung bestätigte Begründung des Umstellungsaufwands trifft vorliegend zu und wird durch das Ergebnis der Markterkundung bestätigt. Es handelt sich vorliegend auch nicht um einen einfachen Produktwechsel, der den Umstellungsaufwand verursacht. Das gesamte Geodaten-System der Stadt Worms ist auf das GIS-System der Fa. CAIGO GmbH ausgelegt. Insoweit verfügt das Unternehmen, mit dem der Auftrag durchgeführt werden soll, über ein für die Stadt Worms spezifischen technisches Alleinstellungsmerkmal. Nach Einschätzung der Stadt Worms würde die Einführung eines weiteren GIS diverse Nachteile mit sich bringen:
• Zusätzlicher Personalaufwand hinsichtlich Installation, Konfiguration, Nutzerbetreuung, sowie Schulung für ein neues Softwareprodukt. (derzeit 1 Vollzeitstelle)
• Vorhaltung eines weiteren Geodatenservers, Aneignung des erforderlichen Know-hows für den Betrieb einer zusätzlichen Geodatenbank und eines Datenbankservers, inklusive der Bereitstellung der personellen Ressourcen hierfür
• Paralleler Einsatz und Schulung der Mitarbeiter je nach Aufgabengebiet mit zwei GIS
• Aufwendige Migration der Geobasisdaten in das weitere GIS
• Absicherung einer redundanten Datenhaltung.
Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs.3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsvergabe. Die Kommunen sind der Ansicht, dass diese Auftragsvergabe nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b) VgV erfolgen kann.
Auf die Regelung in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB und die dort genannte Fristsetzung wird verwiesen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirkel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn.1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]