Sanierung Tiefgarage Rathaus Mainz: Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: RGH-2022-4-Sanierung Tiefgarage Rathaus Mainz-Schlosserarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mag-mainz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Tiefgarage Rathaus Mainz: Schlosserarbeiten
Gewerk Schlosserarbeiten
Rheingoldhalle Mainz Rheinstr. 66 55116 Mainz
Die Rheingoldhallen GmbH und Co KG (kurz: RGKG), Hechtsheimer Straße 37, 55131 Mainz, plant den Umbau und die Sanierung des Parkhauses Rathaus, Rheinstraße 66, 55116 Mainz. Hierzu gehört u.a. das Herstellen neuer Technikzentralen, von denen das Parkhaus autark von Rathaus und Rheingoldhalle versorgt werden soll.
In den Geschossen sind als Anfahrschutz Rammschutzeinrichtungen aus Stahlrohr zu montieren. In den Treppenhäusern werden Handläufe aus Edelstahl montiert. Im Bereich der Versorgungsgänge sind Schachtabdeckungen mit Gitterrostabdeckung zu liefern und zu montieren. Als Zugang zu den Räumen des Infopoints und im Technikraum ist jeweils eine Stahltreppe mit einem zu überbrückenden Höhenunterschied von bis etwa 60 cm auszuführen. Für diese Treppen ist eine prüffähige Statik mitzuliefern. In den Wänden zu den Versorgungsgängen sind runde Wetterschutzgitter einzubauen.
Das Parkhaus befindet sich in Mainz direkt neben der Rheingoldhalle. Die Zufahrt erfolgt über die Rheinstraße. Erbaut wurde das Parkhaus Ende der 60-iger Jahre in Massivbau aus Stahlbeton. Es verfügt über 4 Parkebenen mit insgesamt 545 Stellplätze.
Es erfolgen Bauleistungen mehrerer Gewerke. Eine Abstimmung und Koordinierung des Bauablaufes zwischen den AN ist erforderlich.
Im Zuge des Umbaus und der Sanierung des Parkhauses sind im Gewerk Schlosserarbeiten folgende Maßnahmen geplant und ausgeschrieben:
- Ca 3 Stck Treppenanlagen aus Stahl (Höhe ca. 0,60 m)
- Ca Aufstellen einer prüffähigen Statik für die Treppen
- Ca 2 Stck Welldrahtgittertüren
- Ca 7 Stck Rammschutzeinrichtungen an der Zu- bzw. Ausfahrt
- Ca. 35 m Rammschutz vor Schiebetüren und Einbauteilen
- Ca. 60 m Handläufe aus Edelstahl
- Ca 18 Stck Schachtabdeckungen aus Gitterrost
- Ca 10 qm Wellblechverkleidung aus Aluminium
Gebäudedaten Parkhaus:
Nutzfläche: ca. 19.500 qm
Anzahl Parkebenen: 4 Ebenen
Anzahl Stellplätze Bestand: 545
Ausführungszeitraum der Trockenbauarbeiten:
Ausführung ab 25.07.2022
Fertigstellung der kompletten Leistung :31.08.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Die Bieter haben mit ihrem Angebot zusätzlich folgende Nachweise und Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis über 3 vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49RPVC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.