Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in der OG Arzfeld
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arzfeld
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54687
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arzfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in der OG Arzfeld
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in der OG Arzfeld auf dem Grundstück Luxemburgerstraße 3, 54687 Arzfeld.
Technische Ausrüstung – Los 1
54687 Arzfeld
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in der OG Arzfeld auf dem Grundstück Luxemburger Straße 3, 54687 Arzfeld.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
„Neue Mitte Arzfeld“ Die „Neue Mitte“ wird zwischen dem neuen Ortsteil mit großen Gebäuden und dem alten Ortsteil mit der historischen Kirche, zwischen der neuen Durchgangsstraße und der alten Hauptstraße verortet. Es entsteht ein Ortsmittelpunkt, der multifunktional und flexibel nutzbar ist. Im Südwesten wird der Platz durch die bestehende Baumreihe als grüne Seite begrenzt. Im Süden liegt die Kirche St. Maria Magdalena. Als Abgrenzung des Platzes im Nordosten ist das neue Dorfgemeinschaftshaus geplant. Das Gästehaus soll als Solitär auf dem großen Platz stehen. Es unterstützt den Platz mit den beiden Aufenthaltssituationen. Den ruhenden Teil mit der Außengastronomie, der gegenüber der Luxemburger Straße leicht erhöht liegt und den multifunktionalen Teil mit Außenbühne, Festplatz und Parkierung. Der Haupteingang zum Dorfgemeinschaftshaus und der Spielplatz liegen an der Schnittstelle zwischen beiden Bereichen. Vielfältige Blickbeziehungen ergänzen die Aufenthaltsqualitäten, sorgen für eine gute Orientierung und vernetzen die „Neue Mitte“ mit dem Ort.
Dorfgemeinschaftshaus Das „Neue Haus“ ist als eingeschossiges Langhaus geplant. Alle Nutzungen stehen gleichberechtigt am Platz. Das Dorfgemeinschaftshaus begleitet den Platz mit einer großzügig öffenbaren Glasfassade und seinen unterschiedlichen Nutzungseinheiten. Zur Luxemburger Straße bildet der Gastronomiebereich den Auftakt. Die Räume der Dorfgemeinschaft sind so angeordnet, dass der unabhängige Gastronomiebetrieb und die direkte Versorgung der Gemeinschaftsküche bzw. der Veranstaltungen im Gemeinschaftshaus gewährleistet sind. Direkt am Haupteingang wurde mit einem kleinen Vorbereich das Dienstzimmer des Oberbürgermeisters angeordnet. Daran angrenzend befinden sich die drei großen Veranstaltungsräume, die über flexible Trennwände miteinander verbunden werden können.
Konstruktion Das Satteldach wird von vorgefertigten unterspannten Holzfachwerkträgern als Dreigelenkstabsystem getragen. Zwischen den Bindern werden vorgefertigte und gedämmte Pfetten-/ Schalungselemente montiert, die als Platte in Längsrichtung die Konstruktion aussteifen. Die offene Konstruktion gibt den großen Veranstaltungsräumen eine besondere Qualität. Das Dach und die Fassade sollen mit ortsbildtypischem Schiefer gedeckt werden. Als Kontrast zum dunklen Schiefer werden die Innenräume hell und lichtdurchflutet gestaltet. Die Fassade ist als Holzständerbaukonstruktion geplant. Leichte Flurtrennwände mit Oberlichtern und Möbeln bilden die Raumabschlüsse. Die Verkleidungen der raumseitigen Dachfläche mit akustisch wirksamen Gipsplatten sorgen für ein angemessenes akustisches Raumklima. Oberlichter auf der Nordseite versorgen den offenen Dachraum mit Tageslicht und ermöglichen eine natürliche und zugfreie Belüftung der Veranstaltungsräume. Auf der Südseite wird eine in die Dachfläche integrierte PV-Anlage vorgeschlagen. Nur für die gewerbliche Küche und die WC-Anlagen ist eine mechanische Lüftung geplant.
Der geschliffene Estrich als einheitlicher Bodenbelag soll im Farbton dem Platzbelag angepasst werden. Der Heizestrich temperiert mit seiner Strahlungswärme die Räume und sorgt für eine hohe Aufenthaltsqualität. Die Wärmeversorgung und Kühlung könnten über eine Erdwärme Sole/Wasser-Wärmepumpe erfolgen. Der notwendige Strom wird über die Photovoltaikmodule auf dem Dach erzeugt.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, und 8 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind Kostenschätzung (Anlage A) zu entnehmen.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung der Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung. Die Leistungen der Objektplanung wurden bereits im Rahmen eines Planungswettbewerbs an das Büro H III S (Stuttgart) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung nach dem festzulegenden Bauablaufplan, welchen der bereits beauftragte Objektplaner mit dem Bauherrn festlegt, bis November 2022 vollständig erbracht werden, die Leistungsphasen 5 bis 6 sollen in Abstimmung mit dem Objektplaner bis Mai 2023 erbracht werden.
- Geplanter Baubeginn ist August 2023, das Bauende ist spätestens für Dezember 2024 vorgesehen.
Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Auftragnehmerin hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Die Auftragnehmerin ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Technische Ausrüstung – Los 2
54687 Arzfeld
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in der OG Arzfeld auf dem Grundstück Luxemburger Straße 3, 54687 Arzfeld.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
„Neue Mitte Arzfeld“ Die „Neue Mitte“ wird zwischen dem neuen Ortsteil mit großen Gebäuden und dem alten Ortsteil mit der historischen Kirche, zwischen der neuen Durchgangsstraße und der alten Hauptstraße verortet. Es entsteht ein Ortsmittelpunkt, der multifunktional und flexibel nutzbar ist. Im Südwesten wird der Platz durch die bestehende Baumreihe als grüne Seite begrenzt. Im Süden liegt die Kirche St. Maria Magdalena. Als Abgrenzung des Platzes im Nordosten ist das neue Dorfgemeinschaftshaus geplant. Das Gästehaus soll als Solitär auf dem großen Platz stehen. Es unterstützt den Platz mit den beiden Aufenthaltssituationen. Den ruhenden Teil mit der Außengastronomie, der gegenüber der Luxemburger Straße leicht erhöht liegt und den multifunktionalen Teil mit Außenbühne, Festplatz und Parkierung. Der Haupteingang zum Dorfgemeinschaftshaus und der Spielplatz liegen an der Schnittstelle zwischen beiden Bereichen. Vielfältige Blickbeziehungen ergänzen die Aufenthaltsqualitäten, sorgen für eine gute Orientierung und vernetzen die „Neue Mitte“ mit dem Ort.
Dorfgemeinschaftshaus Das „Neue Haus“ ist als eingeschossiges Langhaus geplant. Alle Nutzungen stehen gleichberechtigt am Platz. Das Dorfgemeinschaftshaus begleitet den Platz mit einer großzügig öffenbaren Glasfassade und seinen unterschiedlichen Nutzungseinheiten. Zur Luxemburger Straße bildet der Gastronomiebereich den Auftakt. Die Räume der Dorfgemeinschaft sind so angeordnet, dass der unabhängige Gastronomiebetrieb und die direkte Versorgung der Gemeinschaftsküche bzw. der Veranstaltungen im Gemeinschaftshaus gewährleistet sind. Direkt am Haupteingang wurde mit einem kleinen Vorbereich das Dienstzimmer des Oberbürgermeisters angeordnet. Daran angrenzend befinden sich die drei großen Veranstaltungsräume, die über flexible Trennwände miteinander verbunden werden können.
Konstruktion Das Satteldach wird von vorgefertigten unterspannten Holzfachwerkträgern als Dreigelenkstabsystem getragen. Zwischen den Bindern werden vorgefertigte und gedämmte Pfetten-/ Schalungselemente montiert, die als Platte in Längsrichtung die Konstruktion aussteifen. Die offene Konstruktion gibt den großen Veranstaltungsräumen eine besondere Qualität. Das Dach und die Fassade sollen mit ortsbildtypischem Schiefer gedeckt werden. Als Kontrast zum dunklen Schiefer werden die Innenräume hell und lichtdurchflutet gestaltet. Die Fassade ist als Holzständerbaukonstruktion geplant. Leichte Flurtrennwände mit Oberlichtern und Möbeln bilden die Raumabschlüsse. Die Verkleidungen der raumseitigen Dachfläche mit akustisch wirksamen Gipsplatten sorgen für ein angemessenes akustisches Raumklima. Oberlichter auf der Nordseite versorgen den offenen Dachraum mit Tageslicht und ermöglichen eine natürliche und zugfreie Belüftung der Veranstaltungsräume. Auf der Südseite wird eine in die Dachfläche integrierte PV-Anlage vorgeschlagen. Nur für die gewerbliche Küche und die WC-Anlagen ist eine mechanische Lüftung geplant.
Der geschliffene Estrich als einheitlicher Bodenbelag soll im Farbton dem Platzbelag angepasst werden. Der Heizestrich temperiert mit seiner Strahlungswärme die Räume und sorgt für eine hohe Aufenthaltsqualität. Die Wärmeversorgung und Kühlung könnten über eine Erdwärme Sole/Wasser-Wärmepumpe erfolgen. Der notwendige Strom wird über die Photovoltaikmodule auf dem Dach erzeugt.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind Kostenschätzung (Anlage A) zu entnehmen.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung der Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung. Die Leistungen der Objektplanung wurden bereits im Rahmen eines Planungswettbewerbs an das Büro H III S (Stuttgart) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung nach dem festzulegenden Bauablaufplan, welchen der bereits beauftragte Objektplaner mit dem Bauherrn festlegt, bis November 2022 vollständig erbracht werden, die Leistungsphasen 5 bis 6 sollen in Abstimmung mit dem Objektplaner bis Mai 2023 erbracht werden.
- Geplanter Baubeginn ist August 2023, das Bauende ist spätestens für Dezember 2024 vorgesehen.
Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Auftragnehmerin hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Die Auftragnehmerin ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist eine Projektleitung/Stellvertretung zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber/innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber/innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber/in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer/in zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de