Unterhalts-und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: Debeka_BKK-2022-0028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.debeka-bkk.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-und Glasreinigung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die regelmäßige Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie der Abschluss eines Vertrages über die regelmäßige Glasreinigung (Los 2) - jeweils inkl. Stellung der entsprechenden Reinigungsgeräte und -artikel an drei Standorten der Debeka BKK in Koblenz. Die Reinigungsdienstleistungen sollen ab dem 01.01.2023 durchgeführt werden.
Unterhaltsreinigung
Koblenz
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung der regelmäßigen Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung (inkl. Stellung der entsprechenden Reinigungsgeräte und -artikel) an 3 Standorten der Debeka BKK in Koblenz. Dem Leistungsverzeichnis inkl. Preisabfrage für Los 1 und dem Dokument Reinigungsturnus für Los 1 sind die genauen Intervalle, Mengen und Reinigungstätigkeiten für die jeweiligen Räumlichkeiten zu entnehmen.
Eine Besichtigung der Objekte ist in der Zeit vom 21.06.2022 bis 05.07.2022 nach vorheriger Terminabsprache zwingend erforderlich, siehe hierzu Ziffer 7.3 der Bewerbungsbedingungen.
Der Vertrag tritt am 01.01.2023 in Kraft und wird für die Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Er verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Glasreinigung
Koblenz
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung der regelmäßigen Glasreinigung (inkl. Stellung der entsprechenden Reinigungsgeräte) und -artikel an 3 Standorten der Debeka BKK in Koblenz. Dem Leistungsverzeichnis inkl. Preisabfrage für Los 2 sind die genauen Intervalle, Mengen und Reinigungstätigkeiten für die jeweiligen Räumlichkeiten zu entnehmen.
Eine Besichtigung der Objekte ist in der Zeit vom 21.06.2022 bis 05.07.2022 nach vorheriger Terminabsprache zwingend erforderlich, siehe hierzu Ziffer 7.3 der Bewerbungsbedingungen.
Der Vertrag tritt am 01.01.2023 in Kraft und wird für die Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Er verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen mittels des bereitgestellten Formblatts
"Erklärung Eignung" abzugeben.
3.) Der Bieter hat eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren" mittels des bereitgestellten Formblattes abzugeben.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes "Eigenerklärung Eignung" losbezogen Angaben zu machen
• zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) vor Ablauf der Angebotsfrist
• zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) vor Ablauf der Angebotsfrist bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
• zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigten Mitarbeiter
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit folgenden Deckungssummen - als Dateiimport - einzureichen.
a) Personenschäden: min. 3.000.000,00 €
b) Sachschäden: min. 3.000.000,00 €
c) Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden: min. 50.000,00 €
d) Schlüsselverlust (für Los 1): min. 50.000,00 €
1.) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes "Erklärung Referenzen" mindestens -jeweils losbezogen- 3 Referenzprojekte aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021) über die Unterhaltsreinigung bzw. die Glasreinigung die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind,nachzuweisen.
2.) Der Bieter hat unter Verwendung des beiliegenden Formblattes "Erklärung Eignung" eine Eigenerklärung über die Qualitätssicherung und das Umweltmanagement abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,
135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).