Beschaffung eines Rüstwagen (RW) nach DIN 14 555-3 Referenznummer der Bekanntmachung: 11459/34/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Rüstwagen (RW) nach DIN 14 555-3
Beschaffung eines Rüstwagen (RW) für den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz im Landkreis Kusel in zwei Losen.
Los 1: Fahrzeug mit Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Kusel, vertreten durch die Kreisverwaltung Kusel, beschafft zusammen mit der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan für den Katastrophenschutz des Landkreises Kusel und die Freiwillige Feuerwehr am Standort Altenglan einen Rüstwagen (RW).
Mit diesem Los 1 wird die Lieferung des Fahrgestells mit Aufbau vergeben.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abgabe von Nebenangeboten zu LOS 1 ist nur untern den in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen möglich.
Die Leistungsbeschreibung enthält 4 optionale Positionen die unter Nr. 10 „Optionale Ausstattung zu LOS 1“ gesondert aufgeführt sind.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor diese Punkte durch schriftliche Erklärung, nach Zuschlagserteilung, getrennt oder alternativ zu bestellen.
Sonstige Optionen sind nicht vorgesehen oder zulässig.
Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Kusel, vertreten durch die Kreisverwaltung Kusel, beschafft zusammen mit der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan für den Katastrophenschutz des Landkreises Kusel und die Freiwillige Feuerwehr am Standort Altenglan einen Rüstwagen (RW).
Mit diesem Los 2 wird die Lieferung Feuerwehrtechnische Beladung eines Rüstwagens vergeben.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Nebenangebote zu LOS 2 sind nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem sie niedergelassen sind (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen.
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in einer der genannten Eigenerklärungen zur Eignung möglich.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" 124_LD, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikatsnummer, unter der diese in Präqualifizierungsdatenbank eingetragen sind.
Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zu Los 1 "Fahrzeug mit Aufbau" werden folgende zusätzliche Angaben/Nachweise mit Angebotsabgabe gefordert:
1. Referenzangaben :
Es ist eine Referenzliste über 3 vergleichbare Leistungen im Zeitraum der letzten 36 Monate unter Angabe eines Ansprechpartners vorzuweisen. Eine Musterreferenzliste ist in den Vergabeunterlagen beigefügt
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" 124_LD, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Zertifikatsnummer, unter der diese in Präqualifizierungsdatenbank eingetragen sind.
Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zu Los 1 "Fahrzeug mit Aufbau" werden folgende zusätzliche Angaben/Nachweise mit Angebotsabgabe gefordert:
1. Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bzw. vergleichbare Zertifizierung eines ausländischen Bieters ist nachzuweisen (Zertifikat).
2. Eine Gewichtsbilanz und eine Energiebilanz ist gemäß den Angaben der Leistungsbeschreibung (siehe Vorbemerkungen zu Los 1) dem Angebot beizulegen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Eine entsprechende Erklärungen über die Einhaltung des Mindestlohnes ist unter den im LTTG genannten Bedingungen abzugeben und den Vergabeunterlagen beigefügt.
Aufgrund des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Tag: 20.07.2022 Ortszeit: 11:00 Uhr. Es gilt § 55 Absatz 2 VGV: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte bis spätestens 7 Tage vor dem Abgabetermin über die Vergabeplattform an die zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel. Alle Anfragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
2. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Entsprechende Informationen nach § 11 Absatz 3 Vergabeverordnung - VgV sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
3. Schriftliche Angebote (in Papierform), Angebote per E-Mail, Angebote per Übersendung von Speichermedien oder per Fax sind nicht zugelassen und werden aus formellen Gründen ausgeschlossen.
4. Bitte beachten Sie die Informationen zum Datenschutz im Vergabeverfahren, diese finden Sie auf unserer Homepage: www.landkreis-kusel.de/info/datenschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.