Weiternutzung der Landeslizenz für die Lernsoftware "Bettermarks"
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pl.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiternutzung der Landeslizenz für die Lernsoftware "Bettermarks"
Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz hat mit Wirkung ab 01.09.2020 eine Landeslizenz der adaptiven Lehr - und Lernsoftware Bettermarks für das Fach Mathematik erworben. Der Vertrag sah eine Verlängerung für das Schuljahr 2021/22 bis 31.08.2022 vor, die auch umgesetzt wurde.
Die Anwendung erkennt Fehler, lenkt die Schülerinnen und Schüler, zu vertiefenden Lektionen und ist für alle Schulstufen geeignet. Bettermarks bietet eine große Menge an Übungsaufgaben und Materialien für den Mathematikunterricht. Es werden Aufgaben und Inhalte für unterschiedliche Leistungsniveaus vorgehalten. So können Lehrkräfte schnell differenzierte Aufgaben für ihre Lerngruppen zusammenstellen. Sie dient somit der Unterstützung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern in Lehr-/Lernszenarien bei der Durchführung von Hybrid-Unterricht (sowohl Präsenz - wie auch Fernunterricht).
Nutzungsberechtigt sind alle staatlichen sowie die staatlich anerkannten Schulen (in freier und kirchlicher Trägerschaft) in Rheinland-Pfalz.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Situation eingetreten, dass Unterricht nicht mehr in Präsenz, sondern nur noch in Form von Fernunterricht stattfinden konnte. Abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen, aber auch beeinflusst durch globale Entwicklungen (Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine) ist davon auszugehen, dass der Unterricht teilweise oder vollumfänglich weiterhin in Form von Fernunterricht stattfinden muss, teilweise kann zu normalem Präsenzunterricht zurückgekehrt werden, teilweise findet eine Mischform statt.
Für all diese Unterrichtsformen ist es unabdingbar wichtig, gute Materialien anbieten zu können, die einen qualitativ hochwertigen Unterricht ermöglichen, auch in Form von Fernunterricht. Für das Fach Mathematik ist dabei die Wahl auf das Produkt Bettermarks gefallen, weil es sich durch Alleinstellungsmerkmale auszeichnet. Es ist wichtig, ein didaktisch passgenaues Angebot vorzuhalten, dass selbstgesteuertes Lernen ermöglicht. Bettermarks bietet die Möglichkeit für die Lehrkraft, Aufgaben und Tests auszuwählen und einzustellen, es bietet eine direkte Rückmeldung, Hilfestellungen und bei Bedarf komplette Lösungswege an. Das System arbeitet adaptiv, d.h. es können Bereiche auf einfacherer Ebene geübt werden, wenn dort häufiger Fehler auftreten. Die Lehrkraft kann die Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler sehen, sowohl in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht.
Die Anwendung ist seit der Einführung sehr gut angenommen worden und ist in RLP weit verbreitet eingesetzt. Sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler sollen die gewohnte Lernumgebung weiternutzen können. Es ist dadurch keine Einarbeitung bzw. Schulung notwendig.
Die Lizenz wird für ein Schuljahr erworben. Je nach Verfügbarkeit der Mittel besteht ggf. die Möglichkeit der Verlängerung für folgende Schuljahre.
Bei der Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Ziffer II.1.7 handelt es sich um eine fiktive Angabe, die aus Gründen des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des künftigen Auftragnehmers erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe ist ohne vorherige Bekanntgabe zulässig. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Durch die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union bekundet die Vergabestelle ihre Absicht zum Vertragsabschluss. Name und Kontaktdaten des geplanten Vertragspartners werden in dieser Bekanntmachung angegeben sowie eine Beschreibung des Vertragsgegenstands und eine Begründung der Entscheidung der Vergabestelle, den Auftrag ohne förmliches Vergabeverfahren zu vergeben. Auf die 10-Tages-Frist bis zur Zuschlagserteilung und die zuständige Vergabekammer wurde hingewiesen.
Die interaktive Lernplattform Bettermarks weist Alleinstellungsmerkmale auf, weshalb ein förmliches Vergabeverfahren zur Beteiligung weiterer Wettbewerber entbehrlich ist. Im Einzelnen hat sich gezeigt, dass Bettermarks über folgende wesentliche Eigenschaften verfügt:
- Die Software erkennt Fehlvorstellungen der individuellen Schülerinnen und Schüler und gibt zielführende Hinweise, um diese aufzulösen,
- Die Software identifiziert individuelle Wissenslücken
- Darstellung der Wissenslücken und Vorschläge für Übungsserien, um diese zu schließen
- Anzeigen der Wissenslücken der Schülerinnen und Schüler und das Schließen der Lücken für die Lehrkräfte
- Vorwissenstests mit automatischer Erkennung von Wissensdefiziten
Im Rahmen einer Markterkundung konnte ermittelt werden, dass keine andere Anwendung über alle genannten, vergleichbaren Merkmale verfügt und auch kein anderer Anbieter die geforderte Leistung erbringen kann.
Durch das schnelle Erkennen von Schwächen im Wissensstand kann effektiv und rasch gegengesteuert werden. Der Nutzen für die Schülerinnen und Schüler ist dadurch groß. Die Lehrkraft kann sich einen guten Überblick über den Leistungsstand ihrer Schülerinnen und Schüler verschaffen.
Bettermarks ist damit bestens für den Fernunterricht geeignet, aber auch im Präsenzunterricht erleichtert Bettermarks das Unterrichten in heterogenen Lerngruppen. Es kann auch im Flipped Classroom gut eingesetzt werden. Die Lehrkräfte haben so die Möglichkeit, ihre Rolle als Lernbegleiter und Ratgeber wahrzunehmen.
Dadurch, dass die bereits seit 2020 eingesetzte Anwendung in den rheinland-pfälzischen Schulen gut eingeführt ist, hat die Weiternutzung den Vorteil, dass keine Unterbrechung stattfindet, keine Einarbeitung bzw. Umstellung notwendig ist und dadurch kein Zeitverlust eintritt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kauf einer Landeslizenz für die Lernsoftware "Bettermarks"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bettermarks.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Ziffer V.2.4 handelt es sich um eine fiktive Angabe, die aus Gründen des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des künftigen Auftragnehmers erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber dienen. In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Spruchkörper (1. Vergabekammer und 2. Vergabekammer), die im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau angesiedelt sind. Die Vergabe muss dem Land zuzurechnen sein.