Gerüstbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-trier.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gerüstbauarbeiten
Gerüststellung im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen. Die Sanierung der Flachdächer und der Fassade wird in 2 Bauabschnitten durchgeführt. Die Arbeiten finden während der einzelnen Bauabschnitte mit Ausnahme der Schulferien während des laufenden Schulbetriebes statt.
66540 Neunkrichen - Wiebelskirchen, Prälat Schütz Str. 15
Die Maximilian-Kolbe-Schule wurde in den Jahren um 1975 als Stahlbeton-Skelett-Konstruktion (TT-Träger-Decken in Erdgeschoss und Obergeschosse) bzw. Stahlbeton-/Mauerwerkskonstruktion (Untergeschoss) mit nichttragenden Systemtrennwänden (sog. „Mechelwänden“) als Innenwänden und einer vorgehängten Pfosten-Riegel-Fassade errichtet. Das Gebäude hat 5 Geschosse (UG-3.OG) und ein Technikgeschoss. Altersbedingt bestehen im Gebäude Defizite in Bezug auf haustechnische Anlagen, Brandschutz, Energiebilanz usw., die im Zuge der Sanierung behoben werden sollen.
Die Gerüstarbeiten finden innerhalb der Gesamtsanierungsmaßnahme, die aus insgesamt 3 Bauabschnitten besteht, im 2. Und im 3. Bauabschnitt statt. Im Einzelnen handelt es im 2. Bauabschnitt um ca. 2.800 m² und im 3. Bauabschnitt um ca. 1.050 m² Arbeits- und Schutzgerüste für Flachdach- und Fassadenarbeiten.
zur Erläuterung von II.2.7: Ausführung in insgesamt 3 Bauabschnitten. Die Arbeiten sind im 2. Bauabschnitt ab dem 09.05.2022 und im 3. Bauabschnitt ab dem 21.08.2023 zu beginnen
Ausführung im laufenden Schulbetrieb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gerüstbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hanisch-geruestbau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?nn=f4d46463-6b38-424a-bcf9-76953d8de132
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?nn=f4d46463-6b38-424a-bcf9-76953d8de132
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützende Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber
dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung
einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?nn=f4d46463-6b38-424a-bcf9-76953d8de132