Polizeidienstboote für die Polizei Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 / 0184
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeidienstboote für die Polizei Rheinland-Pfalz
Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von mindestens einem und optional bis zu zwei Polizeidienstbooten für die Polizei Rheinland-Pfalz.
PP ELT, Standort Ludwigshafen Hafenstr. 19 67061 Ludwigshafen
Die Polizeidienstboote sind als Streckenboot im Streifendienst der Wasserschutz-
polizei Rheinland-Pfalz ganzjährig, insbesondere zur Überwachung des
Schiffsverkehrs unter Einschluss von Schiffskontrollen und unter Einbeziehung
des Transports gefährlicher Güter, bestimmt.
Ein Boot muss geeignet sein, an andere fahrende Schiffe und Boote (auch
havarierte und/oder nach ADN gekennzeichnete) heranzufahren, um die
erforderlichen polizeilichen Maßnahmen treffen zu können, ohne selbst zur
Zündquelle zu werden.
Die Bauausführung muss dem Stand der Technik entsprechen und die in dieser
Leistungsbeschreibung genannten Vorschriften einhalten. Der Standard des
Deutschen Boots- und Schiffsbauer Verbandes ist einzuhalten.
Im Rahmen des gegenständlichen Auftrages behält sich der Auftraggeber vor den Leistungsgegenstand um ein zweites Boot zu erweitern ("optionale Leistungen" bzw. "Optionen"). Die Ausübung des Optionsrechts obliegt allein dem Auftraggeber. Die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen haben keinen Anspruch auf die Ausübung des Optionsrechts oder den Abruf einer Mindestabnahmemenge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vordruck 07 Ziff. 1: Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahme- und Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein).
1. Vordruck 07 Ziff. 2.1: Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haft-pflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr besteht oder spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung abgeschlossen wird (die Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten).
Vordruck 07 Ziff. 3:
Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten innerhalb der letzten sechs Jahre (Stichtag: Ablauf der Bewerbungs-/Teilnahmefrist) mit jeweils dem folgenden Mindestinhalt:
1. Herstellung und Lieferung von mindestens einem Boot, das in Art und Umfang mit den Anforderungen im Dokument 04 "Technische Leistungsbeschreibung" vergleichbar ist.
2. für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.v. § 99 Nr. 1, 2 oder 3 GWB, in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (z.B. Streitkräfte, Landes-/Bundes-Polizei etc.) und/oder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), sofern es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im o.g. Sinne
handelt.
Die o.g. Mindestanforderungen Nr. 1 und Nr. 2 müssen dabei in jeder vom Bewerber angegebenen Referenz jeweils kumulativ erfüllt sein.
Die jeweiligen Leistungen müssen dabei in etwa einen gleich hohen Schwierigkeitsgrad zum gegenständlichen Auftrag aufweisen und auch in ihrer Komplexität dem vorliegend ausgeschriebenen Leistungsgegenstand entsprechen. Eine Herstellung und Lieferung im o.g. Sinne liegt dabei nur vor, wenn die Boote
auch tatsächlich produziert und an den jeweiligen öffentlichen Auftraggeber im o.g. zulässigen Referenzzeitraum mangelfrei ausgeliefert wurden.
Werden die o.g. Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt oder zu wenige oder gar keine Referenzen
vorgelegt, wird der Bewerber als ungeeignet vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf dem Vergabemarkplatz des Landes Rheinland-Pfalz unter der in Abschnitt I.3) genannten Adresse zur Verfügung und kann dort heruntergeladen werden. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Unterlagen und Erklärungen hat jedes am Vergabeverfahren beteiligte Unternehmen die nachfolgenden Unterlagen/Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1. Vordruck 08: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
2. Vordruck 09: Mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens ist eine Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG), die sog. "Mindestentgelterklärung" einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen unter Nr. 1 und Nr. 2 Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verhandlungsverfahrens ist den Vergabeunterlagen, hier insbesondere der Unterlage "01 Angebots- und Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YYJYHAB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Die Vergabestelle weißt ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügepflichten und Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weißt zudem ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/