Freigestellter Schülerverkehr zur Maximin-Schule Bitburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr zur Maximin-Schule Bitburg
Beförderung von Schülern vom Wohnort zur Maximin-Schule in Bitburg und zurück
MAX-N (Neuerburg)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Neuerburg"
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fahrpläne jederzeit im Rahmen der vereinbarten Fahrzeuganzahl für den jeweiligen Zeitkorridor an die sich ändernden Schülerzahlen, -wohnorte und das Einzugsgebiet der Schule anzupassen.
Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 31. Januar auch zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des nächsten oder eines darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu kündigen.
Darüber hinaus kann der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsschluss wegen wesentlicher Änderung der Fahrleistung kündigen. Eine solche liegt dann vor, wenn sich die Summe der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Besetztkilometer um mehr als 25% verändert hat. Die Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer die Änderungen der Besetzt-km schriftlich nachgewiesen hat und der Auftraggeber daraufhin eine Korrektur der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen veranlasst hat.
Erläuterungen zur losweisen Vergabe:
Falls ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgibt, so werden vorrangig die Lose vergeben, für die nur ein wertbares Angebot vorliegt. Die weiteren Lose werden so vergeben, dass sich bei Gesamtbetrachtung aller Lose der günstigste Gesamtpreis ergibt.
Falls ein Bieter bei mehr als 2 Losen das einzige wertbare Angebot abgibt, können Auftraggeber und Bieter vereinbaren, dass von der maximalen Zahl an Losen (siehe II.1.6), die an einen Bieter vergeben werden können, nach oben abgewichen wird; ansonsten steht dem Bieter ein Wahlrecht zu, für welche Lose er im Rahmen der Höchstzahl beauftragt wird.
MAX-I (Irrel)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsgebiet "Irrel"
siehe Angaben zu Los 1 - MAX-N (Neuerburg)
siehe Angaben zu Los 1 - MAX-N (Neuerburg)
MAX-K (Kyllburg)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Kyllburg"
siehe Angaben zu Los 1 - MAX-N (Neuerburg)
siehe Angaben zu Los 1 - MAX-N (Neuerburg)
MAX-D (Dudeldorf)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Dudeldorf"
siehe Angaben zu Los 1 - MAX-N (Neuerburg)
siehe Angaben zu Los 1 - MAX-N (Neuerburg)
MAX-S (Speicher)
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beförderung der Schüler aus dem Einzugsbereich "Speicher"
siehe Angaben zu Los 1 - MAX-N (Neuerburg)
siehe Angaben zu Los 1 - MAX-N (Neuerburg)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neuerburg
Ort: Witlich
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Irrel
Ort: Welschbillig
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kyllburg
Ort: Wittlich
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dudeldorf
Ort: Welschbillig
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Speicher
Ort: Binsfeld
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dies umfasst folgendes:
- Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stelltz.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksameGewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen denBewerber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129StGB),Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§242StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschungtechnischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung imgeschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- undBodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), jeweilsauch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehrals 90 Tagessätzen geahndet wurden.
- Erklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monatenoder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt wordenist.
- Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Beitragspflicht unterfallen, nachgekommen wurde.
Der Nachweis des Nichtbestehens von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung möglich.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in der Verantwortung des Bieters.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.