Dialyse-Vernetzung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-011-GBI
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dialyse-Vernetzung
Zweck dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Ausstattung der Dialyse-Station mit Hämodialysegeräten der neuesten Gerätegeneration, mit dem Ziel, eine adäquate und dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechenden Nierenersatztherapie (QS-Net) zur bestmöglichen Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
1. Teillieferung:
16 Dialysegeräte für die Intermittierende Hämodialyse für den Einsatz bei chronischer Niereninsuffizienz von ambulanten Patienten
Die Hard- und Software der angebotenen Dialysegeräte sollen die neuesten Gerätegeneration über die derzeit höchste funktionelle Ausstattung des Bietergerätes verfügen. Zudem sind vom Bieter 16 Dialyseplätze auszustatten. Die Lieferung und Inbetriebnahme erfolgt schnellstmöglich nach Erteilung des Zuschlags.
2. Teillieferung:
Darüber hinaus sind folgende Leistungen zeitversetzt (voraussichtlich 2. Quartal 2024 - nach Fertigstellung des derzeit im Bau befindlichen neuen Klinikgebäudes) anzubieten:
- Erweiterung des Geräteparks um neun weitere Geräte wie oben beschrieben auf insgesamt 25 und Ausstattung der neun weiteren Dialyseplätze.
- Zusätzlich Austausch der vorhandenen Ersatzgeräte gegen drei neue Ersatzgeräte.
- Zusätzlich vier Dialysegeräte für den mobilen Einsatz auf den Intensivstationen (ICU/ IMC) ab spätestens dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubaus und der Einrichtung der neuen Dialysestation. Für den mobilen Einsatz auf den Intensivstationen kann ein von den vorgenannten 25 Geräten abweichendes Modell angeboten werden. (z. B. eine ältere Gerätegeneration, jedoch auf dem neuesten Stand der Technik).
Der Lieferumfang für alle 32 Geräte inklusive den mobilen Dialysegeräten umfasst neben den Dialysegeräten die Software des Monitoring Programms.
Die Versorgung des Auftraggebers mit den notwendigen Verbrauchsmaterialen, Zubehör und sämtlichen zum Betrieb und zur Nutzung der Dialysegeräte erforderlichen Mitteln und Materialien wird vom Auftragnehmer übernommen.
Neben der Lieferung und Installation der Dialysegeräte sowie der Deinstallation und Verschrottung der Altgeräte übernimmt der Auftragnehmer das "Geräteparkmanagement". Dies beinhaltet die Wartung und Reparatur der Dialysegeräte, die Durchführung der sicherheitstechnischen und messtechnischen Kontrollen der Geräte, die Softwarepflege, alle notwenigen Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Anpassung der Geräte auf die zum Einsatz kommenden Dialysetherapien. Der Auftragnehmer bestätigt, dass Ersatzteile für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Inbetriebnahme der Geräte lieferbar sind.
Der Auftragsumfang beinhaltet ebenfalls die Anbindung und Vernetzung der Geräte über die Software Nephro 7 der Fa. Medivision. Die baulichen Voraussetzungen der Vernetzung liegen bereits vor.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Dialysegeräte mittels Ratenkaufs zu erwerben. Das Geräteparkmanagement ist als jährliche Servicepauschale anzubieten. Für die Vollversorgung ist eine Paketvereinbarung gemäß Preisblatt anzubieten. Die darüber hinaus benötigten Materialien sind als verbindliche Preisliste dem Angebot beizufügen.
2 x um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
- Unternehmensbeschreibung, Darstellung der Unternehmensstruktur;
- Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft;
- Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der Jahre 2019-2021, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern der Jahresabschluss für 2021 noch nicht vorliegt, ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf den 31.12.2021 vorzulegen;
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Der Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss durchschnittlich mindestens 5 Mio. EUR betragen;
- Das Verhältnis von Vermögen (Umlaufvermögen) zu Verbindlichkeiten (kurzfristige Verbindlichkeiten) soll durchschnittlich mindestens 1,2 betragen. Bei einem Quotienten < 1,2 behalten sich die Auftraggeber vor, das Ausschlusskriterium als nicht erfüllt anzusehen. Der Bieter kann den Ausschluss durch eine sog. "harte Patronatserklärung" z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens abwenden. Das die Patronatserklärung abgebende Unternehmen muss seinerseits das geforderte Verhältnis von Vermögen zu Verbindlichkeiten anhand der letzten 3 Jahresabschlüsse nachweisen. Es ist sinnvoll, eine entsprechende Patronatserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wenn der Bewerber die geforderte Mindestanforderung (Quotient 1,2) nicht erfüllt.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
- Beschreibung des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems
- Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe");
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
- Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
Referenzanforderungen:
- Referenzgeber müssen entweder Universitätsklinika, Krankenhäuser der Maximalversorgung, sonstige Krankenhäuser oder Dialysezentren, die jährlich mindestens 5.000 Dialysebehandlungen durchführen, sein,
- davon mindestens eine Referenz, bei der eine bidirektionale Kommunikation zwischen Gerät und Dialysesoftware Nephro 7 vorhanden ist.
- Leistung beinhaltet neben der Gerätestellung die Materialversorgung sowie Wartung / Service.
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigt, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie: Gemäß § 165 GWB können die Beteiligten im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die in Absatz 2 genannten Geheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Bitte kennzeichnen Sie bei Bedarf bereits bei Abgabe Ihres Angebots die Teile, die unter den Geheimschutz fallen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY5V2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.