Betrieb und Unterhaltung des Zentralklärwerks - Liefervertrag für Flockungshilfsmittel zur Überschussschlammeindickung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb und Unterhaltung des Zentralklärwerks - Liefervertrag für Flockungshilfsmittel zur Überschussschlammeindickung
Betrieb und Unterhaltung des Zentralklärwerks - Leifervertrag für Flockungshilfsmittel zur Überschussschlammeindickung
Angebot zur Lieferung von polymeren Flockungshilfsmittel zur Eindickung von ca. 600.000 m³ Überschussschlamm im Zentralklärwerk Mainz.
Lieferzeitraum: für jeweils drei Monate vom 01.11.2022 - 30.10.2025.
Eine neue Preisanfrage findet immer vier Wichen vor dem Lieferende des aktuellen Lieferzeitraums statt. Die Preisanfrage erfolgt bei den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten, geeigneten Bietern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft;
- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister bzw. der Handwerksrolle am Unternehmenssitz/Wohnsitz;
- Angaben zu schweren Verfehlungen in Bezug auf die Zuverlässigkeit;
Die Befähigung ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von sechs Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Diese Befähigung weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.;
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärungen, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über Gesamtumsatz sowie den Umsatz der besonderen Leistungsart, die Vergabegegenstand ist, während der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre.;
- Angaben zu Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren und Liquidation;
Die Leistungsfähigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.;
Die Leistungsfähigkeit weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.;
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärung, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin.
- Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren;
- Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte;
- Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt;
Die Leistungsfähigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von sechs Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.;
Die Leistungsfähigkeit weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.;
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärung, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin.
1. Eignungsnachweis des Unternehmens: Als Vertragspartner für die Lieferung von polymeren Flockungshilfsmittel zur Überschussschlammeindickung kommen nur Hertseller sowie durch Hersteller exklusiv für das ZKW Mainz autorisierte Vertragshändler in Frage.;
1.1 Beschreibung der Produktpalette und Produktkapazität sowie Produktionsstätten;
1.2 Angaben zu Personalumfang, - qualifikation und -struktur;
1.3 Darstellung des Qualitätssicherungssystems;
2. Anforderungen an Material und geforderte Serviceleistungen:;
2.1 Die Produktpalette des Anbieters muss in der Lage sein, alle im Überschussschlamm auftretenden Schwankungen abzudecken;
2.2 Für Maschinen -bzw. Produktoptimierungen muss je nach Bedarfsaufkommen fachkundiges, deutschsprachiges Personal vom Auftragnehmer beretisgestellt werden, dass ggfs. auch kurzfristig, innerhalb weniger Tage vor Ort verfügbar ist.;
2.3 Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Nebenprodukte, wie z.B. Reinigungsmittel, Entschäumer, Filter, etc.;
2.4 Rücknahme sämtlicher Leergebinde, Produktrestmengen (aus Reinigung und Versuchen) in Eigenverantwortung des Auftragnehmers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.add.rlp.de