Ingenieurleistung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mayen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
Nachrüstung der stadteigenen Kitas und Grundschulen der Stadt Mayen mit stationären Lüftungsanlagen im Sinne der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen.
Die Stadtverwaltung Mayen plant den nachträglichen Ausbau der 4 stadteigen Kitas sowie der 5 stadteigenen Grundschulen mit stationärer Lüftungstechnik mit Frisch- und Fortluftanschluss inkl. einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung. Außerdem ist eine Luftqualitätsreglung zur Einhaltung der Luftqualität auf max. 1000 ppm, welche für die erforderlichen Sauerstoffkonzentrationen in Klassenräumen empfohlen wird, geplant. Die Planungsschritte bzw. Ingenieurleistungen sollen bis zur Realisierung Mitte der 2. Jahreshälfte 2022 abgeschlossen werden.
Kita Abenteuerland, Mayen-Alzheim
56727 Mayen-Alzheim
Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Corona- Krise, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 3.6.2021 die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen beschlossen.
Demnach werden diesbezügliche Investitionen in den nachträglichen Einbau von stationären RLT- Anlagen gefördert. Die RLT-Anlagen müssen die Förderrichtlinien erfüllen, technische Vorgaben der Richtlinie sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
In der Regel sind für die Kinder unter 12 Jahren (1 bis 6 Jahre) 4 Neben- bzw. Gruppenräume in der Kita Abenteuerland in Mayen-Alzheim mit entsprechender Lüftungstechnik nachzurüsten.
Es wird von der Fachplanung erwartet, dass ein technisches System geplant wird, welches die Förderrichtlinien berücksichtigt, energetisch dem Stand der Technik entspricht und nur minimale Eingriffe in die bestehende Gebäudesubstanz erwarten lässt. Die Unterrichtsräume sollen dezentrale Zu- und Abluftgeräte mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung erhalten, die dauerhaft betriebssicher, sowie wartungs- und geräuscharm sind. Notwendige Luftkanäle versorgen die Zu- und Abluftgeräte mit Frisch-bzw. Fortluft.
Gelegentlich erfordert die bauliche Situation auch Kernbohrungen zur Aufnahme der Lüftungskanäle. Planungsleistungen der Anlagengruppe 4 sind im Zusammenhang mit der Stromversorgung der Lüftungsgeräte zu erbringen.
Die Arbeiten müssen im laufenden Kitabetrieb ausgeführt werden, daher sollten ggf. Bauabschnitte gebildet werden.
Der Kitabetrieb muss zu jeder Zeit weitestgehend störungsfrei gewährleistet sein. Vorgesehener Ausführungszeitraum für die Umbauarbeiten ist gegen Ende der 2. Jahreshälfte 2022.
In Abhängigkeit mit dem AG
Kita Rasselbande, Mayen-Hausen
56727 Mayen-Hausen
Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Corona- Krise, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 3.6.2021 die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen beschlossen.
Demnach werden diesbezügliche Investitionen in den nachträglichen Einbau von stationären RLT- Anlagen gefördert. Die RLT-Anlagen müssen die Förderrichtlinien erfüllen, technische Vorgaben der Richtlinie sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
In der Regel sind für die Kinder unter 12 Jahren (1 bis 6 Jahre) 5 Neben- bzw. Gruppenräume in der Kita Rasselbande in Mayen-Hausen mit entsprechender Lüftungstechnik nachzurüsten.
Es wird von der Fachplanung erwartet, dass ein technisches System geplant wird, welches die Förderrichtlinien berücksichtigt, energetisch dem Stand der Technik entspricht und nur minimale Eingriffe in die bestehende Gebäudesubstanz erwarten lässt. Die Unterrichtsräume sollen dezentrale Zu- und Abluftgeräte mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung erhalten, die dauerhaft betriebssicher, sowie wartungs- und geräuscharm sind. Notwendige Luftkanäle versorgen die Zu- und Abluftgeräte mit Frisch-bzw. Fortluft.
Gelegentlich erfordert die bauliche Situation auch Kernbohrungen zur Aufnahme der Lüftungskanäle. Planungsleistungen der Anlagengruppe 4 sind im Zusammenhang mit der Stromversorgung der Lüftungsgeräte zu erbringen.
Die Arbeiten müssen im laufenden Kitabetrieb ausgeführt werden, daher sollten ggf. Bauabschnitte gebildet werden.
Der Kitabetrieb muss zu jeder Zeit weitestgehend störungsfrei gewährleistet sein. Vorgesehener Ausführungszeitraum für die Umbauarbeiten ist gegen Ende der 2. Jahreshälfte 2022.
In Abhängigkeit mit dem AG
Kita Mayen-Kürrenberg
56727 Mayen-Kürrenberg
Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Corona- Krise, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 3.6.2021 die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen beschlossen.
Demnach werden diesbezügliche Investitionen in den nachträglichen Einbau von stationären RLT- Anlagen gefördert. Die RLT-Anlagen müssen die Förderrichtlinien erfüllen, technische Vorgaben der Richtlinie sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
In der Regel sind für die Kinder unter 12 Jahren (1 bis 6 Jahre) 4 Neben- bzw. Gruppenräume in der Kita in Mayen-Kürrenberg mit entsprechender Lüftungstechnik nachzurüsten.
Es wird von der Fachplanung erwartet, dass ein technisches System geplant wird, welches die Förderrichtlinien berücksichtigt, energetisch dem Stand der Technik entspricht und nur minimale Eingriffe in die bestehende Gebäudesubstanz erwarten lässt. Die Unterrichtsräume sollen dezentrale Zu- und Abluftgeräte mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung erhalten, die dauerhaft betriebssicher, sowie wartungs- und geräuscharm sind. Notwendige Luftkanäle versorgen die Zu- und Abluftgeräte mit Frisch-bzw. Fortluft.
Gelegentlich erfordert die bauliche Situation auch Kernbohrungen zur Aufnahme der Lüftungskanäle. Planungsleistungen der Anlagengruppe 4 sind im Zusammenhang mit der Stromversorgung der Lüftungsgeräte zu erbringen.
Die Arbeiten müssen im laufenden Kitabetrieb ausgeführt werden, daher sollten ggf. Bauabschnitte gebildet werden.
Der Kitabetrieb muss zu jeder Zeit weitestgehend störungsfrei gewährleistet sein. Vorgesehener Ausführungszeitraum für die Umbauarbeiten ist gegen Ende der 2. Jahreshälfte 2022.
In Abhängigkeit mit dem AG
Kita St.-Veit, Mayen
56727 Mayen
Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Corona- Krise, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 3.6.2021 die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen beschlossen.
Demnach werden diesbezügliche Investitionen in den nachträglichen Einbau von stationären RLT- Anlagen gefördert. Die RLT-Anlagen müssen die Förderrichtlinien erfüllen, technische Vorgaben der Richtlinie sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
In der Regel sind für die Kinder unter 12 Jahren (1 bis 6 Jahre) 4 bis 6 Neben- bzw. Gruppenräume in der Kita St. Veit in Mayen mit entsprechender Lüftungstechnik nachzurüsten.
Es wird von der Fachplanung erwartet, dass ein technisches System geplant wird, welches die Förderrichtlinien berücksichtigt, energetisch dem Stand der Technik entspricht und nur minimale Eingriffe in die bestehende Gebäudesubstanz erwarten lässt. Die Unterrichtsräume sollen dezentrale Zu- und Abluftgeräte mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung erhalten, die dauerhaft betriebssicher, sowie wartungs- und geräuscharm sind. Notwendige Luftkanäle versorgen die Zu- und Abluftgeräte mit Frisch-bzw. Fortluft.
Gelegentlich erfordert die bauliche Situation auch Kernbohrungen zur Aufnahme der Lüftungskanäle. Planungsleistungen der Anlagengruppe 4 sind im Zusammenhang mit der Stromversorgung der Lüftungsgeräte zu erbringen.
Die Arbeiten müssen im laufenden Kitabetrieb ausgeführt werden, daher sollten ggf. Bauabschnitte gebildet werden.
Der Kitabetrieb muss zu jeder Zeit weitestgehend störungsfrei gewährleistet sein. Vorgesehener Ausführungszeitraum für die Umbauarbeiten ist gegen Ende der 2. Jahreshälfte 2022.
In Abhängigkeit mit dem AG
Grundschule Clemens, Mayen
56727 Mayen
Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Corona- Krise, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 3.6.2021 die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen beschlossen.
Demnach werden diesbezügliche Investitionen in den nachträglichen Einbau von stationären RLT- Anlagen gefördert. Die RLT-Anlagen müssen die Förderrichtlinien erfüllen, technische Vorgaben der Richtlinie sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
In der Regel sind für die Schüler unter 12 Jahren (1. und 4. Schuljahr) 17 bis 19 Unterrichtsräume an einem Schulstandort entsprechend nachzurüsten. In der Grundschule Clemens sind 19 Unterrichtsräume sowie Nebenräume mit entsprechender Lüftungstechnik nachzurüsten.
Es wird von der Fachplanung erwartet, dass ein technisches System geplant wird, welches die Förderrichtlinien berücksichtigt, energetisch dem Stand der Technik entspricht und nur minimale Eingriffe in die bestehende Gebäudesubstanz erwarten lässt. Die Unterrichtsräume sollen dezentrale Zu- und Abluftgeräte mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung erhalten, die dauerhaft betriebssicher, sowie wartungs- und geräuscharm sind. Notwendige Luftkanäle versorgen die Zu- und Abluftgeräte mit Frisch-bzw. Fortluft.
Da die Gebäude dem Denkmalschutz unterliegen, kann die Frischluft- und Fortluftzufuhr nicht über Sandwichelemente innerhalb der Fensteranlagen realisiert werden. Gelegentlich erfordert die bauliche Situation auch Kernbohrungen zur Aufnahme der Lüftungskanäle. Planungsleistungen der Anlagengruppe 4 sind im Zusammenhang mit der Stromversorgung der Lüftungsgeräte zu erbringen.
Die Arbeiten müssen im laufenden Schulbetrieb ausgeführt werden, daher sollten ggf. Bauabschnitte gebildet werden.
In Abhängigkeit mit dem AG
GS Mayen-Hausen
56727 Mayen-Hausen
Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Corona- Krise, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 3.6.2021 die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen beschlossen.
Demnach werden diesbezügliche Investitionen in den nachträglichen Einbau von stationären RLT- Anlagen gefördert. Die RLT-Anlagen müssen die Förderrichtlinien erfüllen, technische Vorgaben der Richtlinie sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
In der Regel sind für die Schüler unter 12 Jahren (1. und 4. Schuljahr) 7 Unterrichtsräume an einem Schulstandort entsprechend nachzurüsten. In der Grundschule Hausen sind 5 Unterrichts- sowie Nebenräume mit entsprechender Lüftungstechnik nachzurüsten.
Es wird von der Fachplanung erwartet, dass ein technisches System geplant wird, welches die Förderrichtlinien berücksichtigt, energetisch dem Stand der Technik entspricht und nur minimale Eingriffe in die bestehende Gebäudesubstanz erwarten lässt. Die Unterrichtsräume sollen dezentrale Zu- und Abluftgeräte mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung erhalten, die dauerhaft betriebssicher, sowie wartungs- und geräuscharm sind. Notwendige Luftkanäle versorgen die Zu- und Abluftgeräte mit Frisch-bzw. Fortluft.
Gelegentlich erfordert die bauliche Situation auch Kernbohrungen zur Aufnahme der Lüftungskanäle. Planungsleistungen der Anlagengruppe 4 sind im Zusammenhang mit der Stromversorgung der Lüftungsgeräte zu erbringen.
Die Arbeiten müssen im laufenden Schulbetrieb ausgeführt werden, daher sollten ggf. Bauabschnitte gebildet werden.
Der Schulbetrieb muss zu jeder Zeit weitestgehend störungsfrei gewährleistet sein. Vorgesehener Ausführungszeitraum für die Umbauarbeiten ist Ende der 2. Jahreshälfte 2022.
In Abhängigkeit mit dem AG
GS Hinter Burg, Mayen
56727 Mayen
Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Corona- Krise, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 3.6.2021 die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen beschlossen.
Demnach werden diesbezügliche Investitionen in den nachträglichen Einbau von stationären RLT- Anlagen gefördert. Die RLT-Anlagen müssen die Förderrichtlinien erfüllen, technische Vorgaben der Richtlinie sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
In der Regel sind für die Schüler unter 12 Jahren (1. und 4. Schuljahr) 6 bis 7 Unterrichts- bzw. Nebenräume an einem Schulstandort entsprechend nachzurüsten. In der Grundschule Hinter Burg sind 7 Unterrichts- bzw. Nebenräume mit entsprechender Lüftungstechnik nachzurüsten.
Es wird von der Fachplanung erwartet, dass ein technisches System geplant wird, welches die Förderrichtlinien berücksichtigt, energetisch dem Stand der Technik entspricht und nur minimale Eingriffe in die bestehende Gebäudesubstanz erwarten lässt. Die Unterrichtsräume sollen dezentrale Zu- und Abluftgeräte mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung erhalten, die dauerhaft betriebssicher, sowie wartungs- und geräuscharm sind. Notwendige Luftkanäle versorgen die Zu- und Abluftgeräte mit Frisch-bzw. Fortluft. Die Leitungsführung der Luftkanäle soll vorzugsweise innerhalb des Deckenzwischenraums zwischen Rohdecke - und abgehängter Decke erfolgen.
Gelegentlich erfordert die bauliche Situation auch Kernbohrungen zur Aufnahme der Lüftungskanäle. Planungsleistungen der Anlagengruppe 4 sind im Zusammenhang mit der Stromversorgung der Lüftungsgeräte zu erbringen.
Die Arbeiten müssen im laufenden Schulbetrieb ausgeführt werden, daher sollten ggf. Bauabschnitte gebildet werden.
Der Schulbetrieb muss zu jeder Zeit weitestgehend störungsfrei gewährleistet sein. Vorgesehener Ausführungszeitraum für die Umbauarbeiten ist die 2. Jahreshälfte 2022.
In Abhängigkeit mit dem AG
GS Mayen-Kürrenberg
56727 Mayen-Kürrenberg
Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Corona- Krise, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 3.6.2021 die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen beschlossen.
Demnach werden diesbezügliche Investitionen in den nachträglichen Einbau von stationären RLT- Anlagen gefördert. Die RLT-Anlagen müssen die Förderrichtlinien erfüllen, technische Vorgaben der Richtlinie sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
In der Regel sind für die Schüler unter 12 Jahren (1. und 4. Schuljahr) 5 Unterrichtsräume an einem Schulstandort entsprechend nachzurüsten. In der Grundschule Kürrenberg sind 18 Unterrichts- sowie Nebenräume mit entsprechender Lüftungstechnik nachzurüsten.
Es wird von der Fachplanung erwartet, dass ein technisches System geplant wird, welches die Förderrichtlinien berücksichtigt, energetisch dem Stand der Technik entspricht und nur minimale Eingriffe in die bestehende Gebäudesubstanz erwarten lässt. Die Unterrichtsräume sollen dezentrale Zu- und Abluftgeräte mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung erhalten, die dauerhaft betriebssicher, sowie wartungs- und geräuscharm sind. Notwendige Luftkanäle versorgen die Zu- und Abluftgeräte mit Frisch-bzw. Fortluft. Die Leitungsführung der Luftkanäle soll vorzugsweise innerhalb des Deckenzwischenraums zwischen Rohdecke - und abgehängter Decke erfolgen.
Gelegentlich erfordert die bauliche Situation auch Kernbohrungen zur Aufnahme der Lüftungskanäle. Planungsleistungen der Anlagengruppe 4 sind im Zusammenhang mit der Stromversorgung der Lüftungsgeräte zu erbringen.
Die Arbeiten müssen im laufenden Schulbetrieb ausgeführt werden, daher sollten ggf. Bauabschnitte gebildet werden.
Der Schulbetrieb muss zu jeder Zeit weitestgehend störungsfrei gewährleistet sein. Vorgesehener Ausführungszeitraum für die Umbauarbeiten ist gegen Ende der 2. Jahreshälfte 2022.
In Abhängigkeit mit dem AG
GS St.-Veit, Mayen
56727 Mayen
Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Corona- Krise, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 3.6.2021 die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen beschlossen.
Demnach werden diesbezügliche Investitionen in den nachträglichen Einbau von stationären RLT- Anlagen gefördert. Die RLT-Anlagen müssen die Förderrichtlinien erfüllen, technische Vorgaben der Richtlinie sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
In der Regel sind für die Schüler unter 12 Jahren (1. und 4. Schuljahr) 16 bis 18 Unterrichtsräume an einem Schulstandort entsprechend nachzurüsten. In der Grundschule St. Veit sind 18 Unterrichts- sowie Nebenräume mit entsprechender Lüftungstechnik nachzurüsten.
Es wird von der Fachplanung erwartet, dass ein technisches System geplant wird, welches die Förderrichtlinien berücksichtigt, energetisch dem Stand der Technik entspricht und nur minimale Eingriffe in die bestehende Gebäudesubstanz erwarten lässt. Die Unterrichtsräume sollen dezentrale Zu- und Abluftgeräte mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung erhalten, die dauerhaft betriebssicher, sowie wartungs- und geräuscharm sind. Notwendige Luftkanäle versorgen die Zu- und Abluftgeräte mit Frisch-bzw. Fortluft.
Gelegentlich erfordert die bauliche Situation auch Kernbohrungen zur Aufnahme der Lüftungskanäle. Planungsleistungen der Anlagengruppe 4 sind im Zusammenhang mit der Stromversorgung der Lüftungsgeräte zu erbringen.
Die Arbeiten müssen im laufenden Schulbetrieb ausgeführt werden, daher sollten ggf. Bauabschnitte gebildet werden.
Der Schulbetrieb muss zu jeder Zeit weitestgehend störungsfrei gewährleistet sein. Vorgesehener Ausführungszeitraum für die Umbauarbeiten ist gegen Ende der 2. Jahreshälfte 2022.
In Abhängigkeit mit dem AG
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es müssen gemäß der Datei "Ausschreibung Ingenieurleistungen - Teilnahmewettbewerb_RLT - Stad Mayen" alle erforderlichen Nachweise vorgelegt werden. Sofern die Teilnahmeanträge unvollständig sind, werden diese ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland