Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von militarisierten Sattelanhänger 70t mit einer ersten Festbeauftragung
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.baainbw.org
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
NUTS-Code
34223100 Sattelanhänger
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe, aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
Der Sattelanhänger weist in seiner Konstruktion, insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen in den Bereichen Hydraulik, Elektrik und Fahrsicherheit eine hohe Komplexität auf. Nur die Firma Doll Fahrzeugbau verfügt über die hierfür besonderen Spezialkenntniss vor allem hinsichtlich der adaptiven Schnittstelle zur Sattelzugmaschine, die unabdingbar für die Leistungserbringung sind. Aus diesem Grund ist kein anderer Hersteller auf dem Markt in absehbarer Zeit in der Lage, ein vergleichbares Produkt herzustellen. Nur die Firma Doll Fahrzeugbau verfügt über sämtliche Zeichnungs. und Konstruktionsrechte. Der Sattelanhänger ist eine Eigenentwicklung der Firma an der keine Nachbaurechte gegeben sind. Insbesondere an der für die Adaption notwendigen Software hat ausschließlich die Firma die Urheberrechte an dem zugehörigen Quellcode.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oppenau
Postleitzahl: 77728
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland