Gebäudereinigung in Objekten der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim und der Ortsgemeinden (Bekanntmachung) Referenznummer der Bekanntmachung: 1019b
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dannstadt-Schauernheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgds.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim und der Ortsgemeinden (Bekanntmachung)
verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung)
Unterhalts-/Grundreinigung
Dannstadt-Schauernheim
Unterhalts-/Grundreinigung in 17 Objekten (ca. 1,37 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Unterhalts-/Grundreinigung
Dannstadt-Schauernheim
Unterhalts-/Grundreinigung in 4 Objekten (ca. 1,59 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Glasreinigung
Dannstadt-Schauernheim
Glas- und Rahmenreinigung in 21 Objekten (ca. 6.200 m² Glasfläche jährlich)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-/Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldenbuch
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71111
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-/Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mörfelden
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4RP5W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.