Rahmenvereinbarung zur Kanalreinigung und Inspektion einschließlich Dichtheitsprüfungen Referenznummer der Bekanntmachung: 01-13-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenthurm
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56575
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verbandsgemeindeweissenthurm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Kanalreinigung und Inspektion einschließlich Dichtheitsprüfungen
Rahmenvereinbarung zur Kanalreinigungs- und Kanalinspektionsleistungen sowie Dichtheitsprüfungen in der Verbandsgemeinde Weißenthurm.
Verbandsgemeinde Weißenthurm, GVZ Koblenz
ca. 95 km Kanalreinigung
ca. 1.000 Stunden Einsatz Reinigungsfahrzeug
ca. 33 km Inspektion Hauptkanal
ca. 10 km Inspektion Kanalhausanschlüsse
ca. 200 Stunden Einsatz Inspektionsfahrzeug
ca. 1.400 m Dichtheitsprüfung Haltungen
ca. 200 Stk. Dichtheitsprüfung Muffen
ca. 100 Stk. Dichtheitsprüfung Hausanschlüsse
ca. 40 Stunden Einsatz Druckprüfungsfahrzeug
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim-Kärlich
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56218
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.schreiber-umweltschutz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierten Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und ev. Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform möglich. Schriftliche Angebote in Papierform sind nicht zugelassen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig an die Vergabestelle zu wenden. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein.
Ist die Vorlage bestimmter Bescheinigungen gefordert, erkennt der Auftraggeber auch gleichwertige Bescheinigungen an, auch von Stellen in anderen Staaten.
Mehrere Hauptangebote sind ausgeschlossen. Vom Bieter beigefügte Ausführungsbedingungen oder AGB werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert und werden nicht Vertragsbestandteil.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 GWB. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen 10 Kalendertagen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YD0Y5VZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]