Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus; hier: Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Los 2)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konz
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.konz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus; hier: Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Los 2)
Planungsleistungen für die Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1, 3 und 4 gemäß § 53 HOAI.
54329 Konz-Karthaus
Das Kloster Konz-Karthaus wurde im Jahre 1963 vollständig von der Stadt Konz erworben. Das Kloster steht unter Denkmalschutz. Der Grundstein wurde 1680 gelegt. Seit 1977 wurden verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Um 1987 wurden die Gebäudeteile des Klosters in mehreren Bauabschnitten umgebaut und renoviert. Diese Maßnahmen machten die heutige Nutzung des Klosters Konz-Karthaus als Bürgerhaus sowie als Kulturzentrum möglich.
Nun ist zeitnah wieder eine umfassende Sanierung des Klostergebäudes erforderlich.
Die hinsichtlich der nun geplanten Sanierungsmaßnahmen erstellte Kostenberechnung gemäß DIN 276 (Stand: 12.12.2019) ist nicht aktuell und bedarf der Aktualisierung. Für die Projektrealisierung sind nun die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis einschließlich 9 gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI erforderlich.
Die Maßnahmen im Objekt wurden seinerzeit aus förder- und finanztechnischen Gründen in Bauabschnitte aufgeteilt. Die Ausführung selbst soll nun in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der 1. Bauabschnitt ist die Aufwertung der Außenhülle, in der HU-Bau Bauabschnitt 1A und Bauabschnitt 2. Der 2. Bauabschnitt soll dann die Aufwertung des Innenbereichs sein, in der HU-Bau Bauabschnitt 1B, 1C, 3 und 4.
Im Rahmen der vorliegend umfassend notwendigen Sanierung sind folgende Maßnahmen im laufenden Betrieb vorgesehen:
- Sanierung der Fenster,
- Sanierung des Sockels,
- Sanierung des Mauerwerks und des Fachwerks am Zwischengebäude,
- Außenanstrich des Objektes,
- Zink-Abdeckung des Giebels,
- Sanierung der Sanitärbereiche in allen Geschossen,
- Ausführung verschiedener kleinerer Gewerke im Gebäudeinneren.
Die weiteren auszuführenden Arbeiten ergeben sich aus dem Erläuterungsbericht zur HU- Bau.
Der Fluchtweg aus dem Festsaal wurde aus brandschutztechnischen Gründen bereits ausgeführt.
Eine Bestandsermittlung ist nicht erforderlich, da das Objekt bereits aufwändig digital erfasst wurde und ein 3D-Modell vorliegt. Die Planung soll dann auch von den in diesem Verfahren ausgewählten Planern in das 3D-Modell eingearbeitet werden.
II.2.11) 1. Mit dieser Ausschreibung wird die Option einer Auftragserweiterung für einen möglichen 3. Bauabschnitt vorgesehen, die sich mit „Maßnahmen zur Umsetzung des Nutzungskonzeptes“ ergeben, welches derzeit für das Kloster erarbeitet wird.
Dies betrifft u.a. folgende Punkte:
- die Anpassung der Barrierefreiheit für alle Ebenen
- die Prüfung der Kellerräume für den Ausbau zu verschiedenen Nutzungsbereichen
- die Untersuchung der Schaffung eines 2. Fluchtweges aus verschiedenen Bereichen und die Sicherstellung
des Brandschutzes des Objektes - die Zusammenlegung von Räumen für multifunktionale Nutzungen
- die Neuorientierung des Hauptzuganges
- die Verbesserung der digitalen Infrastruktur des Objektes.
Die weiteren Details ergeben sich aus dem Erläuterungsbericht zur HU-Bau.
Für den Fall der Beauftragung des 3. Bauabschnitts wird gegebenenfalls das Bauprogramm erweitert und die anrechenbaren Kosten werden angepasst.
II 2.11) 2. Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II. 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
II 2.11) 3. Der AG beauftragt im Bedarfsfalle die unter Ziffer II. 1.4) bezeichneten Leistungsphasen der Anlagengruppe 6. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.3. ff. des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 13.05.2022 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar. Es gelten die in § 7 Ziffer 7.3. des Vertrages genannten verbindlichen Vertragstermine. Der Planungsbeginn ist für den Anfang des 3. Quartals 2022 vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/